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Berechtigt zur Abmahnung?

 
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opfer_99
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.12.2005
Beiträge: 214

BeitragVerfasst am: 29.11.06, 08:22    Titel: Berechtigt zur Abmahnung? Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

ein Händler Z verkauft über das Internet Waren.

Der Händler Y betreibt eine Internetseite, welche Waren nur in der Form eines Partnerprogrammes (Affiliate) anbietet. Der Händler Y hat keine eigenen Waren und bekommt halt nur Provision für getätigte Leads.

Händler Z bekommt nun von Händler Y eine Abmahnung wegen Verletzung des PAngV und weiterer angeblich Wettbewerbsstörender Vorwürfe.

Ist Händler Y, welcher garnicht wirklichen Handel betreibt, sondern nur als Werbeplakat fungiert, da der Kaufwillige Kunde ja bei seinem Affiliate-Partner kauft, Abmahnberechtigt?

Danke für Ihre Info
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.11.06, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich neige dazu, Händler Y die Mitbewerbereigenschaft zuzugestehen. Der abmahnberechtigte Mitbewerber ist in § 2 I Nr. 3 UWG definiert:
Zitat:
(1) Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet

1. [...]
2. [...]
3. "Mitbewerber" jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht;

Die Rechtsprechung legt den Begriff des "Mitbewerbers" weit aus, so sind Hersteller und Einzelhändler eines Produktes im Sinne des Gesetzes als Mitbewerber anzusehen, obwohl sie zwar auf völlig unterschiedlichen Ebenen des Marktes agieren, aber dennoch in demselben Marktsegment tätig sind. Dies dürfte auf das Verhältnis Händler/Affiliate-Partner übertragbar sein, denn der Affiliate-Partner verdient ebenso an Warenverkäufen (wenngleich auf andere Art) wie der Händler.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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opfer_99
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.12.2005
Beiträge: 214

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Metzing,

vielen Dank,

Darf denn der Händler Y hier, so wie Anwälte es auch immer machen, seine Kosten mit in Rechnung stellen?
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