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Schmerzensgeld nach Beleidigungen

 
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Mondus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.08.2006
Beiträge: 7
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 10.10.06, 10:13    Titel: Schmerzensgeld nach Beleidigungen Antworten mit Zitat

Hallo,
P soll 2000 Euro Schmerzensgeld an X zahlen. Der Anwalt von P hält den Betrag für überzogen, will X daher "nur" die Hälfte anbieten, weil der Betrag für die begangenen und zugegebenen Beleidigungen durch P reichen müßte. Das sagt ihm sein Gefühl und die Chancen stehen bei 50%, dass X sich darauf einläßt, meint er. 500 Euro seien zu wenig bzw. eine Provokation, fügt er hinzu. P sollte zustimmen, oder?
Noch eine Frage: Falls diese außergerichtliche Einigung zustandekommt, sind die Kosten dafür dann durch den Beratungshilfeschein, den P vorgelegt hat, abgedeckt?
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 10.10.06, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der Kohle beleidigen sie mich bitte auch mal Lachen

Mir ist neu das man bei Beleidigungen auch Schmerzensgeld erhält.

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 11.10.06, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

stgtklaus hat folgendes geschrieben::


Mir ist neu das man bei Beleidigungen auch Schmerzensgeld erhält.

Klaus


öhmm, z.B. http://www.123recht.net/article.asp?a=14718

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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Wintermute*
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 910

BeitragVerfasst am: 17.10.06, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Mondus hat folgendes geschrieben::
Hallo,
P soll 2000 Euro Schmerzensgeld an X zahlen. Der Anwalt von P hält den Betrag für überzogen, will X daher "nur" die Hälfte anbieten, weil der Betrag für die begangenen und zugegebenen Beleidigungen durch P reichen müßte. Das sagt ihm sein Gefühl und die Chancen stehen bei 50%, dass X sich darauf einläßt, meint er. 500 Euro seien zu wenig bzw. eine Provokation, fügt er hinzu. P sollte zustimmen, oder?
Noch eine Frage: Falls diese außergerichtliche Einigung zustandekommt, sind die Kosten dafür dann durch den Beratungshilfeschein, den P vorgelegt hat, abgedeckt?



1.000,- € sind immer noch extrem happig. Da muss die Beleidigung wirklich schon sehr deftig gewesen sein. Geschockt


Ja, auch eine außergerichtliche Einigung wird durch die gewährte Beratungshilfe abgedeckt.
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