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über die Suche konnte ich keinen ähnlichen Fall finden. Ich hoffe auch, dass ich das richtige Forum getroffen habe.
Person A hat ein Elektronisches gerät, beispielsweise ein Mobiltelefon, welches bereits mehrfach defekt war und deshalb zum Hersteller C geschickt wurde, in etwa wie hier:
1. Fall:
- Gerät schaltete sich aus -> Softwarefehler
=> Gerät wurde repariert an A zurückgesandt
2. Fall:
-Gerät schaltete sich aus -> gleicher Softwarefehler
-Kappe vom Joystick verloren
-eine Taste löste sich
=> Gerät wurde durch ein neues gleichen Modelles ersetzt
aktueller Fall:
-Gerät gibt fehlermeldung, wenn ich meinen Telefoncode eingeben möchte (noch bevor ich ihn überhaupt eingeben kann -> 100% Softwarefehler)
-Joystickkappe wieder ab
-manchmal tritt ein Fehler bei der Bilddarstellung auf, aktuell funktioniert es, allerdings hat A einen Zeugen B, dem ich das Problem vor 2 Wochen gezeigt habe
Hat Person A das Recht, bzw. die Möglichkeit, ein gleichwertiges Gerät oder den Kaufpreis/aktuellen Wert des Gerätes zu fordern.
Vielen Dank schonmal im Voraus
Johannes
Zuletzt bearbeitet von JoeyT am 17.10.06, 13:03, insgesamt 2-mal bearbeitet
über die Suche konnte ich keinen ähnlichen Fall finden. Ich hoffe auch, dass ich das richtige Forum getroffen habe.
Grundsätzlich schon, aber du hättest auch diesen Thread lesen sollen, der in jedem Unterforum ganz oben zu finden ist und als wichtig markiert ist: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3609
Zitat:
Ich bin kurz davor, mein Mobiltelefon zum 3. mal zur Reperatur zu schicken
Und hier stellt sich eine wichtige Frage: Wird es zum Hersteller geschickt und die Garantie in Anspruch genommen (dann müsste man in die Garantiebedingungen schauen, die der Hersteller hat) oder wird es zum Verkäufer geschickt und die Sachmängelhaftung nach BGB in Anspruch genommen (dann ist man hier richtig)?
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