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Verfasst am: 11.10.06, 11:42 Titel: Minijob bei Steuererklärung angeben?
Mein Mann muß seine Steuererklärung abgeben. Ich habe einen Minijob gehabt, der auf Lohnsteuerkarte abgerechnet wurde. Muß ich diesen auf der Anlage N (Ehefrau) angeben, oder ist das hinfällig.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Wenn Sie zusammen veranlagen kann das auch die EK Steuer erhöhen
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Vielen Dank für die Auskunft.
Bezüglich Zusammenveranlagung (... kann die EK-Steuer erhöhen...), heißt das dann, daß wir Steuern nachzahlen müssen?
In welchem Fall kommt eine getrennte Veranlagung in Frage?
Ich hatte vor einigen Jahren eine geringfügige Beschäftigung, habe da Netto 270 € bekommen, 30 € Lohnsteuer wurden vom Arbeitgeber einbehalten. Nachdem wir die Steuererklärung gemacht hatten (Zusammenveranlagung), bekamen wir vom Finanzamt den Bescheid, daß wir 500 € !!! nachzahlen müssen Kam mir somit ziemlich verar...t vor, daß ich für die paar Kröten überhaupt arbeiten gegangen bin.
Es gibt Steuertabellen, da kann man nachsehen wann welche Steuer fällig wird.
Es ist kaum anzunehmen das es besser wird wenn Sie einzel veranlagen.
Und das das seit damals billiger gewordern ist ist auch kaum anzunehmen. Sie werden wohl wieder nachzahlen müssen.
Das liegt daran das der Partner eine um einiges geringere Steuer zahlt weil sie gemeinsam veranlagen
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Danke für Ihre Auskunft. So weiß ich jetzt, was auf mich zukommt.
Ich dachte nur immer, diese Minijobs seien steuerfrei und daß mir bei 270 € Brutto noch Lohnsteuer von 30 € abgezogen wurde, fand ich schon befremdlich. Die Sachbearbeiterin in der Firma meine dann, das bekäme ich ja wieder erstattet, wenn die Einkommensteuererklärung gemacht wird. Aber gerade das Gegenteil war der Fall. Irgendwie stimmt es da für mich nicht mehr, wenn man an das Finanzamt noch 500 € nachzahlen muß und sooo ein Großverdiener ist mein Mann nun auch nicht. Der Sachbearbeiter vom Finanzamt meinte dann bezogen auf meine Fassungslosigkeit, daß es eigentlich klüger wäre, den Minijob an den Nagel zu hängen (was ich dann auch getan habe). Ich kann es nur noch so sehen, daß man noch bestraft wird dafür, wenn man arbeiten geht.
Danke für Ihre Auskunft. So weiß ich jetzt, was auf mich zukommt.
Ich dachte nur immer, diese Minijobs seien steuerfrei und daß mir bei 270 € Brutto noch Lohnsteuer von 30 € abgezogen wurde, fand ich schon befremdlich. Die Sachbearbeiterin in der Firma meine dann, das bekäme ich ja wieder erstattet, wenn die Einkommensteuererklärung gemacht wird. Aber gerade das Gegenteil war der Fall. Irgendwie stimmt es da für mich nicht mehr, wenn man an das Finanzamt noch 500 € nachzahlen muß und sooo ein Großverdiener ist mein Mann nun auch nicht. Der Sachbearbeiter vom Finanzamt meinte dann bezogen auf meine Fassungslosigkeit, daß es eigentlich klüger wäre, den Minijob an den Nagel zu hängen (was ich dann auch getan habe). Ich kann es nur noch so sehen, daß man noch bestraft wird dafür, wenn man arbeiten geht.
Tja, das ist das Problem, wenn man das Problem anderen und hier den falschen in die Schuhe schiebt.
Wäre es ein echter Mini-Job gewesen, wäre der nicht auf Lohnsteuerkarte abgerechnet worden, sondern der Arbeitgeber hätte allein die notwendigen Abgaben übernehmen müssen.
Die Schuld liegt beim Arbeitgeber und bei einem selbst, man hätte sich mal vorher erkundigen müssen.
Hinterher ist es zu spät.
Da nützt es auch nichts, dem Finanzamt den Schwarzen Peter zuzuschieben.
Wenn bei 270,00 € schon 30,00€ Lohnsteuer abgezogen werden, kann es sich ja nur um Steuerklasse 5 (oder sogar auf zweite Lohnsteuerkarte mit der 6) handeln. Und wenn die Klasse 5 dann hat wohl der Ehepartner mit der Steuerklasse 3 unterm Strich mehr ausgezahlt als die 30,00€, welche einbehalten wurden.
Wie schon vorher erwähnt, hätte auch eine Pauschalversteuerung erfolgen könne, mit dem Vorteil, dass das Einkommem aus dem Minijob dann nicht in der ESt-Erklärung angegeben werden muss. _________________ ---------------------------------------------------------------
Ich garantiere für nichts!
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