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Verfasst am: 12.10.06, 22:15 Titel: Zahlung trotz nicht erfolgreicher Reparatur?
Hallo!
Ich habe mal eine allgemeine Frage. Und zwar: Gesetzt den Fall, eine Privatperson vergibt an einen Gewerbetreibenden (z.B. Elektrobetrieb) einen Reparaturauftrag eines Elektrogerätes mit den Vereinbarungen: "Auftragnehmer (Gewerbebetrieb) erhält keine Anfahrtkosten, Zahlung erfolgt nach erfolgreicher Reparatur." Der Auftrag wird fernmündlich oder per Internet erteilt.
Ok, und nehmen wir an,der Gewerbetreibende stellt dann vor Ort fest, dass ein Ersatzteil erforderlich ist,welches er besorgen müsse. Einige Tage später stellt er fest, dass der Hersteller des Elektrogerätes dieses Ersatzteil nicht mehr besorgen kann und somit das Elektrogerät irreparabel ist.
So, und nun die allgemeine Frage: Ist bei einem in geschilderter Weise zustande gekommener Werkvertrag ein Entgelt zu entrichten? Oder bewirkt die Passage "Zahlung erfolgt nach erfolgreicher Reparatur", dass unabhängig, ob der Auftragnehmer die nicht erfolgreich durchgeführte nicht zu verantworten hat, dass eine Zahlung nicht zu erfolgen hat?
Hallo,
die Privatperson ist nach § 631 (1) BGB zur Zahlung der Vegütung verpflichtet, wenn ein Werkvertrag zustande kommt und gültig ist. Der Vertrag ist aber nicht gültig, weil der Unternehmer die Leistung nicht erbringen kann. Die Tatsache, dass er dafür nicht verantwortlich ist, befreit ihn zwar von seiner Verpflichtung (§ 275). Aber ich habe nicht gefunden, dass dem Unternehmer in diesem Fall ein Entgelt zustehen würde. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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