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Welche Versicherung haftet bei Wasserschaden

 
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ditobo
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Anmeldungsdatum: 09.10.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.10.06, 14:48    Titel: Welche Versicherung haftet bei Wasserschaden Antworten mit Zitat

Hallo!

Eine Eigentumswohnung (die 200 km vom Wohnort entfernt ist) steht seit Ende August leer und soll wieder vermietet werden - was leider wegen des Überangebotes an Wohnungen nicht so schnell klappt.
Bei der Wohnungsübergabe der letzten Mieter Ende August war alles ok.
Bei den ersten Terminen zur Wohnungsbesichtigung mit neuen Mietinteressenten und einem Makler vor 3 Wochen war alles ok.
Gestern wurde festgestellt, daß die Wände im an die Küche angrenzenden Wohnzimmer unter den Fußleisten und ca. 5 cm darüber feucht und schimmlig waren.
Ursache: in der Küche war der Aquastop der Spülmaschine nicht korrekt angeschraubt (zu erkennen an unterschiedlicher Färbung des Dichtringes) , sodaß - vermutlich über sehr lange Zeit - minimale Tropfenmengen austraten, am Schlauch entlangliefen und genau dort, wo der Schlauch mit der Wand Berührung hatte, in die Wand tropften. Der gesamte Fußraum und die Küchenwand ist trocken - lediglich an einer Stelle der gipsverputzen Wand ist das Wasser offensichtlich in die Wand, unterm Boden im Estrich druchgelaufen und zieht jetzt an den anderen Wänden hoch.

Es ist weder nachvollziehbar noch nachweisbar, wer am Aquastop geschraubt hatte, es können die letzten Mieter (die für 3 Monate dort gewohnt haben) oder die vorletzten gewesen sein.
Frage: WELCHE VERSICHERUNG muß informiert werden, welche Versicherung könnte haften?

DANKE im Voraus für jeden Hinweis!
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 09.10.06, 15:45    Titel: Re: Welche Versicherung haftet bei Wasserschaden Antworten mit Zitat

ditobo hat folgendes geschrieben::
WELCHE VERSICHERUNG muß informiert werden, welche Versicherung könnte haften?


natürlich die Wohngebäude-Leitungswasser-Versicherung.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 09.10.06, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

die könnte sich bei der regulierung aber quer stellen mit dem hinweis auf eine obliegenheitsverletztung.
in nicht bewohnten wohnungen ist -insbesondere in der kalten jahreszeit- das wasser abzudrehen und die leitungen zu entleeren, für ausreichend heizung zu sorgen (beides eher bezogen auf frost-schäden) und/oder in ausreichenden abständen zu kontrollieren.
was ausreichende abstände sind hat noch niemand definiert, das gilt als einzelfallentscheidung des richters.
wobei sie m.e. schlechte karten haben wenn sie mehrere 100km weg wohnen und die leitungen nicht absperren, insbesondere wenn so schadenanfällige einrichtungen wie schläuche angeschlossen sind und unter druck stehen.
_________________
MfG,
Duisburger

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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 10.10.06, 07:17    Titel: Antworten mit Zitat

Duisburger hat folgendes geschrieben::
die könnte sich bei der regulierung aber quer stellen mit dem hinweis auf eine obliegenheitsverletztung.


Ups, da haste natürlich recht. Verlegen

Das Nicht-Einhalten von Sicherheitsvorschriften kann dazu führen, dass der Versicherer leistungsfrei ist.
_________________
Grüße, Mogli
********************
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ditobo
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Anmeldungsdatum: 09.10.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.10.06, 08:04    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Es ist ja immer zu befürchten, daß Versicherungen versuchen, nicht haften zu müssen ..
Danke für die hilfreichen Antworten!

Grüße ditobo
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 10.10.06, 16:32    Titel: Re: Danke Antworten mit Zitat

ditobo hat folgendes geschrieben::
Es ist ja immer zu befürchten, daß Versicherungen versuchen, nicht haften zu müssen ..
Danke für die hilfreichen Antworten!

Grüße ditobo


sorry, aber die Aussage halte ich für unqualifiziert und am Thema vorbei.
Immerhin herrscht Vertragsfreiheit. Jeder hat die Möglichkeit die Vertragsbedingungen zu lesen und niemand muss sich versichern. Immerhin geht es bei der Schadenregulierung um die Beiträge der Gemeinschaft der Versicherten, und die Gemeinschaft hat schon ein Anrecht darauf, das jeder gleich behandelt wird und die gemeinsamen Beiträge auch nur vertragskonform verwendet werden.
Wer das anderes sieht sollte statt einer Versicherung einen Sparvertrag o.ä. abschließen. Mit den Augen rollen
_________________
MfG,
Duisburger

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ditobo
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Anmeldungsdatum: 09.10.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.10.06, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

oha - da bin ich ja gänzlich mißverstanden worden...
Ich möchte nicht, daß der Eindruck entsteht, ich wolle die Versicherung übers Ohr hauen - Kapital daraus ziehen - zu Lasten der Gemeinschaft der Versicherten hier irgendwas drehen.
Meiner Ehrlichkeit ist es im aktuellen Fall zu verdanken, daß ich in der Tat den Sparvertrag in Anspruch nehmen muß - und nicht die Versicherung.

Aber - auch auf die Gefahr hin, daß es wieder unqualifiziert und am Thema vorbei ist: auch wenn man klaren Verstandes und durchaus in der Lage ist, die Bedingungen zu lesen und zu begreifen - aus eigener Erfahrung weiß ich, daß Versicherungen sehr wohl versuchen sich der Haftung zu entziehen und erst nach langem Rechtsstreit (und vielen unnötigen Zusatzkosten) bereit sind, gemäß des Vertrages Ausgleich zu leisten.

Gruß , ditobo
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 10.10.06, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

ditobo hat folgendes geschrieben::
oha - da bin ich ja gänzlich mißverstanden worden...

das war nicht meine absicht.

ditobo hat folgendes geschrieben::
... aus eigener Erfahrung weiß ich, daß Versicherungen sehr wohl versuchen sich der Haftung zu entziehen und erst nach langem Rechtsstreit (und vielen unnötigen Zusatzkosten) bereit sind, gemäß des Vertrages Ausgleich zu leisten.
Gruß , ditobo

die erfahrung kann ich nicht bestätigen. offenbar hat qualität tatsächlich ihren preis.

aber belassen wir es dabei Winken
_________________
MfG,
Duisburger

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Cassidy
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Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 10.10.06, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Wohnung, die leer steht, stellt ein erhöhtes Risiko dar, das dem Versicherer anzuzeigen ist.

Dazu gibt es die Versicherungsbedingungen, an die sich beide Vertragspartner zu halten haben.

Zitat
...sodaß - vermutlich über sehr lange Zeit - minimale Tropfenmengen...

Unbewohnte Wohnräume stellen nunmal ein höheres Risiko dar. Eine Situation des täglichen Lebens, dessen sich auch jeder bewußt ist, oder?
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