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Mahngebühren???

 
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Melanie34
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.10.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 17.10.06, 08:17    Titel: Mahngebühren??? Antworten mit Zitat

Wir haben vor geraumer Zeit ein "Ticket" fürs Falschparken bekommen Geschockt (15 €) Soweit ja noch in Ordnung, allerdings haben wir es vergessen zu überweisen (wirklich nur vergessen Verlegen ) Gerade kam ein Einschreiben an, wir müssten jetzt 4,60 € !! zahlen (15 € ja sowieso, 20 € Mahngebühren und 5,60 € Zustellungsgebühr)

Ist es wirklich rechtens, daß aus 15 € SO schnell 40,60 € werden??? Zwischendurch kamen keine Mahnungen oder ähnliches, es gab wirklich nur diese beiden Schreiben. Auf Nachfrage, es hätte ja sein können, daß der erste Brief gar nicht ankam (er wurde nicht per Einschreiben verschickt), wurde mir gesagt, das wir selbst dafür verantwortlich sind, daß wir unsere Post erhalten.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 17.10.06, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, aus der "Verwarnung" (15,- Euro) wurde durch die Nichtzahlung ein "Bußgeldbescheid" (mit Gebühren und Kosten). Die Verwarnung gilt nur dann als akzeptiert, wenn der Parksünder pünktlich zahlt. Auf diese Folge wird auf der Verwarnung üblicherweise auch hingewiesen (mal lesen!).
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Linus_Pauling
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.03.2005
Beiträge: 373

BeitragVerfasst am: 17.10.06, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Oder man hat die Verwarnung nicht erhalten, dann gibts auch keinen Grund für einen Bußgeldbescheid, ganz einfach.

Würde ich durchziehen...
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Melanie34
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.10.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 17.10.06, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Theoretisch könnte es ja tatsächlich sein, daß ich den ersten Brief nicht bekommen habe (hab ich, aber hätte ja sein können Lachen ) Aber ich hab keine Ahnung, was an Kosten auf mich zukommt, wenn ich den jetzt wieder nicht bezahle, bzw. Einspruch einlege.
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asphaltsurfer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 17.10.06, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Also, ohne Ihnen jetzt im übertragenen Sinn ans Bein pinkeln zu wollen Winken :
Warum zahlen Sie´s denn nicht einfach Mit den Augen rollen ?
Wenn jeder wegen jedem Firlefanz angestrengt überlegt, wie er es denn nun am besten anstellen könnte, um ohne zu zahlen da wieder rauszukommen...mei, DIE Zeit können Sie wirklich anderweitig investieren Winken

Und dass solche Bescheide nicht per Einschreiben (und damit letztlich nicht beweisbar) versandt werden kommt letztlich auch Ihnen zugute. Stichwort: schlanke, kostengünstige Verwaltung Cool
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 17.10.06, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Linus_Pauling hat folgendes geschrieben::
Oder man hat die Verwarnung nicht erhalten, dann gibts auch keinen Grund für einen Bußgeldbescheid, ganz einfach.

Würde ich durchziehen...

Ohne eine Wertung vorzunehmen: Zu spät, denn

Melanie34 hat folgendes geschrieben::
Auf Nachfrage, es hätte ja sein können, daß der erste Brief gar nicht ankam
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Nörgler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 532

BeitragVerfasst am: 17.10.06, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Melanie34 hat folgendes geschrieben::
Aber ich hab keine Ahnung, was an Kosten auf mich zukommt, wenn ich den jetzt wieder nicht bezahle, bzw. Einspruch einlege.


Dann geht die Sache vor Gericht und wird dadurch bestimmt nicht billiger.
_________________
Nomen est Omen
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Melanie34
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.10.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 17.10.06, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

asphaltsurfer hat folgendes geschrieben::
Warum zahlen Sie´s denn nicht einfach Mit den Augen rollen ?


Natürlich werde ich es bezahlen, hab ich eine andere Wahl?
Allerdings finde ich es schon ganz schön happig, wie schnell aus 15 € = 40,60 € werden können. Wir haben es eben vergessen zu zahlen - unser Fehler. Aber ich kenne es nur so, daß Mahngebühren vielleicht 3-5 € kosten, nicht 20 €.
Jeder vergisst mal was und deshalb dann gleich 20 € draufzuschlagen, finde ich nicht fair.

Und von wegen - warum zahlen Sie´s nicht einfach - weil 20 € verdammt viel Geld sind und ich mich zumindest vorher erkundigen wollte, ob es so überhaupt rechtens ist. Ich dachte, dafür wäre das Forum da?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 17.10.06, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Melanie34 hat folgendes geschrieben::
Allerdings finde ich es schon ganz schön happig, wie schnell aus 15 € = 40,60 € werden können. Wir haben es eben vergessen zu zahlen - unser Fehler. Aber ich kenne es nur so, daß Mahngebühren vielleicht 3-5 € kosten, nicht 20 €.
Jeder vergisst mal was und deshalb dann gleich 20 € draufzuschlagen, finde ich nicht fair.
Und von wegen - warum zahlen Sie´s nicht einfach - weil 20 € verdammt viel Geld sind und ich mich zumindest vorher erkundigen wollte, ob es so überhaupt rechtens ist. Ich dachte, dafür wäre das Forum da?

Wir Autofahrer haben es in Deutschland doch noch richtig gut.
Die 40,- Euro sind natürlich ärgerlich, aber mehr doch auch schon wieder nicht.
Parken Sie doch beispielsweise mal in Holland falsch und ignorieren Sie das Knöllchen ... Lachen
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Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 17.10.06, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Melanie34 hat folgendes geschrieben::
Aber ich kenne es nur so, daß Mahngebühren vielleicht 3-5 € kosten, nicht 20 €.
Jeder vergisst mal was und deshalb dann gleich 20 € draufzuschlagen, finde ich nicht fair.

Nochmal: Die angebotene Verwarnung mit Verwarnungsgeld ist nicht wirksam geworden, weil das Verwarnungsgeld nicht fristgemäß gezahlt wurde.
Deswegen wurde ein Bußgeldverfahren durchgeführt und ein Bußgeldbescheid erlassen.
Das Bußgeld beträgt 15, EUR, die Gebühr für den Bußgeldbescheid (§107 (1) OWiG) 20,- EUR, die Auslagen für die Zustellung des Bescheides mit Postzustellungsurkunde 5,60 EUR.

Die Gebühr ist mitnichten eine Mahngebühr, weil das Verwarnungsgeld nicht rechtzeitig gezahlt wurde; es ist vielmehr die Gebühr für den Bußgeldbescheid die nach §107 (1) OWiG eben mindestens 20,- EUR beträgt.
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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