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Guten Tag,
folgendes vorab:
V = Verkäufer
K = Käufer
Vor etwa drei monaten kaufte K einen gebracuhten Opel Corsa bei V. Laut V hatte der Wagen einen "leichten Frontschaden" und nur die das Blech hinter dem Kühlergrill wurde fachgerecht ausgetauscht. Später erfuhr K von einem Mech. , dass der Unfall auf jeden Fall gröberer Natur war und das fast der gesammte Motorraum mit unoriginalen Teilen neu aufgebaut wurde. Laut Mech. ist dies Verkehrsgefährdend, zumal gurte und Gurtstraffer nicht asugetauscht wurden (Gurtstraffer ausgelöst).
Wie sollte K nun vorgehen?
Hinzu kommt, dass V ein Händler war, und trotzdem als Privatmensch verkauft hat. Laut V "über den Bruder"....
Haftungsrecht von V nun ausgeschlossen? Gekauft wie gesehen?
Wenn V die Mängel arglistig verschwiegen hat, darf K z.B. vom Vertrag zurücktreten und das Geld zurück verlangen, oder...
Na ja, wozu sollte ich noch etwas aufzählen? Ich verweise auf §§ 437 und 444 BGB. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Muss K denn V (schriftlich) darauf hinweisen,d ass ein Anwalt eingeschlatet wird (-> Frist) oder ist dieß ohne Ankündigung möglich?
Muss der Käufer natürlich nicht. Wenn aber der Verkäufer wider erwarten sofort mit der Rückabwicklung des Kaufvertrages einverstanden sein sollte, dann würde der Käufer auf seinen Rechtsanwaltskosten sitzen bleiben. Vorschlag: Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer, hiermit trete ich wegen arglistiger Täuschung (verschwiegene Mängel) vom Kaufvertrag zurück, verlange Rückabwicklung des Kaufvertrages bis zum (angemessene Frist), bei fruchtlosen Fristablauf werde ich einen Rechtsanwalt einschalten.
Anmeldungsdatum: 08.02.2005 Beiträge: 371 Wohnort: meist unterm Tisch
Verfasst am: 14.10.06, 05:20 Titel:
Könnte es auch sein, dass V wirklich nur von dem leichten Frontschaden, wie er angab, wusste?
Da sollte man mal versuchen Kontakt mit dem Vorbesitzer (Fahrzeugbrief) aufnehmen um auf Nummer sicher zu gehen, bevor man hier V was vorwirft, wofüer er "eigentlich" nichts kann. _________________
Antwort
- erfolgt ohne Rechtskenntnisse
- erfolgt als Privatperson
- gibt nur meine Meinung wieder
- ist unverbindlich
Wenn V nicht auf Schreiben, E-Mails und Anrufe antwortet, dann vermutet K, dass irgendetzwas nicht in Ordnung ist. Außerdem hat, laut Erachten von K, V den Wagen mit Schaden gekauft und selbstständig repariert.
K denkt also, dass V sehr wohl vom gröberen Schaden wusste. K Hat das einschreiben mit dem Vorwurf der ar glistigen Täuschung schon zur Post gebracht und muss nun notgedrungen abwarten was kommt.
Anmeldungsdatum: 08.02.2005 Beiträge: 371 Wohnort: meist unterm Tisch
Verfasst am: 14.10.06, 12:47 Titel:
The-Mick hat folgendes geschrieben::
... K denkt also, dass V sehr wohl vom gröberen Schaden wusste. ...
Das meinte ich ja. K denkt ... aber er weiß es nicht.
Da könnte K vielleicht auf der sicheren Seite sein, wenn er mit dem Vorbesitzer aus dem KFZ-Brief einmal versucht Kontakt aufzunehmen. Damit wäre K dann auf der sicheren Seite. _________________
Antwort
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- ist unverbindlich
K hat schon vor 4 Wochen den Vorbesitzer kontaktiert. Dabei kam leider nicht viel raus, da der Vorbesitzer sich sofort anch dem Unfall einen neuen Wagen gekauft hat und den Unfallwagen in Zahlung gegeben hat. Der alte wurde abgeschleppt und der Vorbesitzer hat den Wagen nie wieder gesehen, ohne genau zu wissen, was alles dran war...
Er kann nur sagen "ziemlich eingedöllt; Motorhaube so zur Häfte eingedrückt; sah schon schlimm aus, beide Scheinwerfer kaputt" und sowas
Das bringt K jedoch nciht wirlluch weiter...
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 16.10.06, 13:13 Titel:
Lessli hat folgendes geschrieben::
Könnte es auch sein, dass V wirklich nur von dem leichten Frontschaden, wie er angab, wusste?
Da sollte man mal versuchen Kontakt mit dem Vorbesitzer (Fahrzeugbrief) aufnehmen um auf Nummer sicher zu gehen, bevor man hier V was vorwirft, wofüer er "eigentlich" nichts kann.
Erstens wird V Probleme dahingehend bekommen, dass er als Autohändler über die private Schiene einen Wagen verkauft. Dies läßt den Verdacht nahe, dass irgendetwas an dem Wagen nicht stimmt. Für solche Fälle gibt es einschlägige Urteile.
Wenn dies so zutrifft, dann kann sich V nicht darauf berufen er hätte angeblich nichts davon gewußt. Er ist als Autohändler verpflichtet den Wagen vor dem Weiterverkauf zu überprüfen und zweitens sind schon mehrere Gerichte davon ausgegangen, dass ein Autohändler aufgrund seines Berufes solche Schäden erkennen kann. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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