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Verfasst am: 08.10.06, 19:09 Titel: Was ist Versicherung?
Hallo,
wie und wo ist der Begriff" Versicherung" oder "Versicherer" definiert? Mir wurde von einer Anwaltshotline geschrieben, dass dort übliche Bedingungen für Versicherungsverträge gelten. Aber wie kann man abgrenzen, was Versicherung ist und was nicht? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Eine Versicherung ist ein Unternehmen, welches seinen Kunden anbietet, Schäden in bestimmten Situationen zu übernehmen, wenn der Kunde zuvor regelmäßig eine bestimmte Prämie entrichtet.
Ob dies jedoch Ihnen weiterhilft, kann ich Ihnen nicht sagen.
nach Farny:
Versicherung ist Deckung, eines im einzelnen ungewissen, insgesamt schätzbaren Geldbedarfs, auf der Grundlage zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs.
nach Manes:
Die gegenseitige Deckung zufälligen, schätzbaren Geldbedarfs zahlreicher gleichartig bedrohter Wirtschaften.
nach Hax:
die planmäßige Deckung eines im einzelnen ungewissen, im ganzen aber schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs.
es gibt noch einige andere Definitionen, die aber alle darauf hinauslaufen....
letztendlich zahlt also eine gruppe, die von den gleichen risiken/gefahren bedroht ist, in einen gemeinsamen topf ein um einen verlust (wirtschaftlichen nachteil) des einzelnen aus der gruppe gemeinsam zu tragen. das war einmal die grundidee der versicherung. begonnen hat das mit der gebäude-feuer-versicherung. es sollte der einzelne geschützt werden vor verlusten, die er alleine nicht mehr tragen konnte. erst wenn die wirtschaftliche existenz des einzelnen bedroht war trat die gemeinschaft ein. der "kleine" verlust, der für jeden einzelnen irgendwie noch tragbar ist, war nicht gegenstand des versicherungsgedankens.
(heute verwechseln leider zu viele versicherte das ganze mit einem sparbuch) _________________ MfG,
Duisburger
Versicherungsunternehmen unterliegen der Aufsicht durch die BaFin. § 1 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) enthält eine Legaldefinition für Versicherungsunternehmen:
Zitat:
(1) Der Aufsicht nach diesem Gesetz unterliegen Unternehmen, die den Betrieb von Versicherungsgeschäften zum Gegenstand haben und nicht Träger der Sozialversicherung sind (Versicherungsunternehmen) sowie Pensionsfonds im Sinne des § 112 Abs. 1.
Nein. Ich wurde von einer Anwaltholine überrascht. Sie hat mir etwas geschickt, woraus ich verstanden habe, dass sie sich für ein Versicherungsunternehmen hält. Danke, die Frage ist geklärt oder entfallen. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
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