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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Frage, in der ich Ihre Unterstützung benötige:
Ist die Bank berechtigt, das Kindergeld nicht auszuzahlen oder muss Sie es auszahlen, da es ja von der öffentlichen Hand kommt?
Vielen Dank im voraus.
Warum verweigert die Bank eine Auszahlung?
* Pfändung auf dem Konto?
* Konto außerhalb Dispo?
* Konto gekündigt?
* Empfänger ungleich Kontoinhaber?
* ...?
Das lfd. Konto ist im Dispolimit bzw. an der Dispogrenze. Es besteht ein weiteres Konto (auf diesem gehen nur die Kindergeldzahlungen ein). Dieses Konto befindet sich im Haben. Nun weigert sich die Bank, von diesem Habenkonto (Kindergeldkonto) etwas auszuzahlen. (Begründung?) - ich erhalten hier keine Antwort. Muss denn das Kindergeld nicht ausgezahlt werden (bei der Sozialhilfe muss doch die Bank auch auszahlen)?
zunächst einmal kann die Bank die Auszahlung eines Kontos, das in Haben steht (egal woher das Geld stammt) nur dann verweigern, wenn das Konto gepfändet, als Sicherheit abgetreten oder das AGB-Pfandrecht geltend gemacht wird.
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 12.10.06, 18:44 Titel:
Hallo,
das Problem ist bekannt, die Bundesjustizministerin hat bereits einen Gesetzentwurf in der Pipeline. In dem wird Kindergeld den normalen Sozialleistungen (Hartz 4 etc.) gleichgestellt, mit der Folge, dass das Geld innerhalb von sieben Tagen nach Gutschrift unpfändbar ist und von der Bank auch nicht aufgerechnet werden darf. Das Geld muss auch ausgezahlt werden, wenn dadurch wieder eine Überziehung entsteht. Viele Banken handhaben das auch so, dass Kindergeld wie Sozialleistung behandelt wird und es macht auch Sinn.
Beste Begründung : Bei Hartz-4-Empfängern ist es so, dass das zu erwartende Kindergeld vom Regelsatz abgezogen wird, weil das ja von der Kindergeldkasse ausgezahlt wird. Die Leute brauchen das Kindergeld also, um ihre normale Grundversorgung überhaupt zu erreichen.
Wenn ich Betroffener wäre, würde ich etwas bluffen und die Bank auf die gesetzliche Regelung (§ 55 SGB) hinweisen (wo allerdings Kindergeld nicht explizit drinsteht) und die Auszahlung fordern.
Die gegenteilige Argumentation ist Folgende : Seitdem Kindergeld nicht mehr nach Bundeskindergeldgesetz, sondern nach Einkommensteuergesetz bezahlt wird, kann man das Kindergeld auch als Steuervergünstigung statt Sozialleistung betrachten und Steuervergünstigungen unterliegen keinem Schutz. Blödsinn, wenn ihr mich fragt, aber es gibt Leute, die argumentieren so. Apropos Einkommensteuergesetz : Da steht drin, dass Kidnergeld unpfändbar ist, aber Achtung Falle : Es ist nur an der Quelle (also bei der Kindergeldkasse) unpfändbar (oder, genauersagt, nur für Unterhaltsansprüche pfändbar). Wenn es einmal auf dem Konto ist, wird ja nicht mehr das Kindergeld gepfändet, sondern das Guthaben, das ist ein Riesen-Unterschied. Das mit der Unpfändbarkeit kann man als Betroffener aber damit ausnutzen, dass man versucht, sich das Kindergeld bar bei der Kindergeldkasse auszahlen zu lassen.
Zum Glück hat sich dieser Nonsens zur Politik rungesprochen und die machen dem ein Ende - naja, vielleicht dann, wenn sie mit der Gesundheitsreform durch sind...
Gruss Hans-Jürgen
*** _________________ Meine Beiträge erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.
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Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.
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Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen
Zuletzt bearbeitet von hjb am 12.10.06, 19:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 12.10.06, 19:54 Titel:
Hallo Karsten,
wahrscheinlich... obwohl : gemäss den Infos, die ich (aus dem Frühjahr diesen Jahres) habe, soll das noch in diesem Jahr an den Start gehen. Für Interessierte hier ein Link :
Die genannten Vorteile gelten auch für den Fall, dass man zwar keine Pfändung hat, aber dafür das Konto "unter Wasser" steht. Die Bank muss auszahlen, die Sozialleisung geht rechtlich nicht in die Kontokorrentverrechnung ein, sondern muss separat betrachtet werden. Übrigens : das gilt nicht, wenn man Gehalt bezieht und einen Pfändungsfreibetrag hat.
Gruss Hans-Jürgen
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Einfach am Schalter ein bischen Stress machen, auf das Recht pochen.. Der Mitarbeiter hat die Anweisung, das Geld auszuzahlen und er muss es auch..
Egal, wie der Kontostand ist, selbst wenn vorher verbotenerweise ein Vorschuss auf das Kindergeld gezahlt wurde... Das nutzen einige Kunden sogar aus... wenn ihr versteht, wie..
Also, du bekommst dein Geld, du musst nur hart bleiben. Der Mitarbeiter wird versuchen im Interesse der Bank zu handeln, nicht in deinem... Als Hartz IV Empfänger ist man für die Bank sowieso eine lästige Nebenerscheinung, die nur Geld kostet... Daher wird der Kollege nicht zögern, dich zu verärgern oder zu belügen... Du bringst keine Vertriebseuros, also kannst du ruhig die Bank wechseln...
Noch ein Tipp: Drohe mit dem Verbraucherschutz, da kriegen einige Kollegen große Ohren..
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 13.10.06, 15:24 Titel:
@cosarica:
Es ist nicht in allen Banken so ! Wir (deutsche Grossbank) haben uns sehr viel Gedanken gemacht, ob wir die Auszahlung trotz unklarer Rechtslage zulassen. Wir haben uns dafür entschieden, einmal, weil der Charakter einer Sozialleistung gegeben ist und die Hartz-4-Empfänger das für ihre Regelversorgung brauchen. Es gibt noch andere Gründe, aber die breite ich hier jetzt nicht aus. Wir haben daher die Anweisung an die Filialen, das auszuuzahlen, nicht geändert. Ich habe damals ein wenig Marktforschung betrieben und festgestellt, dass einige Banken uns Sparkassen ihre Filialen angewiesen haben, nicht auszuzahlen bzw. einen Beschluss vom Gericht zu bringen (was Unsinn ist, denn das Gericht schickt den Schuldner wieder weg, da es der Auffassung ist, der Drittschuldner müsse das auszahlen).
Es bringt also nicht viel, bei Widerstand der Filiale den grossen Max zu machen. Bluffen ja, aber wenn die nicht zahlen, ist das nicht auf ihrem eigenen Mist gewachsen - alle grösseren Banken und Spasskassen haben ihre Pfändungsbearbeitung zentralisiert und da wird das entschieden. Und wenn man nicht zweifelsfrei im Recht ist, kann man sich auch ein wenig lächerlich machen, wenn man darauf pocht.
Gruss Hans-Jürgen
***
P.S. welche Farbe hat Ihre Bank ? _________________ Meine Beiträge erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.
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