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Frage, was studieren?

 
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tami
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.10.06, 17:55    Titel: Frage, was studieren? Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich hab das Gefühl das ihr mich vielleicht auslachen werdet, aber ich habe eine Frage die ich unbedingt beantwortet haben möchte.

Ich bin in der 11. klasse eines Gymnasiums in Stuttgart und würde gerne Anwalt eines (klein-?)Unternehmens werden.
Aber mir stellt sich die Frage wie?
Was muss man Studieren, muss man da ein bestimmtes Studium machen oder gilt immer zuerst Jura und dann spezifiziert?

bitte klärt mich auf und helft einen jungen seinen Berufswunsch Wahr zu machen.

Gruß, tami
_________________
Carpe Diem Winken
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 16.10.06, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Um Anwalt (Rechtsanwalt) zu werden, muss man 4 Jahre Jura (Rechtswissenschaft) studieren. Danach legt man das 1. Staatsexamen (Referendarexamen) ab. Es folgt ein zweijähriges Referendariat und das 2. Staatsexamen (Assessorexamen).

Wenn man beide Staatsexamen bestanden hat, kann man die Zulassung zur Anwaltschaft beantragen.
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tami
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.10.06, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

danke für deine antwort!

Und wann wähl ich aus, dass ich Marktrecht studieren will und nicht Medizinrecht oder sowas in der Art?
_________________
Carpe Diem Winken
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 17.10.06, 04:39    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt Wahlfachgruppen, aus denen man eine Gruppe auswählen kann. Hier kann man sich vorher schon erkundigen, welche Wahlfächer angeboten werden.

Mit "Marktrecht" meinst Du wohl die Wahlfachgruppe Wirtschafts- und Handelsrecht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.10.06, 07:23    Titel: Antworten mit Zitat

Nur dass da da keine Missveständnisse gibt... man studiert nicht auf "Medizinrecht" oder "Wirtschaftsrecht". Der zum Anwaltsberuf führede Abschluß Jurist ist der des "Volljuristen". "Voll" in dem Sinne, dass der Absolvent sich nach der Theorie in jede Materie (also bspw Medizinrecht, Wirtschaftsrecht) einarbeiten und sich dort spezialisieren kann. Jeder Anwalt, jeder Richter hat zunächst denselben Abschluß, innerhalb des Studiums können und werden aber bereits Schwerpunkte gesetzt.
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ThoT
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 17.10.06, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

und um noch etwas klar zu stellen:
Wahlfächer gibt es nicht mehr, sondern nur noch Schwerpunktbereiche. Eine Prüfung in diesem Schwerpunkt wird dann auch Bestandteil der 1. Jur. Prüfung (1. Examen). Nach meiner Erfahrung sind die neuen Schwerpunktbereiche durchaus umfangreicher als die Wahlfächer, so dass durchaus schon im Studium von einer "kleinen" Spezialisierung die Rede sein kann.
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