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Pasus rechtens?

 
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Lessli
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Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 371
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BeitragVerfasst am: 14.10.06, 08:54    Titel: Pasus rechtens? Antworten mit Zitat

Mit der Bitte um Meinungen Ausrufezeichen

Bei einem Anbieter bei einer Auktionsplattform habe ich folgenden Pasus gefunden:

Zitat:
Ich verkaufe als Verkaufsagent, deshalb gilt Aufgrund des neuen EU-Rechts und den Änderungen im BGB, daß alle meine Auktionen an folgende Bedingungen gebunden sind: Der Artikel wird "so wie er ist" im Auftrag von Privat verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich damit einverstanden, auf die Ihnen gestzlich zustehende Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Ein Rückgaberecht besteht nicht. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so bieten Sie einfach nicht, denn mit Abgabe des Gebotes erklären Sie sich damit ausdrücklich einverstanden.


Der Verkaufsagent ist bei dem Auktionshaus wie folgt definiert:

Zitat:
Verkaufsagenten sind erfahrene xXxx-Verkäufer, die Sie beim Verkauf Ihrer Artikel bei xXxx gegen Gebühr unterstützen.


Kann somit ein Verkaufsagent mit oben stehendem Pasus überhaupt privat sein und die genannten Rechte nach BGB ausschließen?
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asphaltsurfer
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 14.10.06, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich nehme an, der Agent tritt als bevollmächtigter Vertreter des dahinter stehenden, privaten Verkäufers auf. Vertragspartner bleibt somit ein Verbraucher und der Gewährleistungsausschluss dürfte möglich sein.

Für Gebrauchtwagenverkäufe hat die Rechtsprechung solche "Agentengeschäfte" nicht generell als unzulässig eingestuft. Eine unzulässige Umgehung der Gewährleistungs-§§ liege nur dann vor, wenn der Agent (also in diesen Fällen der Gebrauchtwagenhändler) als eigentlicher Verkäufer auftritt und v.a. das wirtschaftliche Risiko trägt, weil er z.B. dem Eigentümer einen Mindestpreis garantiert hat.
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 14.10.06, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

asphaltsurfer hat folgendes geschrieben::
Ich nehme an, der Agent tritt als bevollmächtigter Vertreter des dahinter stehenden, privaten Verkäufers auf. Vertragspartner bleibt somit ein Verbraucher und der Gewährleistungsausschluss dürfte möglich sein.


Wenn er nur einen einzigen Privaten vertritt, mag das noch zutreffen, aber nicht wenn er die Tätigkeit mehrfach ausübt. Nach dem Verständnis von Internetauktionshaus [Name geändert] und auch der Rechtssprechung, arbeitet ein Verkaufsagent im Normalfall gewerblich und darf daher die Gewährleistung nicht ausschließen. Alles andere ist Quatsch.
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asphaltsurfer
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 14.10.06, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nach dem Verständnis von Internetauktionshaus [Name geändert] und auch der Rechtssprechung, arbeitet ein Verkaufsagent im Normalfall gewerblich und darf daher die Gewährleistung nicht ausschließen.

Interessant. Haben Sie da auch einen Beleg für? Sonst kann ich das:
Zitat:
Alles andere ist Quatsch.

nicht ganz glauben.

Dass ein Agent gewerblich handelt habe ich im übrigen nie bestritten. Er wird aber nicht Vertragspartner.
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 15.10.06, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

asphaltsurfer hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Nach dem Verständnis von Internetauktionshaus [Name geändert] und auch der Rechtssprechung, arbeitet ein Verkaufsagent im Normalfall gewerblich und darf daher die Gewährleistung nicht ausschließen.

Interessant. Haben Sie da auch einen Beleg für? Sonst kann ich das:
Zitat:
Alles andere ist Quatsch.

nicht ganz glauben.

Dass ein Agent gewerblich handelt habe ich im übrigen nie bestritten. Er wird aber nicht Vertragspartner.


Selbstverständlich wird der Verkaufsagent Vertragspartner des Käufers. Auch wenn er nur im Auftrag handelt. Für mich als Käufer ist und bleibt der Verkaufsagent mein Vertragspartner, weil ich mit ihm einen Vertrag schließe und nicht mit irgendeinem privaten Einlieferer, der den Agenten mit dem Verkauf beauftragt.

Das ist der springende Punkt.
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 15.10.06, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

asphaltsurfer hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Nach dem Verständnis von Internetauktionshaus [Name geändert] und auch der Rechtssprechung, arbeitet ein Verkaufsagent im Normalfall gewerblich und darf daher die Gewährleistung nicht ausschließen.

Interessant. Haben Sie da auch einen Beleg für? Sonst kann ich das:
Zitat:
Alles andere ist Quatsch.

nicht ganz glauben.

Dass ein Agent gewerblich handelt habe ich im übrigen nie bestritten. Er wird aber nicht Vertragspartner.


Selbstverständlich habe ich einen Beleg Lachen

Dieser Bericht ist wohl mehr als deutlich:

http://www.internetrecht-rostock.de/Internetauktionshaus [Name geändert]-verkaufsagent.htm
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Lessli
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Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 371
Wohnort: meist unterm Tisch

BeitragVerfasst am: 15.10.06, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Die Aussagen von asphaltsurfer sind vollkommen zutreffend!


Nicht ganz, meine ich.

asphaltsurfer hat folgendes geschrieben::
... bleibt somit ein Verbraucher und der Gewährleistungsausschluss dürfte möglich sein


aus dem Link hat folgendes geschrieben::
Auch die Mindestgewährleistung von einem Jahr sollte beachtet werden, so dass ein Ausschluss der Gewährleistung nicht möglich ist.

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asphaltsurfer
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
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BeitragVerfasst am: 15.10.06, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ach, die Agenten verkaufen im eigenen Namen? Na dann Winken Das kann ja wirklich keiner ahnen... Sehr glücklich
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