Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schadenersatz nach Zusammenstoß
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schadenersatz nach Zusammenstoß

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
neutrino
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.04.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 11.10.06, 23:00    Titel: Schadenersatz nach Zusammenstoß Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

wie beurteilt man die Schuldfrage in einem solchen Fall:
zwei Personen stoßen in einem Baumarkt zusammen. Die eine Person trägt eine Blechwanne vor sich. Die Blechwanne der einen Person zerschlägt das Uhrglas der zweiten Person. Beide Personen haben nicht genau auf ihren Weg geschaut.
Ist in einem solchen Fall die Person mit dem Blech immer schuld und muß sie das Uhrglas ersetzen?

Vielen Dank,
neutrino
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 12.10.06, 06:40    Titel: Antworten mit Zitat

Da müsste § 254 BGB zur Anwendung kommen: beide haben durch ihr Verhalten den Schaden verursacht, somit haften auch beide anteilig.

So wie sich der Fall nach der Schilderung darstellt, haben beide den Schaden gleichermaßen verschuldet; somit findet eine Haftungsteilung im Verhältnis 50 zu 50 % statt: das bedeutet, jeder hat dem anderen jeweils die Hälfte von dessen Schaden zu ersetzen.

Man könnte jetzt natrürlich noch argumentieren, den mit der Blechwanne trifft eine erhöhte Aufmerksamskeitspflicht, weil er das sperrige Teil vor sich herträgt; deshalb hat er einen höheren Anteil der Haftung u tragen. Dem kann man aber entgegenhalten, dass den anderen genauso eine erhöhte Aufmerksamkeitspflicht trifft, weil er eben wissen muss, dass gerade im Baumarkt auch sperrige Gegenstände transportiert werden und sich entsprechend vorsichtig verhalten muss. Also letztendlich sollte es auf eine 50/50-Quotelung rauslaufen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.