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Person A beschädingt bei einer Feier bei Person B ungewollt die EInrichtung, da Person A betrunken ist. Zahlt die Versicherung von Person A die entstandenen Schäden obwohl Alkohol im Spiel war?
das "betrinken" und in der folge der verlust der sinneswahrnehmung gilt als grob fahrlässig und somit ist der versicherungsschutz hinfällig - jedenfalls ist mir nichts anderes bekannt. _________________ MfG,
Duisburger
das "betrinken" und in der folge der verlust der sinneswahrnehmung gilt als grob fahrlässig und somit ist der versicherungsschutz hinfällig .....
mag sein, dass das grob fahrlässig ist - aber der Bucki hat vermutlich nach der Privathaftpflichtversicherung des A gefragt (auch wenn er das so nicht gesagt hat). In Haftpflichtversicherungen ist die Grobe Fahrlässigkeit grundsätzlich kein Ausschlusstatbestand. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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