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Mangel fällt nach Gebrauchtwagenkauf auf

 
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mruniversum
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 16.10.06, 16:22    Titel: Mangel fällt nach Gebrauchtwagenkauf auf Antworten mit Zitat

hallo,

folgendes szenario:

K = Käufer
V = Verkäufer

K und V einigen sich über den Kauf eines KFZ, im Kaufvertrag steht "gekauft wie gesehen".

Nach 7 Tagen bemerkt K, dass die Klimaanlage defekt ist, da Kühlflüssigkeit von der Klimaanlage ausgetreten ist. Geschätzte Reparaturkosten: 200 Euro.

Dass die Klimaanlage defekt ist wurde beim Kauf nicht erwähnt.
Welche Möglichkeiten hat K um die Reparaturkosten von V erstattet zu bekommen?

Danke für alle antworten!
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 16.10.06, 22:04    Titel: Re: Mangel fällt nach Gebrauchtwagenkauf auf Antworten mit Zitat

mruniversum hat folgendes geschrieben::
Dass die Klimaanlage defekt ist wurde beim Kauf nicht erwähnt.
Welche Möglichkeiten hat K um die Reparaturkosten von V erstattet zu bekommen?

Handelte V privat oder gewerblich?

Falls privat:
Der Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag ist wirksam.
Wusste V von dem Defekt an der Klimaanlage und hat diesen bewusst gegenüber K verschwiegen? Lässt sich das auch beweisen?
Wenn nein, bleibt K auf den Reparaturkosten sitzen.

Falls gewerblich:
Die gesetzliche Sachmängelhaftung beträgt zwei Jahre und kann vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Innerhalb dieser Zeit haftet V für Mängel, die bei der Übergabe des Fahrzeuges bereits bestanden haben. Innerhalb der ersten sechs Monate tritt hierbei eine Beweislastumkehr zu Gunsten des K ein.
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mruniversum
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 17.10.06, 06:56    Titel: Antworten mit Zitat

V handelte privat.
Vermutlich lässt sich nicht beweisen dass V davon wusste.

Also Pech für K, richtig?
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