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Vollkasko will nicht zahlen

 
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imunrecht
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.10.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.10.06, 09:58    Titel: Vollkasko will nicht zahlen Antworten mit Zitat

Hallo,

ich wollte mal um rat fragen in einem etwas komplizierten fall Verlegen

Fahrer F ist auf der BAB mit 130 gefahren. plötzlich läuft vor ihm ein tier über die fahrbahn. F ist erschrocken, hat das lenkrad etwas verrissen (genau handlungsabfolge kann F nicht sagen) und ist dann an die mittelleitplanke gekommen. die linke seite des KFZ ist geschrammt, vorne und hinten jedoch kein schaden.

F habt das KFZ zum stand gekriegt (standstreifen) und dann kurz den schaden begutachtet. auf grund des "nur schrammschaden" ist F davon ausgegangen, daß kein schaden an der leitplanke entstanden ist (bzw. nur schramme), F konnte beim zurückblicken auch keinen erkennen. F hat die fahrt forgesetzt. es war tagsüber, ca. 18uhr, es hat kein fremd kfz gehalten und damit gibt es auch keine zeugen.

jetzt fragt die versicherung dumm, warum F die polizei nicht geholt habe. die antwort ist ganz einfach: F ist von keinem schaden an der leitplanke ausgegangen. weil sonst nix passiert ist und F ein schwerbehindertes und hilfsbedürftiges kleinkind im auto hatte, ist F weitergefahren. die versicherung verweigert die zahlung (10T EUR eigenschaden). sie sagt, daß F den schaden der polizei / autobahnmeisterei hätte melden müssen.

So, F weiß zwar, zwischen welchen anschlussstellen der unfall passiert ist, aber nicht genau wo (es ist ja überall grün) aber das ist schon 6 wochen her... da können nun auch noch andere reingerauscht sein, und F kriegt dann den schaden aufgebrummt.

so meine fragen:
kann die versicherung die zahlung verweigern?
kann die versicherung verlangen, daß F fotos von der unfallstelle macht (die liegt mehrere hundert KM entfernt, daneben halte ich es für lebensgefährlich, auf der BAB anzuhalten und fotos zum machen)?
die versicherung sagt, daß definitiv aufgrund des schadensbildes ein schaden an der leitplanke entstanden ist. kann die versicherung verlangen, daß F nun den schaden nachmeldet? (die hätten von F auch eine formulierung wie "ich bin SICHER, daß kein schaden an der leitplanke entstanden ist" akzeptiert, aber so eine aussage war F zu gefährlich)

und jetzt zum wohl eher verkehrsrechtlich:
welche folgen kann es für F haben, daß er den schaden (von dem er ausgeht, daß es keiner war) nicht gemeldet habe?

falls ggf. fahrerflucht bestehen würde, ist dann die versicherung berechtigt, auch den eigenschaden von F nicht zu bezahlen?

vielen dank!
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woka
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 09.10.06, 10:45    Titel: Re: Vollkasko will nicht zahlen Antworten mit Zitat

imunrecht hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich wollte mal um rat fragen in einem etwas komplizierten fall Verlegen

Fahrer F ist auf der BAB mit 130 gefahren. plötzlich läuft vor ihm ein tier über die fahrbahn. F ist erschrocken, hat das lenkrad etwas verrissen (genau handlungsabfolge kann F nicht sagen) und ist dann an die mittelleitplanke gekommen. die linke seite des KFZ ist geschrammt, vorne und hinten jedoch kein schaden.

F habt das KFZ zum stand gekriegt (standstreifen) und dann kurz den schaden begutachtet. auf grund des "nur schrammschaden" ist F davon ausgegangen, daß kein schaden an der leitplanke entstanden ist (bzw. nur schramme), F konnte beim zurückblicken auch keinen erkennen. F hat die fahrt forgesetzt. es war tagsüber, ca. 18uhr, es hat kein fremd kfz gehalten und damit gibt es auch keine zeugen.

jetzt fragt die versicherung dumm, warum F die polizei nicht geholt habe. die antwort ist ganz einfach: F ist von keinem schaden an der leitplanke ausgegangen. weil sonst nix passiert ist und F ein schwerbehindertes und hilfsbedürftiges kleinkind im auto hatte, ist F weitergefahren. die versicherung verweigert die zahlung (10T EUR eigenschaden). sie sagt, daß F den schaden der polizei / autobahnmeisterei hätte melden müssen. !


Und dann soll an der Leitplanke kein Schaden entstanden sein?? Sorry, aber das ist nicht glaubwürdig.

imunrecht hat folgendes geschrieben::

So, F weiß zwar, zwischen welchen anschlussstellen der unfall passiert ist, aber nicht genau wo (es ist ja überall grün) aber das ist schon 6 wochen her... da können nun auch noch andere reingerauscht sein, und F kriegt dann den schaden aufgebrummt.
!


Na, dann hätte F den Unfall und Schaden halt eher melden müssen

imunrecht hat folgendes geschrieben::

so meine fragen:
kann die versicherung die zahlung verweigern? !


Ja, weil er dem Grunde nach zumindest zweifelhaft ist, wenn nicht sogar gar nicht belegt.


imunrecht hat folgendes geschrieben::

kann die versicherung verlangen, daß F fotos von der unfallstelle macht (die liegt mehrere hundert KM entfernt, daneben halte ich es für lebensgefährlich, auf der BAB anzuhalten und fotos zum machen)?


Ja, denn damit zeigt sie ja, dass sie zumindest den von Ihnen geschilderten Ablauf nicht von vorneherein ausschließt. Und für 10 TDE kann man ja wohl ein paar KM fahren und mal prüfen, ob neben der Autobahn die Möglichkeit für Fotoaufnahmen besteht.

imunrecht hat folgendes geschrieben::

die versicherung sagt, daß definitiv aufgrund des schadensbildes ein schaden an der leitplanke entstanden ist.


Sagte ich ja bereits.

imunrecht hat folgendes geschrieben::

kann die versicherung verlangen, daß F nun den schaden nachmeldet?


Das kann ich nicht beurteilen, ich denke nein, denn das hat nix mit der Regulierung zu tun.

imunrecht hat folgendes geschrieben::

(die hätten von F auch eine formulierung wie "ich bin SICHER, daß kein schaden an der leitplanke entstanden ist" akzeptiert, aber so eine aussage war F zu gefährlich)


Ja was denn nun: Sagt die Versicherung, es muss aufgrund des Schadenbildes am Auto ein Schaden an der Leitplanke entstanden sein (s.o.) oder glaubt sie einfach einer Aussage, die nicht belegt ist. Den Versicherer möchte ich sehen, dann wechsle ich mit allen Policen dahin.

imunrecht hat folgendes geschrieben::


und jetzt zum wohl eher verkehrsrechtlich:
welche folgen kann es für F haben, daß er den schaden (von dem er ausgeht, daß es keiner war) nicht gemeldet habe?


Na was wohl, die Polizei wird Ihnen einen Orden geben für vorbildliches Verhalten im Straßenverkehr Ausrufezeichen

imunrecht hat folgendes geschrieben::


falls ggf. fahrerflucht bestehen würde, ist dann die versicherung berechtigt, auch den eigenschaden von F nicht zu bezahlen?


Kann schon sein, aber für die Leitplanke wird sie auf alle Fälle Regress bei Ihnen nehmen.

Alle anderen Kommentare erübrigen sich und würden die Forenregeln verletzen.

Seien Sie froh, wenn Ihre Versicherung Bereitschaft erkennen lässt, ggf. etwas vom Schaden zu übernehmen.

Gruß

WoKa
_________________
wer lesen kann, ist klar im vorteil
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