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Schaden durch verlorenes Handy

 
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Mundraub
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.04.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 09.10.06, 12:09    Titel: Schaden durch verlorenes Handy Antworten mit Zitat

Hallo,
nehmen wir an, ein Handy wird geklaut und bis zur Sperrung durch den Eigentümer innerhalb von 2 Tagen, entsteht ein erhablicher Schaden durch Telefonate des Diebes.
Haftet dafür der Mobilfunkbetreiber?
Danke!
Chris
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asphaltsurfer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 09.10.06, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mobilfunkbetrieber? Nee, der kann ja nichts dafür Winken .
Für einen Schaden haftet der Verursacher.

Um welche Art Schaden geht es denn?
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Mundraub
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.04.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 09.10.06, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
es geht um einen Schaden über rund 250 Euro für Telefongespräche (war im Ausland)
Chris
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 09.10.06, 15:33    Titel: Re: Schaden durch verlorenes Handy Antworten mit Zitat

Mundraub hat folgendes geschrieben::
Haftet dafür der Mobilfunkbetreiber?

Warum wurde die SIM-Karte denn erst 2 Tage nach dem Verlust des Handys gesperrt?
Wann hat der Kunde den Verlust des Handys dem Mobilfunkprovider gemeldet und wie lange hat dieser für die Sperre gebraucht?
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Mundraub
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.04.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 09.10.06, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Der Kunde hat ca. 1,5 Tage zum Antrag zur Sperrung gebraucht. ein halber Tag ist noch zur Durchführung vergangen.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 09.10.06, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Mundraub hat folgendes geschrieben::
Der Kunde hat ca. 1,5 Tage zum Antrag zur Sperrung gebraucht. ein halber Tag ist noch zur Durchführung vergangen.

Ich würde mal vermuten, dass alle Gesprächskosten bis zur Verlustmeldung des Kunden an seinen Mobilfunkprovider zu Lasten des Kunden gehen und der Mobilfunkbetreiber auf allen Gesprächskosten sitzen bleibt, die noch nach der Verlustmeldung des Kunden aufgelaufen sind.
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