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Ruhen des Vertrags bei PKV

 
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mark0079
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.09.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 17.09.06, 12:24    Titel: Ruhen des Vertrags bei PKV Antworten mit Zitat

Hallo,

A ist momentan Anwärter im mJD, 27J. Er ist zurzeit bei der PKV-HUK privat versichert und hat eine Anwartschaft auf eine GKV (freiw. Versicherung).
A hat im November einen Statuswechsel von Beamten auf Widerruf --> Probe
1. Kann A seinen PKV-Vertrag ruhen lasssen zu den derzeitigen Konditione?
(um später wieder in die PKV zu wechseln)

2. Falls 1) zutrifft, kann A im Fall eines z.B. schweren Unfalls kurzfristig in die PKV zurück?

Nur zur Erläuterung:
- A möchte im Falle von Nachwuchs seine Arbeitszeit auf ca. 1/3 reduzieren und das Kind in die GKV mitnehmen. (=GKV-Vertrag fortsetzen)
- A wird durch eine Bevollmächtigung einer vertrauten Person dafür sorgen, dass eine ausreichend hohe Summe auf einem Bankonto für evtl. OPs zur Verfügung steht, bzw. ein Wechsel in die GKV oder eine Weiterführung des PKV-Vertrags veranlasst wird.

Hintergrund:
Durch das sehr niedrige Bruttogehalt im mittleren Dienst übertrifft der GKV-Betrag (ca. 12,6%) nur minimal den PKV-Betrag (für die 50% die der Beamte zahlen muß bei Leistungen)

Ich bin für alle Anregungen und Tips sowie Aufklärung über Risiken sehr dankbar!!!
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Berndte
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.07.2006
Beiträge: 17
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.09.06, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

warum willst du eigentlich in eine GKV wechseln?

ein wechsel zurück in die PKV aus der GKV ist möglich.
hierzu müsstest du jedoch während der zeit in der GKV eine anwartschaft für die PKV abschließen und zahlen. das waren bei mir etwa 12 euro im viertel jahr.
wenn du jetzt wieder in die PKV eintrittst, behälts du durch diese anwartschaft alle bisherigen konditionen. es wird auch keine erneute auskunft über erkrankungen abverlangt.

so wars bei mir.
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mark0079
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.09.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 22.09.06, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

>[quote="Berndte"]warum willst du eigentlich in eine GKV wechseln?
Damit ich im Falle von Teilzeitarbeit ein Kind und evtl. Frau mitversichern kann.

>hierzu müsstest du jedoch während der zeit in der GKV eine anwartschaft für die PKV >abschließen und zahlen. das waren bei mir etwa 12 euro im viertel jahr.
Soweit mir bekannt ist, reicht eine Anwartschaft für die PKV nicht aus.

Es ist notwendig den aktuellen Vertrag ruhen zu lassen, um die Konditionen (keine neue Gesundheitsprüfung, kein höherer Beitrag....) beibehalten zu können.

Mein Ziel:

2 Anwartschaften für PKV und GKV (letzteres habe ich bereits) abschließen und den Rest, den die Beihilfe nicht bezahlt, selbst tragen.

Gibt es hierbei Risiken?
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vikingz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 22.09.06, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Mich irritiert, dass A eine Anwartschaft für die GKV abgeschlossen haben will.

Soweit ich mich mit derartigen Anwartschaften auskenne, beziehen diese sich lediglich auf Zeiten der Nichtversicherung, also i.d.R. Auslandsaufenthalte. Es würde mich wundern, wenn der beliebige Wechsel zurück zur GKV möglich wäre.
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mark0079
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.09.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 23.09.06, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

vikingz hat folgendes geschrieben::
Es würde mich wundern, wenn der beliebige Wechsel zurück zur GKV möglich wäre.


A hat eine Art Anwartschaft, diese nennt sich "Freiwillige Versicherung bei GKV" (AOK). Diese GKV ist eine Anwartschaft, da keine Leistungen erbracht werden.

Das ganze wurde aber im Forum schon diskutiert (Beamtenrecht...).

A kennt leider die Risiken nicht und fragt sich ob er von der PKV schnell (bei einer Anwartschaft) wieder aufgenommen wird, wenn er beispielsweise einen schweren Autounfall erleidet.
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vikingz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 23.09.06, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hm diese Form der GKV-Anwartschaft ist mir neu, aber gut, Ihr Wort in Gottes Ohr.

Soweit es die Leistungsbereitschaft der PKV betrifft, bin ich überfragt, meine aber, dass man ja unter anderem eben aufgrund solcher Erwägungen eine Anwartschaft abschließt.

Der "schnelle" Wechsel aus der freiwilligen Mitgliedschaft der GKV in Richtung PKV wird jedenfalls schwierig.

Die Kündigungsfrist beträgt in der GKV (auch beim Wechsel in die PKV, was freiwillige Mitglieder gerne missverstehen) zwei volle Kalendermonate.

Nach z.B. einem schweren Autounfall die Kündigung für die GKV zu formulieren, die PKV neu zu beantragen und zwei Kalendermonate zu warten, dürfte praktische Probleme verursachen.

Ich würde A neben der Anwartschaft den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung empfehlen, die die Leistungen abdeckt, auf die A Wert legt ...soweit ich die Intention richtig interpretiere.
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mark0079
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.09.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 01.10.06, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

A hat ja eigentlich eine Art private Zusatzversicherung, wenn er sich über die PKV neben der 50 % Beihilfe wieder voll versichert.

Problem dabei ist, dass die Versicherungsbeiträge mit PKV-Versicherung und GKV-Anwartschaft schon knapp 250-300 € betragen und das in "jungen Jahren".

Mich würde die Meinung eines Versicherungsrechtler zum Thema kurzfristiger Wechsel von PKV-"Ruhen des Vertrags" hinzu PKV-"normaler Vertrag" interessieren.

Vor allem im Hinblick auf schwere Erkrankungen.

Bin für alle Meinungen sehr dankbar!!!! Idee
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vikingz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 03.10.06, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hm also ich möchte weiterhin stark Ihre "Anwartschaft auf die GKV" anzweifeln. Die dürfte in der Form wohl nicht bestehen, würde mich wundern.

Versicherungsbeiträge von bis zu 300,- € sind nicht verwunderlich. Der Höchstbeitrag in der GKV liegt über 500,- €, je nach Kasse und Beitragssatz durchaus über 600,- €.

Mich wundert eher, dass A sich über 300,- € wundert. Ich sehe aber ein, dass es Beamten in unserem System nicht gerade leicht haben. Allerdings bieten die Privaten besondere Beamtentarife an, hat A sich darüber informiert?

Ich wiederhole meine (ausdrücklich unqualifizierte) Meinung, dass eine Anwartschaft eben darum abgeschlossen wird, um später (auch im Fall einer schweren Erkrankung) kurzfristig in die private Vollversicherung zurückkehren zu können.

Es gibt übrigens eine spezielle "Absicherung gegen schwere Krankheiten". Diese ist, soweit ich weiss, rein risikogebunden und funktioniert leider nicht als Kapitalanlage, für sie aber evtl. trotzdem eine sinnige Option.

Fragen Sie mal den Berater Ihrer Wahl. Üblicherweise wird diese Absicherung nicht von unternehmensabhängigen Vermittlern angeboten, bemühen Sie mal einen freien Makler.
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mark0079
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.09.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 14.10.06, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="vikingz"]

>Ich wiederhole meine (ausdrücklich unqualifizierte) Meinung, dass eine Anwartschaft eben >darum abgeschlossen wird, um später (auch im Fall einer schweren Erkrankung) >kurzfristig in die private Vollversicherung zurückkehren zu können.

Ich habe inzwischen mit einem Richter gesprochen, der in diesem Bereich tätig ist. Im Falle einer schweren Krankheit wird die PKV immer wieder versuchen, den Zeitpunkt des Auftretens der Krankheit in den Zeitraum der Anwartschaft zu schieben.

Der Versicherte kann sich mit einer Anwartschaft also nicht rückwirkend versichern bzw. Leistungen aus Krankheiten, die in der Anwartschaftszeit auftreten, beanspruchen.

Dem A wurde allerdings von der allg. örtlichen GKV gesagt, dass bei einer GKV-Anwartschaft (=freiwillige Versicherung für ca. 40 € / Monat) dies nicht beachtet wird - also auch "Kranke" wieder Leistungen bekommen. Das könnte vielleicht für den ein oder anderen Selbständigen / Beamten / Gutverdiener interessant sein.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 14.10.06, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

mark0079 hat folgendes geschrieben::
>Ich wiederhole meine (ausdrücklich unqualifizierte) Meinung, dass eine Anwartschaft eben >darum abgeschlossen wird, um später (auch im Fall einer schweren Erkrankung) >kurzfristig in die private Vollversicherung zurückkehren zu können.

Es mag sicherlich solche Kunden geben. Der genaue Zeitpunkt der Diagnose einer schweren Erkrankung sollte sich allerdings nachvollziehen lassen.
Grundsätzlich hat die "kleine Anwartschaft" die Funktion, ein Aufnahme- bzw. Rückkehrrecht in die private Krankenvollversicherung zu zuvor bestimmten Vertragsbedingungen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu ermöglichen. In der "grossen Anwartschaft" werden zusätzlich weiterhin Altersrückstellungen für den Versicherten gebildet, so dass bei einer späteren Aufnahme bzw. Rückkehr des Versicherten in die private Vollversicherung bei der Beitragsbemessung auch das niedrige Eintrittsalter berücksichtigt wird.

mark0079 hat folgendes geschrieben::
Der Versicherte kann sich mit einer Anwartschaft also nicht rückwirkend versichern bzw. Leistungen aus Krankheiten, die in der Anwartschaftszeit auftreten, beanspruchen.

Das ist richtig und wird von den Versicherern ja auch ganz klar so kommuniziert: Während einer Anwartschaft besteht kein Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung. Die Anwartschaft ist nur eine Versicherung für das Recht der erneuten Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung und zur Sicherung günstiger Tarife durch ein niedriges Eintrittsalter und das Bilden von Altersrückstellungen. Aus diesem Grund ist die Anwartschaftsprämie ja auch deutlich niedriger als die normale Prämie für die zugrunde liegende Krankenvollversicherung.

mark0079 hat folgendes geschrieben::
Dem A wurde allerdings von der allg. örtlichen GKV gesagt, dass bei einer GKV-Anwartschaft (=freiwillige Versicherung für ca. 40 € / Monat) dies nicht beachtet wird - also auch "Kranke" wieder Leistungen bekommen. Das könnte vielleicht für den ein oder anderen Selbständigen / Beamten / Gutverdiener interessant sein.

Dass es bei der GKV Anwartschaftsversicherungen gibt, ist mir neu. Die GKV prüft bei der Aufnahme nur das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufnahme, nicht aber den Gesundheitszustand des Versicherten bzw. Antragstellers.
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 14.10.06, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
mark0079 hat folgendes geschrieben::
Dem A wurde allerdings von der allg. örtlichen GKV gesagt, dass bei einer GKV-Anwartschaft (=freiwillige Versicherung für ca. 40 € / Monat) dies nicht beachtet wird - also auch "Kranke" wieder Leistungen bekommen. Das könnte vielleicht für den ein oder anderen Selbständigen / Beamten / Gutverdiener interessant sein.

Dass es bei der GKV Anwartschaftsversicherungen gibt, ist mir neu. Die GKV prüft bei der Aufnahme nur das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufnahme, nicht aber den Gesundheitszustand des Versicherten bzw. Antragstellers.
Bei der gesetzlichen Krankenkasse gibt es schon lange Anwartschaften. Jedoch ist mir nur ein anderer Zweck bekannt, als den, den mark0079 genannt hat.

Ich kenne es eher so, dass wenn jemand für mehrere Jahre ins Ausland geht und nach der Rückkehr sich wieder gesetzlich versichern möchte, dass dieser jemand dann für die Zeit des Auslandsaufenthaltes eine Anwartschaftversicherung abeschließt. Wenn dieser jemand dann aus dem Ausland zurück kommt, und nicht versicherungspflichtig wird, kann dieser jemand dann eine freiwillige Mitgliedschaft beantragen. Ohne die Anwartschaftversicherung wäre dies nicht unbedingt möglich.

Von der hier im Thread genannten Möglichkeit habe ich auch noch nie gehört und kann mir nicht so wirklich vorstellen, dass dies wirklich funktioniert.
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