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lagerung von privateigentum auf dem vereinsgrundstück

 
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Row
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Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 26.09.06, 20:40    Titel: lagerung von privateigentum auf dem vereinsgrundstück Antworten mit Zitat

hi, hier die situation

in einem verein wurde privatmaterial gelagert. da bisher genug platz vorhanden war, wurde dies gestattet. der platz wurde durch neuanschaffungen von seiten des vereins beschränkt.
der vorstand hat, da der verein keine vorteile aus dem gelagerten der privatperson zieht, diese aufgefordert, ihren besitz zu entfernen.
es wurde eine frist von einem monat gestellt, erst und zweite mahnung mit je einer weiteren frist von 10 tagen.

jetzt die frage: was kann der verein für schritte nach den mahnungen vollziehen?
er kann ja das material nicht ohne weiteres einfach auf die strasse legen, oder verschrotten, oder?


mfg


Edit by JS: hier ist zwar ein Verein involviert, aber mit dem Vereinsrecht wird man die Angelegenheit nicht lösen können.
Da eine Besitzstörung vorliegt, die einen Schaden für den Verein verursacht (Nutzungsausfall) verschiebe ich den Beitrag mal ins Forum "Schadens- und Produkthaftungsrecht".

edit: k, danke
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

jetzt die frage: was kann der verein für schritte nach den mahnungen vollziehen?

Klage, Vollstreckung

er kann ja das material nicht ohne weiteres einfach auf die strasse legen, oder verschrotten, oder?

Nein, sie müssen schon den Rechtsweg einhalten. Ich würde die Sachen dem einfach nachtragen und ins Haus liefern

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Sven-Dresden
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Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 165
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Für mich stellst sich der Sachverhalt etwas anders dar.

Fraglich ist zunächst, ist ein Pacht- oder Mietvertrag zwischen Verein und Eigentümer der Sachen wirksam zustande gekommen?

Wenn dem so ist, dann ist zu hinterfragen, welche Möglichkeiten der Aufkündigung dieser Vereinbarung vorhanden sind?

Im Weiteren ist zu prüfen, ob denn die bisherigen Schreiben tatsächlich zu einer Aufkündigung des Vertragsverhältnisses geführt haben?

Erst dann kann man an die Ausschöpfung weiterer Rechtsmittel denken.

Ich gebe jedoch zu bedenken, dass das Kostenrisiko zunächst auf Seiten des Vereins liegt. Überdies wird duch eine Klage vielfach der "kleine Freide am Zaun" für immer zerstört !

Auch ist hier unklar, um was es sich schließlich handelt. Sachen, mit einem größeren Wert selbst zu transportieren, um sie der Gegenseite einfach mal vor die Tür zu stellen, kann böse enden. Schließlich trägt hier der Versender bzw. der Verfrachter das Risiko.
_________________
Abschließend sei nochmals erkärt, dass alles Geäußerte nur meine Meinung wiederspiegelt und auf keinen Fall eine Rechtsberatung darstellt.

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Row
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Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

also:
es ist kein vertrag zustande gekommen.
die besitztümer haben relativ grossen wert.
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Sven-Dresden
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 165
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 28.09.06, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Row hat folgendes geschrieben::
also:
es ist kein vertrag zustande gekommen.
die besitztümer haben relativ grossen wert.


Im täglichen Leben kommen Verträge in den seltensten Fällen schriftlich zustande.

Denken Sie nur an das tägliche Kaufen einer Zeitung oder das Betanken Ihres PKW, um wenige Bespiele zu nennen. Ein entspr. Vertrag ist also auch schon dann wirksam zustande gekommen, wenn die übereinstimmenden Willenserklärungen mündlich abgegenben wurden. Auch kann ein Vertrag ohne Worte zustande kommen, biespielsweise durch konludentes Verhalten.
_________________
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Row
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Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 28.09.06, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

wenn dem so ist, nehmen wir einmal an, dass der vertrag daruafhin hinauslief, dass person A besitz lagern darf, solange der platz nicht anderweitig gebraucht wird...
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Sven-Dresden
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 165
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 28.09.06, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Row hat folgendes geschrieben::
wenn dem so ist, nehmen wir einmal an, dass der vertrag daruafhin hinauslief, dass person A besitz lagern darf, solange der platz nicht anderweitig gebraucht wird...


Dann ist der Gegenseite anzuzeigen, dass sich seitens des Vereins ein Mehrbedarf an Platz zu Ungunsten des Vertragsgegenstandes ergeben hat und damit der Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten bzw. einer angemessenen Frist gekündigt wird.

Reagiert die gegenseite nicht, sollte man freundlich aber bestimmt mahnen. Dabei ist auch wieder auf die Setzung einer angemessenen Frist zu achten. Auch ist in der Mahnung anzkündigen, was nach Fristablauf passieren wird.

Wer auf zwei oder gar drei Schreiben nicht reagiert, dem schein alles egal zu sein.

Es bleibt also nur noch die Erhebung der Klage auf Beseitigung/Beräumung. Sollte der Verein einen Schaden durch das Unterlassen erleiden, so kann auch hierfür im vollen Umfang ersatz verlangt werden. Dies ist zum Beispiel denkbar, wenn die anderen Gegenstände, welche neu eingelagert werden sollten, nun kostenpflichtig an einem anderen Ort eingelagert werden müssen.
_________________
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Row
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Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 28.09.06, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

ist die klage das einzige mittel gegen die zweite partei?

mfg und thx für die bisherigen antworten..
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Sven-Dresden
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 165
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 28.09.06, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Eigentümer der eingelagerten Sachen nicht reagiert.

Das Recht kann man nunmahl nicht in die eigenen Hände nehmen. Sobald die Gefahr besteht, dass die Sachen beschädigt werden, können dann wiederum Ansprüche seitens des Eigentümers gegen den Vermieter/Verpächter (also Verein) entstehen. Und wenn die Sachen auch von größerem Wert sind, dann kann es ganz schön teuer werden !
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Row
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Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 14.10.06, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

ich habe davon gehört, dass der besitz dem besitzer abgesprochen bzw. als 'vogelfrei' erklärt werden kann.. ist da etwas dran?

mfg
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