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Verfasst am: 17.10.06, 13:35 Titel: Wer zahlt Krankenversicherung?
Mutter M, verwittwet, zwei Kinder - 4 und 1 Jahr(e), vom AG bis 01.02.2007 wegen Kindererziehung beurlaubt, hat z.Zt. folgende monatliche Einkommen:
1. Erziehungsgeld
2. Wittwenrente
3. Hartz IV
außerdem die üblichen Bezüge für die Kinder, wie Kindergeld, Halbwaisenrente...
Wie ist die gesetzliche Vorschrift für die gesetzliche KV in diesem Falle? _________________ bin kein Jurist, nur interessierter Laie
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 17.10.06, 13:41 Titel: Re: Wer zahlt Krankenversicherung?
luca28 hat folgendes geschrieben::
Wie ist die gesetzliche Vorschrift für die gesetzliche KV
Seit Januar 2005 sind Bezieher von Arbeitslosengeld II grundsätzlich wieder Pflichtmitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse - und zwar auch dann, wenn sie älter als 55 Jahre sind (§5 Abs. 1 Nr. 2a und § 6 Abs. 3a Satz 4 SGB V). _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Verfasst am: 17.10.06, 14:13 Titel: Re: Wer zahlt Krankenversicherung?
Redfox hat folgendes geschrieben::
Pflichtmitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse - und zwar auch ...
Ja, richtig. M. ist pflichtversichert in gesetzlicher Krankenkasse. Die Frage ist, aus welchem Einkommen die monatlichen Beiträge abgeführt werden? _________________ bin kein Jurist, nur interessierter Laie
Die Krankenkasse müsste aus der Rente und aus dem ALG II Beiträge vom jeweiligen Träger erhalten.
Aus Erziehungsgeld müssen meiner Meinung nach keine Beiträge gezahlt werden, da diese die Mitgliedschaft nur fortbestehen lassen.
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