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Haftunf für Garderobe bei Gebühr?

 
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AlphaSky
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.10.06, 23:42    Titel: Haftunf für Garderobe bei Gebühr? Antworten mit Zitat

Ich hätte gerne eine Einschätzung zu folgendem Beispiel:

Eine Discothek vermietet ihre Räumlichkeiten an eine Schulkasse. Diese veranstaltet eine öffentliche, angemeldete Party. Es steht ein Raum mit Theke und versperrtem Durchgang zur Verfügung, der für die Garderobe genutzt wird.

Die Partyorganisatoren (in diesem Beispiel also Schüler) nehmen 1€ für die Garderobe als Beitrag für den Organisationsaufwand und die Materialkosten (Nummernblock etc.). Im Gegenzug wird eine Nummernmarke ausgeteilt und am Kleidungsstück befestigt. Trotzdem stehen gut lesbar und mehrfach an die Garderobentheke gedruckt Schilder "Für Garderobe keine Haftung !".

Angenommen die Garderobe wird von nicht wartewilligen Veranstaltungsgästen "gestürmt" und am Ende fehlen ein bzw. mehrere Kleidungsstücke. Die Eigentümer der Kleidungsstücke melden beim Veranstalter Ansprüche an und drohen mit dem Rechtsanwalt. Eine spezielle Garderobenversicherung wurde nciht abgeschlossen.

Bei wem wäre in diesem Beispiel der Schuldige zu suchen und existieren Ansprüche, denen der Veranstalter nachkommen sollte?
Was würde ein Anwalt wohl einem Betroffenen bei einem Streitwert zwischen 80 - 150 € raten?
Würde es zu einer Verhandlung kommen oder gibt es dort Untergrenzen den Streitwert betreffend?

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Als weitere Verschärfung des Beispiels wäre Folgendes hinzuzufügen:

Angenommen eine Person G, die Ansprüche anmeldet, kommt bereits in die Garderobe gestürmt und sagt "Ey wenn ich meine Jacke nicht wiederfinde ist aber was los!" und behauptet es handle sich um, sagen wir mal, eine 150€ Cheester Jacke, er sei aber mit 80€ auch zufrieden. Auf die Frage nach seiner Garderobenmarke antwortet die Person etwa mit: "Ei die hab ich der Kollegin grad gegeben"; diese weiß davon aber nichts.

Jetzt sieht es ja offensichtlich so aus, als missbrauche die Person G den Veranstalter nur, um möglichst einfach an Geld zu kommen.

Die bedeutende Frage wäre hier also:
Wer steht in welcher Nachweispflicht?
Muss die Person G einen Kaufbeleg der Jacke besitzen?
Muss die Person eine Garderobenmarke vorweisen oder Zeugen bennen können?


Ich hoffe, mir kann jemand die Fragen beantworten, die eine solche Problemkonstellation mit sich bringen würde.

Viele Grüße,
Marc
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