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Beleidigungen via E-mail

 
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Blautangopferd
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 42
Wohnort: Pforzheim

BeitragVerfasst am: 11.10.06, 09:27    Titel: Beleidigungen via E-mail Antworten mit Zitat

Liebe Rechtsgelehrten und Rechtskundige,

wenn man Beleidigungen via E-mail erhält und der Absender bekannt ist, kann man gegen den Absender juristische Schritte einleiten ?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 12.10.06, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wie bei jeder anderen Beleidigung auch.
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Blautangopferd
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 42
Wohnort: Pforzheim

BeitragVerfasst am: 13.10.06, 06:50    Titel: Doch besteht nicht eine beweispflicht bei e-mails ? Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Wie bei jeder anderen Beleidigung auch.


Wie kann man beweisen,das der Absender auch der Absender war ?
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Idiotenwiese
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 13.10.06, 07:17    Titel: Re: Doch besteht nicht eine beweispflicht bei e-mails ? Antworten mit Zitat

Blautangopferd hat folgendes geschrieben::

Wie kann man beweisen,das der Absender auch der Absender war ?


Wenn der Absender die technischen Möglichkeiten kannte, gar nicht. Dann wurde die Mail über mehrere (Cypherpunk oder Mixmaster) Server geleitet, so dass der eigentliche Absender nicht mehr ermittelt werden kann.

Bei normalem SMTP-Mailversand über bsp. irgendein_name@irgendeine_domain.de kann die Staatsanwaltschaft aus den Kopfzeilen (Header) den Absender anhand der IP-Adresse genau ermitteln.
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Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 13.10.06, 12:40    Titel: Re: Doch besteht nicht eine beweispflicht bei e-mails ? Antworten mit Zitat

Idiotenwiese hat folgendes geschrieben::

Bei normalem SMTP-Mailversand über bsp. irgendein_name@irgendeine_domain.de kann die Staatsanwaltschaft aus den Kopfzeilen (Header) den Absender anhand der IP-Adresse genau ermitteln.

Wie geht das, wenn die IP-Nummer bei den Providern nur gespeichert werden dürfen, wenn sie für die Rechnung notwendig sind? - Also die Speicherung bei Flaterates unzulässig ist?

Selbst wenn das ginge, würde der Autor noch lange nicht feststehen.
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Idiotenwiese
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 13.10.06, 16:46    Titel: Re: Doch besteht nicht eine beweispflicht bei e-mails ? Antworten mit Zitat

Pünktchen hat folgendes geschrieben::
Wie geht das, wenn die IP-Nummer bei den Providern nur gespeichert werden dürfen, wenn sie für die Rechnung notwendig sind? - Also die Speicherung bei Flaterates unzulässig ist?

Selbst wenn das ginge, würde der Autor noch lange nicht feststehen.


Die erste Frage wird sich m. E. spätestens Mitte September des nächsten Jahres nicht mehr stellen.

Selbstverständlich ist der Autor noch nicht ermittelt. Für einen Richter reichen ggf. auch genügend Indizien.
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Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 15.10.06, 17:11    Titel: Re: Doch besteht nicht eine beweispflicht bei e-mails ? Antworten mit Zitat

Idiotenwiese hat folgendes geschrieben::
Pünktchen hat folgendes geschrieben::
Wie geht das, wenn die IP-Nummer bei den Providern nur gespeichert werden dürfen, wenn sie für die Rechnung notwendig sind? - Also die Speicherung bei Flaterates unzulässig ist?

Selbst wenn das ginge, würde der Autor noch lange nicht feststehen.


Die erste Frage wird sich m. E. spätestens Mitte September des nächsten Jahres nicht mehr stellen.

Was gibt es da neues und was ist bis dahin?
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Idiotenwiese
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 17.10.06, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Bis dahin gilt das, was du bereits gesagt hast.
Spätestens dann wird die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umgesetzt werden müssen. (Sofern der Gerichtshof die Richtlinie nicht vorher kippt, selbstverständlich)
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