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Versicherungsschutz betrunken

 
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Bucki
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.08.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 09.10.06, 16:55    Titel: Versicherungsschutz betrunken Antworten mit Zitat

Person A beschädingt bei einer Feier bei Person B ungewollt die EInrichtung, da Person A betrunken ist. Zahlt die Versicherung von Person A die entstandenen Schäden obwohl Alkohol im Spiel war?
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 09.10.06, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

nein,

das "betrinken" und in der folge der verlust der sinneswahrnehmung gilt als grob fahrlässig und somit ist der versicherungsschutz hinfällig - jedenfalls ist mir nichts anderes bekannt.
_________________
MfG,
Duisburger

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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 09.10.06, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Duisburger hat folgendes geschrieben::

das "betrinken" und in der folge der verlust der sinneswahrnehmung gilt als grob fahrlässig und somit ist der versicherungsschutz hinfällig .....


mag sein, dass das grob fahrlässig ist - aber der Bucki hat vermutlich nach der Privathaftpflichtversicherung des A gefragt (auch wenn er das so nicht gesagt hat). In Haftpflichtversicherungen ist die Grobe Fahrlässigkeit grundsätzlich kein Ausschlusstatbestand.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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