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unbrauchbarer+ unqualifizierter Lehrgang...... was nun

 
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Autor Nachricht
gangstermb
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.09.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 14.10.06, 15:36    Titel: unbrauchbarer+ unqualifizierter Lehrgang...... was nun Antworten mit Zitat

Für eine Lehrgang zur beruflichen Weiterbildung können dort Rückforderungen gestellt werden, falls im Nachhinein der Lehrgang nicht anerkannt wird vom AG, da entscheidende Lehrinhalte gefehlt haben, die man unter dieser Kursbezeichnung allerdings erwarten kann, was sich auch auf offizielle Kursbeschreibungen beziehen lässt.
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