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Verfasst am: 10.10.06, 10:13 Titel: Schmerzensgeld nach Beleidigungen
Hallo,
P soll 2000 Euro Schmerzensgeld an X zahlen. Der Anwalt von P hält den Betrag für überzogen, will X daher "nur" die Hälfte anbieten, weil der Betrag für die begangenen und zugegebenen Beleidigungen durch P reichen müßte. Das sagt ihm sein Gefühl und die Chancen stehen bei 50%, dass X sich darauf einläßt, meint er. 500 Euro seien zu wenig bzw. eine Provokation, fügt er hinzu. P sollte zustimmen, oder?
Noch eine Frage: Falls diese außergerichtliche Einigung zustandekommt, sind die Kosten dafür dann durch den Beratungshilfeschein, den P vorgelegt hat, abgedeckt?
Mir ist neu das man bei Beleidigungen auch Schmerzensgeld erhält.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Hallo,
P soll 2000 Euro Schmerzensgeld an X zahlen. Der Anwalt von P hält den Betrag für überzogen, will X daher "nur" die Hälfte anbieten, weil der Betrag für die begangenen und zugegebenen Beleidigungen durch P reichen müßte. Das sagt ihm sein Gefühl und die Chancen stehen bei 50%, dass X sich darauf einläßt, meint er. 500 Euro seien zu wenig bzw. eine Provokation, fügt er hinzu. P sollte zustimmen, oder?
Noch eine Frage: Falls diese außergerichtliche Einigung zustandekommt, sind die Kosten dafür dann durch den Beratungshilfeschein, den P vorgelegt hat, abgedeckt?
1.000,- € sind immer noch extrem happig. Da muss die Beleidigung wirklich schon sehr deftig gewesen sein.
Ja, auch eine außergerichtliche Einigung wird durch die gewährte Beratungshilfe abgedeckt.
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