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Verfasst am: 09.10.06, 12:09 Titel: Schaden durch verlorenes Handy
Hallo,
nehmen wir an, ein Handy wird geklaut und bis zur Sperrung durch den Eigentümer innerhalb von 2 Tagen, entsteht ein erhablicher Schaden durch Telefonate des Diebes.
Haftet dafür der Mobilfunkbetreiber?
Danke!
Chris
Verfasst am: 09.10.06, 15:33 Titel: Re: Schaden durch verlorenes Handy
Mundraub hat folgendes geschrieben::
Haftet dafür der Mobilfunkbetreiber?
Warum wurde die SIM-Karte denn erst 2 Tage nach dem Verlust des Handys gesperrt?
Wann hat der Kunde den Verlust des Handys dem Mobilfunkprovider gemeldet und wie lange hat dieser für die Sperre gebraucht?
Der Kunde hat ca. 1,5 Tage zum Antrag zur Sperrung gebraucht. ein halber Tag ist noch zur Durchführung vergangen.
Ich würde mal vermuten, dass alle Gesprächskosten bis zur Verlustmeldung des Kunden an seinen Mobilfunkprovider zu Lasten des Kunden gehen und der Mobilfunkbetreiber auf allen Gesprächskosten sitzen bleibt, die noch nach der Verlustmeldung des Kunden aufgelaufen sind.
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