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die Rechtslage in folgendem hypothetischen Fall würde mich interressieren:
Bei einem Hausverkauf soll das Finanzierungsdarlehen bei der Bank durch die Kaufsumme abgelöst werden.
Es findet sich ein Käufer, der bei exakt dieser finanzierenden Bank ebenfalls das entsprechende Darlehen, in nahezu exakt dergleichen Höhe aufnimmt. Auch der Zinssatz der beiden Darlehen ist annähernd gleich.
Darf eine Bank trotzdem Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, obwohl ihr im Grunde gar kein Verlust entsteht?
Würde mich über Antworten sehr freuen.
Gruß Trixi
Also ich glaube die Frage können Sie sich selbst beantworten.
Natürlich darf sie das.
Das sind zwei unterschiedliche Geschäfte.
Würde der Käufer Ihr Darlehen übernehmen, mit Zustimmung der
Bank natürlich, würde eine Vorfälligkeitsentschädigung m.E. entfallen.
und nahezu und annähernd, na ja ..., aber darauf kommt es nicht an.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
wenn Käufer und Verkäufer sich an die Bank wenden und beantragen, dass das Darlehen mit unveränderten Konditionen vom Käufer übernommen wird, so wird die Bank üblicherweise diesem sog. Schuldnertausch zustimmen, wenn die Bonität des Käufers nicht schlechter ist, als die des Verkäufers. Dann berechnet die Bank nur eine Bearbeitungsgebühr und die VFE entfällt.
Verpflichtet ist die Bank heirzu nicht. Aber das Argument, der Käufer könnte ja auch anderswo finanzieren ist für die Bank einfach bestechend.
leiderhat der Käufer schon alles mit der Bank vereinbart, da diese behauptete, eine Darlehensübernahme sei nicht möglich.
Trotzdem danke für die freundliche Antwort.
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