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Verfasst am: 16.10.06, 16:22 Titel: Mangel fällt nach Gebrauchtwagenkauf auf
hallo,
folgendes szenario:
K = Käufer
V = Verkäufer
K und V einigen sich über den Kauf eines KFZ, im Kaufvertrag steht "gekauft wie gesehen".
Nach 7 Tagen bemerkt K, dass die Klimaanlage defekt ist, da Kühlflüssigkeit von der Klimaanlage ausgetreten ist. Geschätzte Reparaturkosten: 200 Euro.
Dass die Klimaanlage defekt ist wurde beim Kauf nicht erwähnt.
Welche Möglichkeiten hat K um die Reparaturkosten von V erstattet zu bekommen?
Verfasst am: 16.10.06, 22:04 Titel: Re: Mangel fällt nach Gebrauchtwagenkauf auf
mruniversum hat folgendes geschrieben::
Dass die Klimaanlage defekt ist wurde beim Kauf nicht erwähnt.
Welche Möglichkeiten hat K um die Reparaturkosten von V erstattet zu bekommen?
Handelte V privat oder gewerblich?
Falls privat:
Der Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag ist wirksam.
Wusste V von dem Defekt an der Klimaanlage und hat diesen bewusst gegenüber K verschwiegen? Lässt sich das auch beweisen?
Wenn nein, bleibt K auf den Reparaturkosten sitzen.
Falls gewerblich:
Die gesetzliche Sachmängelhaftung beträgt zwei Jahre und kann vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Innerhalb dieser Zeit haftet V für Mängel, die bei der Übergabe des Fahrzeuges bereits bestanden haben. Innerhalb der ersten sechs Monate tritt hierbei eine Beweislastumkehr zu Gunsten des K ein.
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