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Art. 34 BauGB

 
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Fragegast
Gast





BeitragVerfasst am: 30.11.04, 14:02    Titel: Art. 34 BauGB Antworten mit Zitat

Ein Grundstück ist ca. 1000 qm groß und vorne mit einem Haus bebaut. In der näheren Umgebung sind ähnlich große Grundstücke mit einem Haus bebaut. Es gibt keinen Bebauuungsplan. Ist es möglich, das Grundstück zu teilen und auf dem neu entstandenen Grundstück ein weiteres Haus zu bauen oder steht Art. 34 BauGB dagegen? Wird der Bauantrag nicht genehmigt werden, weil sich dann die 2 Häuser nicht "in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen"?

mfg
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peter.f
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.09.2004
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 30.11.04, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Der Sachverhalt ist etwas unergiebig, aber ich unterstelle mal, dass das neue Haus in den rückwärtigen Grundstücksteil soll. Wenn diese Fläche noch im Innenbereich liegt, auf den §34 BauGB anwendbar ist, hängt die Zulässigkeit des geplanten Standortes davon ab, ob sich das Vorhaben nach § 34 Abs.1 BauGB in die Umgebungsbebauung einfügt. Dabei kommt es weniger darauf an, wieviel Fläche, im Verhältnis zur näheren Umgebung, prozentual bebaut wird, sondern wie groß der Baukörper im Verhältnis zu den Gebäuden in der näheren Umgebung ist. Wenn der Standort des Gebäudes im rückwärtigen Grundstücksteil liegt, kann die Zulässigkeit davon abhängen, ob in der Nachbarschaft ebenfalls Gebäude in der 2. Reihe da sind.

Ich würde Ihnen empfehlen einen Antrag auf Bauvorbescheid zu stellen. Dazu reicht u.U.der Antragsvordruck und ein Lageplan aus, in dem der geplante Standort eingetragen ist.
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