Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gebrauchtwagenkauf
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gebrauchtwagenkauf

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
The-Mick
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 13.10.06, 12:06    Titel: Gebrauchtwagenkauf Antworten mit Zitat

Guten Tag,
folgendes vorab:
V = Verkäufer
K = Käufer

Vor etwa drei monaten kaufte K einen gebracuhten Opel Corsa bei V. Laut V hatte der Wagen einen "leichten Frontschaden" und nur die das Blech hinter dem Kühlergrill wurde fachgerecht ausgetauscht. Später erfuhr K von einem Mech. , dass der Unfall auf jeden Fall gröberer Natur war und das fast der gesammte Motorraum mit unoriginalen Teilen neu aufgebaut wurde. Laut Mech. ist dies Verkehrsgefährdend, zumal gurte und Gurtstraffer nicht asugetauscht wurden (Gurtstraffer ausgelöst).
Wie sollte K nun vorgehen?
Hinzu kommt, dass V ein Händler war, und trotzdem als Privatmensch verkauft hat. Laut V "über den Bruder"....
Haftungsrecht von V nun ausgeschlossen? Gekauft wie gesehen?

Viele Grüße
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 13.10.06, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn V die Mängel arglistig verschwiegen hat, darf K z.B. vom Vertrag zurücktreten und das Geld zurück verlangen, oder...
Na ja, wozu sollte ich noch etwas aufzählen? Ich verweise auf §§ 437 und 444 BGB.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
The-Mick
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 13.10.06, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Muss K denn V (schriftlich) darauf hinweisen,d ass ein Anwalt eingeschlatet wird (-> Frist) oder ist dieß ohne Ankündigung möglich?

Gruß Mick
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 13.10.06, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

The-Mick hat folgendes geschrieben::
Muss K denn V (schriftlich) darauf hinweisen,d ass ein Anwalt eingeschlatet wird (-> Frist) oder ist dieß ohne Ankündigung möglich?

Muss der Käufer natürlich nicht. Wenn aber der Verkäufer wider erwarten sofort mit der Rückabwicklung des Kaufvertrages einverstanden sein sollte, dann würde der Käufer auf seinen Rechtsanwaltskosten sitzen bleiben. Vorschlag: Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer, hiermit trete ich wegen arglistiger Täuschung (verschwiegene Mängel) vom Kaufvertrag zurück, verlange Rückabwicklung des Kaufvertrages bis zum (angemessene Frist), bei fruchtlosen Fristablauf werde ich einen Rechtsanwalt einschalten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lessli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 371
Wohnort: meist unterm Tisch

BeitragVerfasst am: 14.10.06, 05:20    Titel: Antworten mit Zitat

Könnte es auch sein, dass V wirklich nur von dem leichten Frontschaden, wie er angab, wusste?
Da sollte man mal versuchen Kontakt mit dem Vorbesitzer (Fahrzeugbrief) aufnehmen um auf Nummer sicher zu gehen, bevor man hier V was vorwirft, wofüer er "eigentlich" nichts kann.
_________________

Antwort
- erfolgt ohne Rechtskenntnisse
- erfolgt als Privatperson
- gibt nur meine Meinung wieder
- ist unverbindlich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
The-Mick
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 14.10.06, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn V nicht auf Schreiben, E-Mails und Anrufe antwortet, dann vermutet K, dass irgendetzwas nicht in Ordnung ist. Außerdem hat, laut Erachten von K, V den Wagen mit Schaden gekauft und selbstständig repariert.
K denkt also, dass V sehr wohl vom gröberen Schaden wusste. K Hat das einschreiben mit dem Vorwurf der ar glistigen Täuschung schon zur Post gebracht und muss nun notgedrungen abwarten was kommt.

Viele Grüße

Mick
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lessli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 371
Wohnort: meist unterm Tisch

BeitragVerfasst am: 14.10.06, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

The-Mick hat folgendes geschrieben::
... K denkt also, dass V sehr wohl vom gröberen Schaden wusste. ...


Das meinte ich ja. K denkt ... aber er weiß es nicht.
Da könnte K vielleicht auf der sicheren Seite sein, wenn er mit dem Vorbesitzer aus dem KFZ-Brief einmal versucht Kontakt aufzunehmen. Damit wäre K dann auf der sicheren Seite.
_________________

Antwort
- erfolgt ohne Rechtskenntnisse
- erfolgt als Privatperson
- gibt nur meine Meinung wieder
- ist unverbindlich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
The-Mick
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 15.10.06, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

K hat schon vor 4 Wochen den Vorbesitzer kontaktiert. Dabei kam leider nicht viel raus, da der Vorbesitzer sich sofort anch dem Unfall einen neuen Wagen gekauft hat und den Unfallwagen in Zahlung gegeben hat. Der alte wurde abgeschleppt und der Vorbesitzer hat den Wagen nie wieder gesehen, ohne genau zu wissen, was alles dran war...
Er kann nur sagen "ziemlich eingedöllt; Motorhaube so zur Häfte eingedrückt; sah schon schlimm aus, beide Scheinwerfer kaputt" und sowas
Das bringt K jedoch nciht wirlluch weiter...

Viele Grüße

Micj
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 16.10.06, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Lessli hat folgendes geschrieben::
Könnte es auch sein, dass V wirklich nur von dem leichten Frontschaden, wie er angab, wusste?
Da sollte man mal versuchen Kontakt mit dem Vorbesitzer (Fahrzeugbrief) aufnehmen um auf Nummer sicher zu gehen, bevor man hier V was vorwirft, wofüer er "eigentlich" nichts kann.

Erstens wird V Probleme dahingehend bekommen, dass er als Autohändler über die private Schiene einen Wagen verkauft. Dies läßt den Verdacht nahe, dass irgendetwas an dem Wagen nicht stimmt. Für solche Fälle gibt es einschlägige Urteile.

Wenn dies so zutrifft, dann kann sich V nicht darauf berufen er hätte angeblich nichts davon gewußt. Er ist als Autohändler verpflichtet den Wagen vor dem Weiterverkauf zu überprüfen und zweitens sind schon mehrere Gerichte davon ausgegangen, dass ein Autohändler aufgrund seines Berufes solche Schäden erkennen kann.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.