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Bei Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife ist weder die Wiederholung der Oberstufe noch eine Wiederholung der Abiturprüfung zulässig.
(Aus: Verordnung des Kumis B-W über die Jahrgangsstufen 12 und 13 sowie über die Abiturprüfung an Gymnasien)
Ich behaupte, du findest analog diese Regelung in allen Bundesländern. Es gibt meines Wissens nur einen Schulabschluss, der durch Wiederholung verbessert werden kann: Der Hauptschulabschluss am Ende des BVJ.
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