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Ein Freiberufler hat Doppelte Haushaltsführung. Dafür erwirbt er verschiedene Einrichtungsgegenstände. Kann er für diese Gegenstände Vorsteuerabzug geltend machen oder hat er in der Steuererklärung den Bruttopreis anzusetzen.
MfG
VeuL
Das heisst also wohl auch, dass ein Freiberufler bei Doppelter Haushaltsführung die USt. des beauftragten Maklers nicht als Vorsteuer geltend machen kann?
MfG
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