Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - EuGH, Urtei vom 14.9.2006 - C-72/05
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

EuGH, Urtei vom 14.9.2006 - C-72/05

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
SvenOD
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 12.10.06, 14:22    Titel: EuGH, Urtei vom 14.9.2006 - C-72/05 Antworten mit Zitat

Hallo,

habe soeben das obige Urteil vom Europäischen Gerichtshof gelesen.
Darin steht unter absatz 53 geschrieben:

"Nach alledem ist auf die Vorlagefrage zu antworten, dass Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe c der Sechsten Richtlinie dahin auszulegen ist, dass er der Festsetzung der Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer für die private Nutzung eines Teils eines Gebäudes, das der Steuerpflichtige in vollem Umfang seinem Unternehmen zugeordnet hat, auf einen Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes, der sich nach dem gemäß Artikel 20 dieser Richtlinie vorgesehenen Zeitraum für die Berichtigung der Vorsteuerabzüge bestimmt, nicht entgegensteht. Diese Besteuerungsgrundlage muss die Kosten des Erwerbs des Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet ist, enthalten, sofern dieser Erwerb der Mehrwertsteuer unterworfen war und der Steuerpflichtige den Vorsteuerabzug erhalten hat."

Jetzt habe ich eine Frage dazu:

Ist daraus zu lesen, dass wenn der Erwerb des Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet wurde, nicht der Mehrwertsteuer unterworfen war, und der Steuerpflichtige demnach auch keinen Vorsteuerabzug erhalten hat, die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuerberichtigung nicht monatlich 1/12 von 10% der Herstellungskosten,sondern doch monatlich 1/12 von 2% entsprechend der Absetzung für die Abnutzung des Gebäudes ist?

Kann mich einer aufklären?
Ich hoffe das einigermassen verständlich, was ich geschrieben habe.
Vielen Dank im Voraus.

Gruß Sven
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
§ 31
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2006
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 12.10.06, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Dürfte wohl nur bedeuten, dass auch vorsteuerbelastete Aufwendungen für den Erwerb des Grundstücks in die Bemessungsgrundlage für Berechnung der unentgeltlichen Wertabgabe einzubeziehen sind.

Habe aber das Urteil nicht im Detail nicht gelesen, so dass ich den Zusammenhang der Aussage auf die Schnelle nicht genau einordnen kann.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.