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Kauf per E-Mail unter Privatleuten verbindlich?

 
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mitoma
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 13.10.06, 17:26    Titel: Kauf per E-Mail unter Privatleuten verbindlich? Antworten mit Zitat

Hallo an alle,

Es werden von Verkäufer A in einem Forum Fahrzeugteile Gebraucht angeboten (im Forum gibt es extra ein bietebereich).

Es meldet sich ein Kaufinteressent B und möchte bestimmte Teile die Verfügbar sind haben und bestellt diese dann per Mail bei A.

A schickt B dann die Daten zwecks Überweisung des Betrages und erhält im gegenzug die Adresse von B wohin die Teile geschickt werden sollen.

Die Teile werden erst verschickt wenn B die Überweisung an A getätigt hat.

Es tat sich eine Woche lang gar nichts. Dann schrieb B das eine Nachzahlung gekommen sei und ob auch Ratenzahlung in 4 gleichen Raten als Zahlungsart genommen werden kann.

A teilt B mit das aufgrund der Nachzahlung eine Ratenzahlung auch möglich sei.

A und B einigten sich dann auf 4 gleiche Raten und auch Zeitpunkte bis wann die Raten zu Überweisen sind.

A wartet jetzt aber immer noch auf die erste Rate und B meldet sich auch nach mehreren Freundlichen Aufforderungen nicht.

In der zwischenzeit aber kammen mehrere Anfragen auf die Teile von anderen und A hat aber abgesagt weil B ja die Teile bestellt hat.

Kann A auf erfüllung von B bestehen??

Ist der Kauf per E-Mail rechtlich gesichert das A seine Ansprüche fordern kann?

Was muss A genau machen damit seine Ansprüche befriedigt sind?

mfg
mitoma
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Mahnman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 13.10.06, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Für die meisten Kaufverträge gelten keine Formvorschriften. Sie können also auch mündlich, bzw. durch schlüssiges (konkludentes) Handeln (z.B. zahlen der Ware im Supermarkt) geschlossen werden.
Somit ist der Vertrag per E-Mail rechtsgültig.
A könnte B also auf Zahlung des offenen Betrages verklagen. die Frage ist nur, inwiefern er das wirklich tun will. Die Klage kostet Zeit, Geld und der Erfolg ist nicht sicher gestellt.
Ich würde A empfehlen, vom Vertrag zurückzutreten und die Teile anderweitig loszuschlagen.
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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mitoma
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 15.10.06, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und vielen Dank für die Antwort.

Also A hat bereits mehrere Interessenten in der zwischenzeit gehabt, diese auch nochmals angeschrieben ob sie noch Interesse haben. Es kamen aber von allen absagen da diese schon anderweitig teile sich geholt haben.

Die letzte Mail von Käufer B bestätigt sogar die Ratenzahlung und die Überweisung der ersten Rate zum Zeitraum der nächsten Woche ab Mailschreiben. Darin wird auch erwähnt das bestimmt nichts dagegenspräche das die Zahlungen schneller kämen.

A soll die Ware an die Geschäftsadresse von B zusenden.

A ist Privatmann und verkauft die Teile auch aus Privatzwecken. B will die Teile wohl auch für Privat haben jedoch unter der genannten Geschäftsadresse (dies ist jedoch nur eine Vermutung von A).

Wie verhält sich so eine Kaufabsicht zwischen A als Privatanbieter und B (laut Geschäftsadresse) als anzunehmender Geschäftsmann?

A hat sich auf den Kauf verlassen und rechnet auch damit.
A will Anwaltlich wohl dagegen vorgehen.
A sieht es auch nicht ein Klein nachzugeben, wo würde man den sonst in Land dastehen wenn dies gängige Praxis wäre.

mfg
mitoma
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 15.10.06, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

mitoma hat folgendes geschrieben::

A hat sich auf den Kauf verlassen und rechnet auch damit.
A will Anwaltlich wohl dagegen vorgehen.
A sieht es auch nicht ein Klein nachzugeben, wo würde man den sonst in Land dastehen wenn dies gängige Praxis wäre.


Wenn jemand erst Vorauszahlung verspricht, dann plötzlich auf Ratenzahlung umsteigen will, und schließlich auch noch mit den Raten in Verzug ist - dann ist derjenige offensichtlich pleite.

Natürlich kann man zum Anwalt und klagen lassen. Aber auch wenn man gewinnt ist die Chance in solchen Fällen minimal, daß man die Kosten erstattet bekommt. Mit anderen Worten: vermutlich wird A den Anwalt und das Gericht selbst bezahlen müssen, sein Geld aber trotzdem nicht bekommen.
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