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goepp noch neu hier
Anmeldungsdatum: 10.10.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 10.10.06, 10:51 Titel: Bank überweist zuviel |
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hajo!
es geht um die schlussrate bei hausbau. meine baufinanzierende bank hat "versehentlich" entgegen meiner schriftlichen anweisung diese in völler höhe an den bauträger überwiesen.
tja nun hat die firma ihr geld und ich bleibe auf den noch nicht erledigten restarbeiten sitzen. gibt es eine "unbürokratische" möglichkeit des schadensersatzes? meine bank hat mich an den bauträger verwiesen. ich solle doch ihn um rücküberweisung bittten.  |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 10.10.06, 12:01 Titel: |
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Zitat: | entgegen meiner schriftlichen anweisung diese in völler höhe an den bauträger überwiesen |
Da wenden Sie sich an die Bank. Wenn Ihre "Überweisung" eindeutig war dann muss die Bank sehen wie Sie das Geld wieder heranschafft.
Notfalls klagen
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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goepp noch neu hier
Anmeldungsdatum: 10.10.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 10.10.06, 13:17 Titel: |
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hajo!
tja sie bedauern den vorfall sehr, sehen aber leider keine spontane schadenersatzmöglichkeit. ich solle halt beim bauträger betteln gehen oder klagen. den klageweg wollte ich eigentlich vermeiden. naja mal bis donnerstag abwarten, was die bankinterne prüfung ergibt. |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 10.10.06, 13:32 Titel: |
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Haben die die Summe erraten oder wie kommen die drauf. Irgendwie ist das nicht erkennbar wie die sich so irren können das man statt des halben den gesamten Preis bezahlt hat.
Normalerweise gibts ein Überweisungsformular oder einen schriftlichen Auftrag. Auf beidem stehen exakte Zahlen.
Wie haben die sich denn geirrt. Oder liegt der Fehler bei Ihnen
Klaus
P.S. Beim Bauträger ist nichts zu holen der hat ja sein Geld _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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goepp noch neu hier
Anmeldungsdatum: 10.10.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 10.10.06, 14:18 Titel: |
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hajo!
mein überweisungsauftrag lautete über die summe von 4000,00€ an den bauträger.
zusätzlich hatte ich im anschreiben nochmals auf den von den von der im anhang befindlichen rechnungskopie abweichenden betrag (6000€) hingewiesen. leider gerieten mein überweisungsauftrag und die rechnung in unterschiedliche hände. sachbearbeiterin a hat dann einfach den rechungsbetrag angwiesen und sachbearbeiterin b konnte ich heute gerade noch von der nochmaligen auszahlung der summe laut auftrag abhalten. unterm strich fehlt mir nun dennoch jedliches druckmittel gegenüber dem bauträger. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 10.10.06, 14:31 Titel: |
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goepp hat folgendes geschrieben:: | mein überweisungsauftrag lautete über die summe von 4000,00€ an den bauträger.
zusätzlich hatte ich im anschreiben nochmals auf den von den von der im anhang befindlichen rechnungskopie abweichenden betrag (6000€) hingewiesen. leider gerieten mein überweisungsauftrag und die rechnung in unterschiedliche hände. sachbearbeiterin a hat dann einfach den rechungsbetrag angwiesen und sachbearbeiterin b konnte ich heute gerade noch von der nochmaligen auszahlung der summe laut auftrag abhalten. unterm strich fehlt mir nun dennoch jedliches druckmittel gegenüber dem bauträger. |
Das sieht ganz eindeutig danach aus, als hätte die Bank hier den Fehler gemacht (ich kenne die Unterlagen nicht, gehe aber davon aus, dass der Kundenauftrag eindeutig war und die Bank hier geschusselt hat). Der Kunde kann die Differenz (den zuviel überwiesenen Betrag) von der Bank zurückverlangen. |
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goepp noch neu hier
Anmeldungsdatum: 10.10.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 10.10.06, 14:40 Titel: |
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hajo!
geld zurück ist natürlich schön und schafft einen puffer zur erledigung der mängel in eigenregie. mir wäre es natürlich als "druckmittel" gegenüber dem bauträger lieber gewesen. da die erledigung der restarbeiten durch diesen im falles eines falles die abwicklung von evtl. garantieansprüchen vereinfacht hätte. |
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ZetPeO FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 2166
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Verfasst am: 10.10.06, 16:04 Titel: |
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Hallo,
ist aus dem Betreff des Überweisungsträgers ein irgendwie gearteter
Abzug ( z.B. wegen Mängel) erkennbar, bzw. aufgeführt?
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten. |
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Holzschuher FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 10.10.06, 16:35 Titel: |
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Hllo,
und nicht zu vergessen: Wir wollen doch alle, v.a. @goepp, zukünftig die Forenregeln - hier in der Kurzversion , vor dem Schreiben lesen und beachten.
Vielen Dank!
Gruß
Peter H. |
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