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Wasserschaden - Verursacher will Schaden nicht begleichen

 
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nomoresecrets
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.09.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 11:55    Titel: Wasserschaden - Verursacher will Schaden nicht begleichen Antworten mit Zitat

Hallo Gemeinde,

mir ging die Tage folgendes Konstrukt durch den Kopf.

Es handelte sich dabei um 2 Parteien - ich möchte diese der Einfachheit halber mal Mieter(M) und Vermieter(V) nennen.

Zugetragen hat sich folgendes:

M wohnt in einer Mietwohnung inmitten einer deutschen Metropole. EInes Tages kommt M nach Haus, blickt an die Küchendecke und entdeckt mit einem gewissen Schaudern einen dicken Wasserfleck. Kurzerhand blickt sich M um und stellt mit Schrecken fest, dass sein geliebter MP3-Player unter dem Wasserfleck zum Akku laden lag und durch das heruntertropfende Wasser zerstört wurde.

Da die Wohnung über M leer steht meldet M den Schaden am folgenden Tag V.
Einen Tag später reicht M die ganze "Geschichte" in Form eines Schreibens an V nach.

V sagt nun das er zwar für den Schaden an der Decke und Wand aufkommt - also für die entstehenden Malerkosten - jedoch nicht für den Schaden am o.g. MP3-Player.

Was kann M tun ? Die Geschichte aus Mangel an Rechtschutz und Hausratversicherung abschreiben oder kämpfen ?


Ich danke für eure Hilfe

mfG

nms
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

trifft denn den V ermieter ein verschulden am schadenfall?

wenn hier "von selbst" ein rohr undicht wurde, muß der V ermieter auch tatsächlich nicht für schäden des M ieters aufkommen.
für solche fälle gibt es eben die hausratversicherung.
_________________
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nomoresecrets
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.09.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

soweit M bekannt ist,waren ein paar Tage vor dem Wasserschaden Handwerker in der leerstehenden Wohnung und haben "renoviert"

der Notdienst, der den Wasserfluss abgestellt hat, meinte, dass wohl ein Ventil nicht richtig zugedreht wurde - schriftlich hat M das leider nicht Traurig
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

wenn die handwerker die "verursacher" des schadens sind, kann sich M ieter an diese bzgl. schadenersatz wenden.

wenn der V ermieter mit dem nicht richtig verschlossenen ventil nichts zu tun hatte, warum sollte er dann für irgendwelche schäden aufkommen?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 06.10.06, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist in der Tat ein typischer Fall für die Hausratversicherung des Mieters, sofern es sich bei dem schadensverursachenden Naß an dem MP3-Player um ausgetretenes Leitungswasser gehandelt haben sollte.
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