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Verfasst am: 02.12.04, 21:16 Titel: keine Demokratie in der Schule?
Hi,
ich habe ein Problem
Folgendes:
Ein Lehrer unserer Schule, der ein Austauschprogramm schon einige Jahre leitet will mit unserer Klasse dieses Jahr diesen Austausch durchführen. Nun ist folgendes Problem:
Wir sollen dort (in Sachsen ) bei den Familien einer Klasse der Partnerschule dort untergebracht werden, diese sollen dann einige Wochen später dasselbe bei uns machen.
Nun hat dieser Lehrer gesagt, dass er diesen Austausch nur mit uns macht, wenn genug Klassenmitgleider dafür sind.
Als wir klassenintern beschlossen haben abzustimmen haben wir vor dem Abstimmen festgelegt, dass das Ergebnis entgültig ist. Nachdem wir abgestimmt haben entstand ein Ergebnis, bei dem wohl der Lehrer nicht mitgemacht hätte.
Der Klassensprecher hat dann gesagt: "Hmm, das wird dem Lehrer nicht genug sein, ich finde wir versuchen jetzt nochmal die, die dagegen waren, umzustimmen" und es wurde erneut gewählt.
Dadurch wurde das Ergebnis zugunsten des Austausches verbessert.
Dann haben einige laut eingerufen, dass die Enthaltungen zu den "dafür"-Stimmen gezählt werden. Es gab also keine Möglichkeit sich zu enthalten, um dann z.B: daran, wie viele nicht mitwollen, zu entscheiden, ob man dafür oder dagegen ist.
beide Abstimmungen verliefen mit Melden, und miener Meinung nach wurden die, die dagegen waren (und die enthaltung) genötigt, doch dafür zu stimmen.
Nun warten wir auf eine Antwort von diesem Lehrer. Dieser will ein Schreiben an die Eltern austeilen.
Und ich finde es erschreckend, dass der Lehrer dies nicht in demokratisches Maß umgelenkt hat. Auch die "nötigung" und beleidigungen gegenüber der "Minderheit" hat er ignoriert. Auch liessen sich die Klassensprecher durch das Gröhlen mancher Schüler beeinflussen und haben keine Neutrale Position eingenommen.
Was kann ich nun dagegen tun, dass dieses Ergebnis gewertet wird, also das erste genommen wird.
Ich bin dagegen, denn :
-uns entfallen 1 oder 2 wochen Unterricht
-Es kommen eventuell hohe Kosten auf uns zu
-die, die nicht mitfahren werden auf andere Klassen aufgeteilt, das wären einige Schüler auf 2 Klassen mit eh schon deutlich über 30 Schülern. Das ist nicht zumutbar.
Nunja, was kann ich tun?
Wenn ich micht offen dagegen stelle könnten gewisse Lehrer meine Note sinken lassen..., das ist das Problem...
Haben wir das nicht alle in unserer Schulzeit miterlebt ?
Dass es Fahrten und Aktivitäten gab, denen wir doch lieber fernbleiben wollten ?
Die Schule hat für jene, die nicht mitfahren wollen, die Alternative der Parallelklassen aufgezeigt - soweit mir bekannt, gibt es keinen § der regelt, wieviele Schüler genau in einer Klasse sein dürfen, erstrecht nicht, wenn es nur vorübergehend über einen absehbaren Zeitraum der Fall ist.
Mit anderen Worten - es besteht, soweit mir bekannt, kein Recht auf eine Klasse mit unter 30 Schülern und erstrecht nicht, wenn es um einen überblickbaren Zeitraum geht, nämlich um den einer Klassenfahrt bzw. eines Schüleraustausches.
Und ein Recht auf Demokratie in Schulen ist mir auch nicht bekannt.
Du kannst dich ja frei entscheiden. Entweder du fährst mit, oder du besuchst so lange die Paralellklasse.
Wenn du absolut nicht willst, steck dich halt ungeschickter Weise mit Grippe an.. *hust* _________________ Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
Eine Gruppe der Klasse nötigt die anderen Klassenmitglieder, sich der eigenen Meinung anzuschliessen.
Es wurde kein Veto eingelegt oder ähnliches, es wurde schlicht gedrängt, obwohl nur "gute", also sozial akzeptable Punkte auf Seite der Austauschsgegner genannt wurden. (z.B: Einige können von Zuhause her keine Kinder aufnehmen, einige wollen nicht in eine fremde Familie (man kann theoretisch in unzumutbare Verhältnisse kommen, wir bekamen keine Infos darüber). Die "Dafür"-Seite brachte Argumente wie "was bist du denn fürn spasti", "wird bestimmt lustig"...
Und da anfangs deutlich mehr als ein Drittel der Klasse dagegen war kann man es nicht einfah so vergessen.
Es wurde abgestimmt, bis dem Abstimmungsleiter das Ergebnis passte, soweit ich weiss sind wir hier nicht in der DDR oder der Sovietunion...
Auch war die Abstimmung mit Handzeichen, daher konnte eine Minderheit Nachteile durch die Gegengruppe erwarten.
Mich regt an der ganzen Sache eben so auf das der Klassensprecher betrogen hat, der Lehrer sich nicht eingemischt hat und wir genötigt wurden mitzufahren, das kann doch nicht angehen ?!?!?!
Dir stehen ja die Alternativen Mitfahren und während der Fahrt andere Klasse besuchen zur Verfügung.
Das mag nicht zwingend toll sein, aber deshalb ist es noch kein Verstoß gegen Deutsches Recht - und um Deutsches Recht geht es in diesen Foren.
Dich nötigt niemand, mitzufahren, denn die Alternative steht ganz klar im Raum - du kannst die Mitfahrt ablehnen. Dann musst du aber die Schule besuchen. In diesem Fall eben, indem du die Parallelklasse besuchst.
Und zu dem Verlauf der Abstimmung innerhalb der Klasse;
Gut und schön, sicherlich nicht ganz fair abgelaufen. Aber - und das gilt für den Rest deines Lebens, also nicht nur in der Schule - so lange dich niemand bedroht o.ä. muss du selbst die Stärke aufbringen, deine Meinung dennoch zu vertreten, auch wenn dir dafür Asympathie entgegenschlägt.
So lange sich von der Gegenpartei niemand strafbar macht, z.B. durch Bedrohung o.ä. stehst du mit einer gefällten Entscheidung alleine da. Es gibt kein "Recht auf faire Diskussionspartner" - leider _________________ Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
Es gab keine Möglichkeit sich zu enthalten, z.B: wenn man erst anch der Abstimmung darüber entscheiden möchte, da ja nur über die Fahrt als ganzes abgestimmt worden war. Z.B. kann man sagen "wenn 7 leute oder mehr dagegen sind bin ich auch dagegen, ansonsten dafür." Jemand der so denkt wurde zu den Jastimmen gezählt.
Und das ist nicht ok, da man in seiner freien Meinung beraubt wurde wie ich finde.
...ich glaube, du legst "Meinung" und das Recht zur "freien Meinungsäußerung" ein wenig falsch aus.
Dich hat niemand davon abgehalten, deine Meinung zu sagen. Der gesamte Vorgang der Abstimmung kam überhaupt nur zustande, weil der Lehrer es anzettelte, er hätte nämlich auch sagen können "Diese Fahrt findet statt, wer nicht mit will, besucht so lange die Parallelklasse."
Soll heißen;
Durch diese Abstimmung hat der Lehrer den Schülern insoweit Mitbestimmung eingeräumt, als dass er das generelle Zustandekommen der Fahrt von einer mehrheitlichen Zustimmung der Schüler abhängig machte. Dass dann andere Mitschüler zu,....nennen wir es mal hart unlauteren Mitteln greifen, um ihre Meinung durchzusetzen, hat nichts mit deinem Recht der freien Meinungsäußerung zu tun - du konntest deine Meinung ja sagen und es hat sich auch niemand strafbar gemacht.
Insgesamt mag es dir etwas auf der Leber liegen - aber alles in allem hat die ganze Geschichte absolut nichts mit Recht und/oder Gesetz zu tun.
Weder deine Rechte noch die eines andren wurden offenbar angetastet.
Ein Recht auf "Recht haben" gibt´s nich _________________ Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
wie auch immer das Recht heisst, ich muss mich nicht als Ich zitiere: "arschloch", "wichser" und "penner" beleidigen lassen, was sehrwohl vorgefallen ist, jedoch nur in der "Beratungszeit", in der alle rumgerannt sind und sich "beraten" haben und die anderen überzeugen wollten, d.h. der Lehrer hat es vielleicht nicht mitbekommen.
(soll ich die Ausdrücke rausnehmen? pn an mich)
Abgehalten wurde man gewissermaßen durch das laute Gegröle der Gegenpartei...leider Gottes Alltag in der Schule...
Es ist ein Austausch, den kann ein Lehrer nicht bestimmen, da er uns nicht zwingen kann, jemanden bei und zu Hause aufzunehmen, genausowenig wie er uns zwingen kann, bei einer fremden Familie untergebracht zu werden.
Ich wollte hauptsächlich wissen, ob eine derartige Abstimmung nicht auf Willen eines beteiligten Schülers 1. anonym und 2. "demokratisch" abläuft. Unter demokratisch in diesem Fall meine ich, dass man nicht schliessen kann, wer was gewählt hat; dass die als endgültig angesetzte Abstimmung nicht grundlos wiederrufen werden kann (es konnte keni Betrug oder ähnliches nachgewiesen werden); und dass man die einige Meinung auch so zuordnen kann, wie man möchte, sprich alle Wahlmöglichkeiten bestehen....dass jetzt nicht alle über das Wort demokratisch meckern, wenn es nicht ganz passend ist.....
Es ist ein Austausch, den kann ein Lehrer nicht bestimmen, da er uns nicht zwingen kann, jemanden bei und zu Hause aufzunehmen.
Ich wollte hauptsächlich wissen, ob eine derartige Abstimmung nicht auf Willen eines beteiligten Schülers 1. anonym und 2. "demokratisch" abläuft.
Rein bezogen auf die Entscheidungsfindung Ihrer Klasse haben Sie da schon die Antwort.
Sie können nicht "demokratisch" über etwas abstimmen, über das man Sie nicht verfügen können. Das war es auch schon.
Was - unterstellt, Ihre Schilderungen sind neutral und zutreffend - charakterlich dienstlich oder rechtlich im übrigen zum Verhalten der Beteiligten zu sagen ist, bleibt davon unberührt.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 04.12.04, 01:27 Titel:
Uber-Pea hat folgendes geschrieben::
Z.B. kann man sagen "wenn 7 leute oder mehr dagegen sind bin ich auch dagegen, ansonsten dafür." Jemand der so denkt wurde zu den Jastimmen gezählt.
Und das ist nicht ok
Und das wäre Demokratie?
Stimmen Sie bei der Bundestagswahl auch so ab?
"Ich stimme für die SPD, außer wenn 40% oder mehr für die CDU stimmen, dann bin ich auch für die CDU"... _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Als Wähler kann man einfach nicht zur Wahl gehen, sich somit also wirklich enthalten.
Wenn ich das recht verstanden habe ging dies bei der ober geschilderten Abstimmung nicht.
Als Wähler kann man einfach nicht zur Wahl gehen, sich somit also wirklich enthalten.
Wenn ich das recht verstanden habe ging dies bei der ober geschilderten Abstimmung nicht.
Das Recht zur Enthaltung ist notwendig für eine demokratische Abstimmung. Es wäre auch völlig zulässig, das Wahlrecht so zu gestalten, dass jeder eine Abstimmungspflicht bzw. Teilnahmepflicht hat.
Belgien z.B. hat eine Pflicht zur Beteiligung an Wahlen.
Und in einigen Bundesländern ist es z.B. so, dass in den Gemeindeordnungen für Abstimmungen der Gemeinderäte ein Verbot der Enthaltung steht.
Das Recht zur Enthaltung ist notwendig für eine demokratische Abstimmung. Es wäre auch völlig zulässig, das Wahlrecht so zu gestalten, dass jeder eine Abstimmungspflicht bzw. Teilnahmepflicht hat.
Das Recht zur Enthaltung ist notwendig für eine demokratische Abstimmung. Es wäre auch völlig zulässig, das Wahlrecht so zu gestalten, dass jeder eine Abstimmungspflicht bzw. Teilnahmepflicht hat.
Da stimmt doch was nicht ?
Unbefangen würde ich sagen: da fehlt ein "nicht". Enthaltungen auszuschließen verstößt nicht gegen das Demokratieprinzip. _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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