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es gibt da nen kleines Problem, auf welches man auch durch mehrmahlieges suchen und googeln lieder keine passende Antwort gefunden hat.
Und zwar gehts es darum ein Bandkonto für eine junge, aufstrebende Band zu eröffnen und als man dieses Thema bei dieser Band mal ansprach, gingen auch gleich die Probleme los.
Die Band wollte nen Vertrag miteinander abschließen, aber leider hat davon keiner so recht Ahnung.
Vielleicht kann jemand, der juristisch besser bewandert ist, weiterhelfen.
Das erste Problem war, wie man sich darauf einigt, wer was und wieviel Zahlt und wie dann die Ansprüche darauf verteilt werden. Einer kann z.B. 100 € im Monat zahlen, der andere aber nur 50 €.
Der Band ist da in den Sinn gekommen das jeglicher privater anspruch auf das Geld entfätt und es ausschließlich für die Band genutzt wird! Dieseswurde jedoch von allen als unfair befunden.
So und nun zur eigentlichen Frage: Wie kann man sich dahin gehend absichern, das wenn jetzt jemand z.b. 500 € einzahlt hat und dann aus der Band geschmissen wird, weil die andern sich denken wir machen uns nen bunten mit dem Geld?
Desweiteren ist die Frage, wie man das lösen kann, wenn z.B 1000 € auf dem Konto sind, davon z.B. T-Shirts gekauft, und diese für 2500 € wieder verkauft werden, also somit 2500 € auf dem Konto sind. Wenn sich die Band aber nun auflößt, was man nich hofft, aber durch aus passieren kann, oder nur einer rausgeschmiessen wird, wie soll das Geld dann am besten aufgeteilt werden und welchen Anspruch hat der, der nicht gehen wollte, aber gehen mußte, wenn die mitglieder zu dem Anfangsbertrag von 1000 € unterschiedlich beigetragen haben?
Rechtlichgesehen ist das für die gewisse Band ein schwerwiegendes Thema, da sie gewillt ist jeden fair zu behandel!
Vielen Dank für Eurer Verständnis und vielleicht kann jemand helfen!
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 12.10.06, 18:34 Titel:
Hallo,
ich empfehle, einen Gesellschaftsvertrag für eine GbR (BGB-Gesellschaft) aufzusetzen, das muss in kein Register eingetragen werden. Kann man auch selbst aufsetzen, ansonsten zum Anwalt.
Dort gehören Rechte und Pflichten der einzelnen Mitglieder rein und solche Sonderfälle wie Eintritt, Austritt, Anschaffungen, Auflösung usw. Das spart nachher eine Menge Stress, wenns mal zum Knartsch kommt. Es wäre auch nicht die erste Band, wo sich die Mitglieder wegen Geldstreitereien nicht mehr mit dem A... angucken.
Vorteil : Wenn man einen Gesellschaftsvertrag hat, kann man auch auf den Namen der GbR ein Konto eröffnen.
Gruss Hans-Jürgen
*** _________________ Meine Beiträge erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.
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