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Verfasst am: 13.10.06, 07:17 Titel: Re: Doch besteht nicht eine beweispflicht bei e-mails ?
Blautangopferd hat folgendes geschrieben::
Wie kann man beweisen,das der Absender auch der Absender war ?
Wenn der Absender die technischen Möglichkeiten kannte, gar nicht. Dann wurde die Mail über mehrere (Cypherpunk oder Mixmaster) Server geleitet, so dass der eigentliche Absender nicht mehr ermittelt werden kann.
Bei normalem SMTP-Mailversand über bsp. irgendein_name@irgendeine_domain.de kann die Staatsanwaltschaft aus den Kopfzeilen (Header) den Absender anhand der IP-Adresse genau ermitteln.
Verfasst am: 13.10.06, 12:40 Titel: Re: Doch besteht nicht eine beweispflicht bei e-mails ?
Idiotenwiese hat folgendes geschrieben::
Bei normalem SMTP-Mailversand über bsp. irgendein_name@irgendeine_domain.de kann die Staatsanwaltschaft aus den Kopfzeilen (Header) den Absender anhand der IP-Adresse genau ermitteln.
Wie geht das, wenn die IP-Nummer bei den Providern nur gespeichert werden dürfen, wenn sie für die Rechnung notwendig sind? - Also die Speicherung bei Flaterates unzulässig ist?
Selbst wenn das ginge, würde der Autor noch lange nicht feststehen.
Verfasst am: 13.10.06, 16:46 Titel: Re: Doch besteht nicht eine beweispflicht bei e-mails ?
Pünktchen hat folgendes geschrieben::
Wie geht das, wenn die IP-Nummer bei den Providern nur gespeichert werden dürfen, wenn sie für die Rechnung notwendig sind? - Also die Speicherung bei Flaterates unzulässig ist?
Selbst wenn das ginge, würde der Autor noch lange nicht feststehen.
Die erste Frage wird sich m. E. spätestens Mitte September des nächsten Jahres nicht mehr stellen.
Selbstverständlich ist der Autor noch nicht ermittelt. Für einen Richter reichen ggf. auch genügend Indizien.
Verfasst am: 15.10.06, 17:11 Titel: Re: Doch besteht nicht eine beweispflicht bei e-mails ?
Idiotenwiese hat folgendes geschrieben::
Pünktchen hat folgendes geschrieben::
Wie geht das, wenn die IP-Nummer bei den Providern nur gespeichert werden dürfen, wenn sie für die Rechnung notwendig sind? - Also die Speicherung bei Flaterates unzulässig ist?
Selbst wenn das ginge, würde der Autor noch lange nicht feststehen.
Die erste Frage wird sich m. E. spätestens Mitte September des nächsten Jahres nicht mehr stellen.
Bis dahin gilt das, was du bereits gesagt hast.
Spätestens dann wird die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umgesetzt werden müssen. (Sofern der Gerichtshof die Richtlinie nicht vorher kippt, selbstverständlich)
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