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Wohnsitz in D, Einkommen in CH wird geheimgehalten

 
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Stephan1
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Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 460

BeitragVerfasst am: 07.08.06, 09:02    Titel: Wohnsitz in D, Einkommen in CH wird geheimgehalten Antworten mit Zitat

Folgender Fall:
Herbert X. ist mit Hauptwohnsitz in Norddeutschland bei seinen Eltern gemeldet, wo er sich allerdings so gut wie nie aufhält. Vielmehr wohnt und arbeitet er in der Schweiz. Stellt alleine dies schon ein Verstoß gegen das Meldegesetz dar, oder ist dies rechtmäßig ?

Desweiteren zahlt er keine Steuern in Deutschland, sondern ausschließlich in der Schweiz. wo der Steuersatz ja bekanntlich sehr niedrig ist. Die deutschen Behörden wissen nichts von seinem Leben und Arbeit in der Schweiz, woher auch? Da an ein deutsches Finanzamt keine Meldungen erfolgen, müssen die Behörden wohl davon ausgehen, dass Herbert X. nicht erwerbstätig ist.

Nun die Frage: Handelt Herbert X. damit rechtmäßig, oder macht er sich wegen Steuerhinterziehung strafbar ?
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oerdiz
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 07.08.06, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn er hier einen Wohnsitz hat, dann ist er in D. ansässig und auch in der Schweiz. Näheres regelt ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, Artikel 15

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Tobias10
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 216
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 07.08.06, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

oerdiz hat folgendes geschrieben::
Wenn er hier einen Wohnsitz hat, dann ist er in D. ansässig und auch in der Schweiz. Näheres regelt ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, Artikel 15


Also bevor ich ins DBA sehe, muss ich doch erstmal sehen, ob er überhaupt unbeschränkt steuerpflichtig ist. Das kommt doch darauf an, ob die Bude bei seinen Eltern überhaupt dafür geeignet ist, als Wohnsitz zu dienen. Wenn kein Wohnsitz in Deutschland, dann ist er beschränkt steuerpflichtig und dann ist es auch egal, ob er was in der Schweiz verdient, da es nur auf die inländischen Einkünfte ankommt und in D eh nix versteuert wird.

Wenn eine unbeschränkte Steuerpflicht existiert, dann muss ich erst ins DBA schauen und dann muss ich auch die Ansässigkeit abschließend klären. In einem DBA kann ich für die Verteilungsartikel nicht in zwei Staaten gleichzeitig ansässig sein...Stichwort tie-breaker-Rule in Art. 4 Abs. 2 DBA D/CH. Also entweder in der Schweiz oder in Deutschland!

Art. 15 ist richtig. Jedoch ist das DBA D/CH sehr komplex, sodass man hier auf dei Schnelle ohne Details keine pauschalierte Antwort geben kann und einen kompetenten Berater zu Rate ziehen sollte.

Gruß,
Tobias10
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Stephan1
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 460

BeitragVerfasst am: 09.08.06, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Naja die Bude bei seinen Eltern ist schon geeignet da zu wohnen, schließlich hat er da ja früher auch gewohnt. Er hält sich aber fast ausschließlich in der Schweiz auf und kommt vielleicht 3-4x im Jahr zu seinen Eltern.
Angemerkt sei auch noch, dass das Arbeitsverhältnis befristet ist auf 4 Jahre.
Wenn es aber wirklich von diesen ganzen Details abhängt, kann man es ja immer so hindrehen, dass es passt, da diese Details sowieso nicht effektiv kontrollierbar sind.
Von daher vermute ich mal, dass er mit keiner hohen Strafe rechnen muss, sofern denn sein Verhalten überhaupt rechtswidrig sein sollte.
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cinatit22
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.08.2006
Beiträge: 4
Wohnort: im süden

BeitragVerfasst am: 16.08.06, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

wenn er in der Schweiz arbeitet und wohnt werden ihm seine Steuern in der Schweiz abgezogen ( vorausgesetzt er arbeitet nicht schwarz in der Schweiz) . Dann braucht er keine Steuern in Deutschland zahlen, auch wenn er in Deutschland gemeldet ist.

Er muss sich dann natürlich 95 % in der Schweiz aufhalten und eine entsprechende Arbeitsbewilligung haben.

Und keine Angst die Schweizer behörden kontrollieren schon.


gruss aus dem süden
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Alexander06
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.10.2005
Beiträge: 37
Wohnort: Potsdam

BeitragVerfasst am: 16.08.06, 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

einfache Antwort: X macht sich nicht der Steuerhinterziehung strafbar und verstößt -soweit die Angaben dies zulassen- nicht gegen das Meldegesetz.

1) Der Hauptwohnsitz richtet sich nach dem Lebensmittelpunkt und nicht danach, wo ich meine Zeit häufig verbringe.

2) Da X eine natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland ist, gilt er zunächst als unbeschränkt steuerpflichtig und unterliegt damit auch der deutschen Einkommensteuer. (Beachte die 183-Tage-Regelung zur beschränkten Steuerpflicht). Damit es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt (Schweiz/Deutschland), haben wir das DBA.


Gruß Alexander
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Stephan1
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 460

BeitragVerfasst am: 14.10.06, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, also er hat eine Arbeitsgenehmigung und ist zahlt natürlich auch Steuern in der Schweiz. Diese sind mit ca. 4% aber eher ein Witz, deswegen dachte ich dass es Steuerhinterziehung wäre. Denn normalerweise zahlt man seine Steuern ja nicht am Arbeitsort, sondern am Wohnort. Und dann wären ja etwa 20% fällig.
Und das mit dem Wohnort scheint ja auch ok zu sein, obwohl er sich zu 99% nicht dort aufhält.
Das irritiert mich aus folgendem Grund:
Ein Bekannter hat in einer fremden Stadt studiert und dort bei Bekannten zur Untermiete gewohnt. Nach einer gewissen Zeit hat er dann eine eigene Wohnung genommen und auch den Hauptwohnsitz dort angemeldet. Daraufhin drohte ihm die Beamtin mit einem Owi-Verfahren, weil er für die Zeit davor sich auch hätte ummelden müssen. Sie meinte, dass wenn man in einer Stadt wohnt und studiert, müsse man dort auch den Wohnsitz haben.
Naja, aber wenn man jedes Wochenende nach Hause fährt und auch viele Freunde in seiner Heimatstadt hat, ist der Lebensmittelpunkt ja dann wohl diese oder ?
Aber vielen Dank für Eure Antworten !
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*P*
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 14.10.06, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Stephan1 hat folgendes geschrieben::
Denn normalerweise zahlt man seine Steuern ja nicht am Arbeitsort, sondern am Wohnort.

Grundsätzlich ist das innerhalb D egal, da dort überall die gleichen Steuerregelungen gelten, jedenfalls für die Einkommensteuer.

Außerdem kann man einen "rein deutschen" Fall nicht mit dem Schweizer Fall in einen Topf werfen.
Das sind zwei völlig verschiedene Sachverhalte.

Deutschland hat mit der Schweiz einen Vertrag geschlossen, das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, kurz DBA.

Dort ist geregelt, wo jemand seine Steuen zu zahlen hat, wenn er in dem einen Land wohnt und dem anderen arbeitet.

Angenommen, er hat seinen Wohnsitz in D, ist er trotzdem in der Schweiz steuerpflichtig, wenn er nichtselbständig arbeitet.

Deutschland verzichtet in diesem Fall auf die Steuern, mal von wenigen Ausnahmen abgesehen. Das ist zumindest der Grundsatz.

Umgekehrt ebenso.


Gruß

der Petz
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§ 31
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.03.2006
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 14.10.06, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Stephan1 hat folgendes geschrieben::
Ok, also er hat eine Arbeitsgenehmigung und ist zahlt natürlich auch Steuern in der Schweiz. Diese sind mit ca. 4% aber eher ein Witz,
Sollte es sich um die Quellensteuer für Grenzgänger nach Art. 15a des DBA handeln (m. E. 4,5%)?

Erscheint mir etwas seltsam, dies würde nämlich eine Besteuerung in Deutschland voraussetzen (die Quellensteuer wird dabei dann angerechnet), außerdem passt der angeführte Sachverhalt nicht zu einer Grenzgängereigenschaft.

Bei drei- bis viermaligem Besuch bei den Eltern erscheint mir auch zweifelhaft, ob dies steuerrechtlich noch als Wohnsitz durchgeht, das richtet sich nämlich nicht nach der amtlichen Meldung, sondern danach wie sich das in der Realität darstellt.
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