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GEMA und Telefonanlagenmusik

 
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souii
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 08.10.06, 12:19    Titel: GEMA und Telefonanlagenmusik Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe folgende Frage: A betreibt eine kleine Firma. Er fährt in die USA in den Urlaub und hört dort in einem Club den Auftritt eines Künstlers (in Deutschland total unbekannt). Anschließend kauft er dort vor ort seine CD. Begeistert von der Musik überlegt er, den Titel als Wartemusik in die Telefonanlage aufzunehmen. Da er aber keine GEMA Gebühren zahlen will, schaut er vorsichtshalber auf der GEMA nach. Der Titel wurde bei der GEMA auch nicht gemeldet.

Etwa ein halbes Jahr vergeht und A bekommt auf einmal ein Schreiben der GEMA, dass man durch die GEMA geschützte Musik in der Telefonwarteschleife spielen würde. A schaut jetzt nochmal auf der GEMA Homepage vorbei und sieht, dass mittlerweile der Titel dort angemeldet wurde.

Eine Rechnung hat A noch nicht bekommen, sollte aber in Kürze folgen. Muss A die Rechnung jetzt zahlen? Bis zum Schreiben der GEMA ist A davon ausgegangen, dass es sich bei der Musik um GEMA freie Musik handelt.
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