Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 14.10.06, 15:36 Titel: unbrauchbarer+ unqualifizierter Lehrgang...... was nun
Für eine Lehrgang zur beruflichen Weiterbildung können dort Rückforderungen gestellt werden, falls im Nachhinein der Lehrgang nicht anerkannt wird vom AG, da entscheidende Lehrinhalte gefehlt haben, die man unter dieser Kursbezeichnung allerdings erwarten kann, was sich auch auf offizielle Kursbeschreibungen beziehen lässt.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.