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Autozulassung Deutschland - NL

 
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Wum
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Anmeldungsdatum: 17.10.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.10.06, 11:44    Titel: Autozulassung Deutschland - NL Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Freund hat die niederländische Staatsangehörigkeit und sein Erstwohnsitz sowie seinen Job in den NL. Er hält sich ca. 3-4 Tage pro Woche bei mir in Deutschland auf, ist aber nicht hier offiziell gemeldet.

Meine Fragen nun:
Ist es möglich für ihn, hier ein Motorrad oder Auto zukaufen und zuzulassen, wenn er Deutschland als seinen Zweitwohnsitz anmeldet? In diesem Zusammenhang auch interesssant: kann er sich überhaupt hier registrieren ohne seinen Hauptwohnsitz in den NL zu verlieren?

Wir haben bis jetzt immer nur sehr widersprüchliche Aussagen erhalten.

Vielen Dank für Eure Mühen im Voraus!

- Linda
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ThoT
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 18.10.06, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

1. Bitte Forenregeln beachten und die Frage allgemein formulieren.

2. Der Kauf eines Fahrzeugs in Deutschland ist unproblematisch. Zu klären wäre höchstens welches Recht auf dern Kaufvertrag anwendbar sein soll.

3. Wie es mit der Zulassung aussieht weiß ich nicht. Aber wenn ein Zweitwohnsitz besteht, sollte dies eigentlich keine Probleme verursachen?
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ThomasS
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 19.10.06, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann definitiv keinen Inlandswohnsitz in "Relation" zu einem Auslandswohnsitz setzen. D.h., wenn nur ein Wohnsitz in DE gemeldet ist, ist das nach deutschem Melderecht automatisch der Hauptwohnsitz. Die deutschen Meldegesetze sind nur für den Bereich der Bundesrepublik gültig und erfassen keine Wohnsitze im Ausland!

Ob es in NL ein vergleichbares Melderecht gibt und was dies ggf. dazu sagt, weiß ich nicht. Es existieren allerdings nicht überall Meldegesetze (z.B. in GB).

Normalerweise müsste bei Vorhandensein eines WOhnsitzes in DE auch ein Kfz angemeldet werden können.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 19.10.06, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Normalerweise müsste bei Vorhandensein eines WOhnsitzes in DE auch ein Kfz angemeldet werden können


Richtig ist das melderechtlich schon, und ich könnte mir vorstellen, dass es kein Problem bei der Zulassungsstelle gibt.
Allerdings muß bei der Anmeldung auch eine Wohnung im Sinne des Melderechts vorliegen und bezogen werden., Ansonsten begeht man bereits eine OWi , und...

Ähnlich wie bei uns wird es dort sauer aufstoßen, wenn ein Fahrzeug seinen Standort offenkundig dort hat (in diesem Fall NL) ohne auch am Standort angemeldet zu sein.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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ThomasS
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 19.10.06, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, das ist die Frage: wenn sich jemand 3-4 Tage die Woche in einer Wohnung aufhält, gilt das dann als Bezug einer Wohnung i.S. des Melderechts? Wenn ja, dürfte bereits die nicht erfolgte Anmeldung eine Owi darstellen! Cool Ich würde das in diesem Fall vorsichtig vermuten.

Meines Wissens muss jemand mit mehreren Wohnsitzen im Inland, sein Kfz dort anmelden, wo es überwiegend genutzt wird. Gleiches gilt ähnlich auch für die Frage, welche die überwiegend genutzte und somit Hauptwohnung ist.

Das kann mitunter schwierig werden.

Was jetzt das niederländische Recht dazu sagt, kann ich leider nicht sagen.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 19.10.06, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
wenn sich jemand 3-4 Tage die Woche in einer Wohnung aufhält, gilt das dann als Bezug einer Wohnung i.S. des Melderechts?


Hallo,

wenn das mit einer gewissen Regelmäßigkeit vorkommt, zudem eine Zustimmung des Wohnungsinhabers vorliegt, sollte eigentlich die (zu erfüllende) Meldepflicht vorliegen.
Sehe ich genauso.

Die überwiegende Zeit wird dann zu bejahen sein, wenn im Jahr mindestens 183 Tage der Nutzung bei herauskommen.

Dann wäre die Frage,ob das Kfz hier zugelassen werden darf, eigentlich obsolet, weil die einzige Wohnungim Inland automatisch die Hauptwohnung ist.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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