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Wohnsitzverlegung von Deutschland nach Tschechien

 
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ronnyman
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 12.10.06, 12:58    Titel: Wohnsitzverlegung von Deutschland nach Tschechien Antworten mit Zitat

Hallo, wer kann mir weiterhelfen?
Ein Fall stellt sich im allgemeinen so da:
Person A hat einen Wohnsitz im EU-Land Deutschland und arbeitet dort auch.
Nun will Person A seinen Wohnsitz in das EU-Land Tschechien verlegen, aber im EU-Land Deutschland immer noch arbeiten.
Welche relavanten Änderungen ergeben sich im Lohnsteuer bzw. Einkommenssteuerrecht der EU-Länder D und T. Wo wird Einkommenssteuer bezahlt?
Welche Steuerrichtlinien gelten?
Welche anderen rechtlichen Probleme müssen beachtet werden?

Danke für jeden Hinweis.
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 12.10.06, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Fährt Person A täglich zur Arbeit nach Deutschland und kehrt abends wieder an den Wohnort in Tschechien zurück (Grenzpendler) !?

Gruß
Wolf25
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 12.10.06, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich weiß nicht, ob diese Frage wichtig ist.

Das DBA Tschechoslowakei, das weiterhin für Tschechien gilt, sieht keine Grenzgängerregelung vor.

Gemäß Art. 15 dürften die Einkünfte weiterhin in Deutschland zu versteuern sein, wenn es sich um Bruttoarbeitslohn handelt.

Sollte derjenige noch Kinder haben, wird es kein Kindergeld mehr geben, jedenfalls kein deutsches.

Gruß

der Petz
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ronnyman
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 13.10.06, 08:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, die Person A wird überwiegend pendeln, jedoch gibt es auch Tage an den die Person A
im Arbeitsort Deutschland wegen Bereitschaftsdiensten übernachten wird.
Wo wird das Einkommen versteuert? Wenn es im EU Land Deutschland, also dem Arbeitsort der Person A, versteuert wird, könnenn dann die Werbungskosten für die Fahrt zur Arbeit
geltend gemacht werden? Gibt es eine Kilometerbegrenzung für diese Werbungskosten?
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ronnyman
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 13.10.06, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

wolf25 hat folgendes geschrieben::
Fährt Person A täglich zur Arbeit nach Deutschland und kehrt abends wieder an den Wohnort in Tschechien zurück (Grenzpendler) !?

Gruß
Wolf25



Ja, die Person A wird überwiegend pendeln, jedoch gibt es auch Tage an den die Person A
im Arbeitsort Deutschland wegen Bereitschaftsdiensten übernachten wird.
Wo wird das Einkommen versteuert? Wenn es im EU Land Deutschland, also dem Arbeitsort der Person A, versteuert wird, könnenn dann die Werbungskosten für die Fahrt zur Arbeit
geltend gemacht werden? Gibt es eine Kilometerbegrenzung für diese Werbungskosten?
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 13.10.06, 08:52    Titel: Antworten mit Zitat

Petz hat folgendes geschrieben::
Hallo,

Gemäß Art. 15 dürften die Einkünfte weiterhin in Deutschland zu versteuern sein, wenn es sich um Bruttoarbeitslohn handelt.

Sollte derjenige noch Kinder haben, wird es kein Kindergeld mehr geben, jedenfalls kein deutsches.


Dieser Meinung bin ich auch.
Selbstverständlich können somit auch Fahrtkosten zum Arbeitsplatz geltend gemacht
werden mit der Entfernungspauschale
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ronnyman
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 13.10.06, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

Petz hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich weiß nicht, ob diese Frage wichtig ist.

Das DBA Tschechoslowakei, das weiterhin für Tschechien gilt, sieht keine Grenzgängerregelung vor.

Gemäß Art. 15 dürften die Einkünfte weiterhin in Deutschland zu versteuern sein, wenn es sich um Bruttoarbeitslohn handelt.

Sollte derjenige noch Kinder haben, wird es kein Kindergeld mehr geben, jedenfalls kein deutsches.

Gruß

der Petz


Danke für die Antwort. Die Frage nach Kindergeld stellt sich nicht.
Nach dem Studium der DBA Tschechien habe ich Erläuterungsbdarf zum Artikel 15 .
Keine Grenzgängerregelung, aber die Person A hat eine dauernde Aufenthaltsgenehmigung und Wohnsitz im EU Land Tschechien. Wo wird Einkommenssteuer bezahlt?
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ronnyman
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 13.10.06, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

wolf25 hat folgendes geschrieben::
Petz hat folgendes geschrieben::
Hallo,

Gemäß Art. 15 dürften die Einkünfte weiterhin in Deutschland zu versteuern sein, wenn es sich um Bruttoarbeitslohn handelt.

Sollte derjenige noch Kinder haben, wird es kein Kindergeld mehr geben, jedenfalls kein deutsches.


Dieser Meinung bin ich auch.
Selbstverständlich können somit auch Fahrtkosten zum Arbeitsplatz geltend gemacht
werden mit der Entfernungspauschale


Trifft das auch zu, wenn die Person A, nicht täglich pendelt? Wie schon gesagt können einige Tage im Monat dabei sein, wo nicht gependelt wird. Person A könnte ja z.B. Arbeitnehmer in einen Krankenhaus sein, indem es üblicherweise auch Bereitschaftsdienste gibt.
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 13.10.06, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ja !

Gruß

wolf25
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 13.10.06, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

wolf25 hat folgendes geschrieben::
Ja !

Ja heißt:

Lohn- und Einkommensteuer in Deutschland, wie bisher Smilie
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