Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wer zahlt Krankenversicherung?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wer zahlt Krankenversicherung?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
luca28
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 226

BeitragVerfasst am: 17.10.06, 13:35    Titel: Wer zahlt Krankenversicherung? Antworten mit Zitat

Mutter M, verwittwet, zwei Kinder - 4 und 1 Jahr(e), vom AG bis 01.02.2007 wegen Kindererziehung beurlaubt, hat z.Zt. folgende monatliche Einkommen:
1. Erziehungsgeld
2. Wittwenrente
3. Hartz IV
außerdem die üblichen Bezüge für die Kinder, wie Kindergeld, Halbwaisenrente...

Wie ist die gesetzliche Vorschrift für die gesetzliche KV in diesem Falle?
_________________
bin kein Jurist, nur interessierter Laie Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 17.10.06, 13:41    Titel: Re: Wer zahlt Krankenversicherung? Antworten mit Zitat

luca28 hat folgendes geschrieben::
Wie ist die gesetzliche Vorschrift für die gesetzliche KV


Seit Januar 2005 sind Bezieher von Arbeitslosengeld II grundsätzlich wieder Pflichtmitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse - und zwar auch dann, wenn sie älter als 55 Jahre sind (§5 Abs. 1 Nr. 2a und § 6 Abs. 3a Satz 4 SGB V).
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
luca28
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 226

BeitragVerfasst am: 17.10.06, 14:13    Titel: Re: Wer zahlt Krankenversicherung? Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Pflichtmitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse - und zwar auch ...

Ja, richtig. M. ist pflichtversichert in gesetzlicher Krankenkasse. Die Frage ist, aus welchem Einkommen die monatlichen Beiträge abgeführt werden?
_________________
bin kein Jurist, nur interessierter Laie Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 17.10.06, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Die Krankenkasse müsste aus der Rente und aus dem ALG II Beiträge vom jeweiligen Träger erhalten.
Aus Erziehungsgeld müssen meiner Meinung nach keine Beiträge gezahlt werden, da diese die Mitgliedschaft nur fortbestehen lassen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.