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Erlangung der WBK gelb als Sportschütze trotz Alkoholdelikts

 
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PS Schütze
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.10.06, 19:23    Titel: Erlangung der WBK gelb als Sportschütze trotz Alkoholdelikts Antworten mit Zitat

Guten Tag,

eine Person P möchte Mitglied in einem Schützenverein werden, der auch nach geltendem Recht anerkannt ist. Er möchte Vereinsmitglied werden, die vorgeschriebenen 12 Monate Mitglied sein und danach seine WBK gelb beantragen um sich eine entsprechende Waffe für seine Disziplinen zuzulegen.

Angenommen, der Schütze wurde etwa ein Jahr vorher wegen eines Alkoholdeliktes am Steuer, nämlich dem vorsätzlichen Führen eines Fahrzeuges im Strassenverkehr und dadurch fahrlässiger Gefährdung Leib und Lebens anderer, sowie Verursachung eines Fremdschadens von 2000€ zu 50 Tagessätzen á 15€ sowie eines Führerscheinentzuges von 9 Monaten verurteilt, besteht er dann trotzdem die Eignungs/Tauglichkeitsprüfungen zur Erlangenung seiner WBK gelb?


Vielen Dank
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.10.06, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

Code:
§ 5 WaffG

Zuverlässigkeit

 
(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,
 
1. 
 die rechtskräftig verurteilt worden sind
 
   
(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die
 
1. 
 a)
 
  wegen einer vorsätzlichen Straftat,
 
 b) 
 ... wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat,
 
 c) 
 zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,
 
§ 6 WaffG

Persönliche Eignung

 
(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
 
1. 
...
2. 
 abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
 
3. 
...
 
Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. Die zuständige Behörde soll die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Der persönlichen Eignung können auch im Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen.
 
(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.


Wenn mehr als 1,60%o der Verurteilung zugrunde lagen wird ein echtes Alkoholproblem anzunehmen sein, und dann mangelt es der persönlichen Eignung. Wenn schon eine andere Vorverurteilung besteht, dürfte es das mit der Zuverlässigkeit gewesen sein. Aber da der Grundsatz gilt "keine Waffen unters Volk!" könnten die konkreten Umstände des Einzelfalles auch bei unter 1,60 Promille und ohne Vorstrafe eine Versaguing rechtfertigen...
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PS Schütze
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 13.10.06, 12:37    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die umfangreiche Antwort
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