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Rechts- und Machtmißbrauch
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Peter Winkler
Gast





BeitragVerfasst am: 01.12.04, 08:02    Titel: Rechts- und Machtmißbrauch Antworten mit Zitat

Ich bin vom Vormundschaftsgericht unter Betreuung gestellt (das zweite mal). Dabei werden Verfahrenspraktiken angewandt, mit denen die Vorgeschichte, die Sachverhalte und meine zugehörigen Äußerungen ignoriert werden. Konkret werden von den Gutachtern von den Richtern und von den Betreuern nur die Merkmale wahrgenommen, mit denen meine Betreuung nicht kompromitiert werden kann (das ist zu dem was ich vortragen kann relativ wenig). Das empfinde ich als höchst ungerecht und unfair. Am Anfang dachte ich noch da sind menschlich gesehen normale Verwechslungen, oder sonstige Nachlässigkeiten unterlaufen. Aber nach den vielen Jahren in denen ich das ertragen muß komme ich zu der Ansicht, das muß Absicht sein. Wenn ich aber Rechtsmittel einlege, unter anderem nach Artikle 19 bzw. 34 Grundgesetz, dann werden diese Rechtsmittel nicht genehmigt. Ergänzend füge ich hinzu, meine erste Betreuung wurde wegen dem alleinigen Umfang meiner Korrespondenz eingeleitet. Über die wahren Ursachen habe ich dazu bis heute trotz meiner vielen Anfragen keine konkrete Auskunft erhalten. Dafür muß ich jetzt auch noch an den Betreuer über 2.000,- EU bezahlen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 01.12.04, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

1. Viele Betreute betreiben Selbstverleugnung. Statistisch gibt es sicher Fehler und Missbrauch - nur sind die sehr sehr viel seltener, als Leute, die einfach Betrauung brauchen, aber natürlich nicht wahrhaben wollen, dass dies so ist.

2.

Zitat:
Das empfinde ich als höchst ungerecht und unfair.


Sie können das ganze gerichtlich Überprüfen lassen. Auf zum Anwalt, wenn Sie da nicht schon waren.
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Peter Winkler
Gast





BeitragVerfasst am: 01.12.04, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, das hilft mir schon weiter. Sehr glücklich
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Gast






BeitragVerfasst am: 01.12.04, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Abend, natürlich gibt es dort auch Machtmissbrauch.

Aber wenn schon Betreuung vom Gericht angeordnet wird, warum wird niemals im Beschluß eine Kostenfrage angesprochen, so nach dem Motto "Es wird überprüft, ob sich der/die Betreute an den Kosten beteiligen muss". Denn dann hat jeder noch die Möglichkeit innerhalb der Frist eine gerichtlich auferlegte Betreuung abzulehnen und sich einen Betreuer (Ehrenamtlichen) seines Vertrauens zu suchen.

Diese Möglichkeit sollte jeder Zeit offengehalten werden. Obwohl ja vorher die Anhörung ist und der Betreute nach seinen Wünschen befragt wird, wer den im Familien- oder Bekannenkreis so eine Betreuung übernehmen könnte.

Niemals habe ich gehört, dass jemals von Kosten die Rede war. Und wenn niemand vorhanden ist, sollte vom Gericht auf die Kostenpflicht einer professionellen Betreuung hingewiesen werden und nicht verschwiegen.

Ein Rückgriff auf verauslagte Kosten des Staates kann bis zu 10 Jahren nach der Betreuung erfolgen.

Die Betreuungsbehörden vermitteln den Betreuern die Fälle.
Und wer deren Liebling ist oder beste Kontakte hat, kriegt auch die Betreuungen. Wer die besten Kontakte hat, kriegt was vom Kuchen ab.

Beschwerden über Betreuer sind bei den Betreuungsbehörden falsch am Platze, da ja gerade diese pro-Betreuerr sind. Beschwerden melde man an das Vormundschaftsgericht, und zwar mit einem RA, der sich in der Materie auskennt..
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Gast






BeitragVerfasst am: 01.12.04, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

Peter eine HP gefunden : Verein gegen Rechtsmissbrauch. VgR. Da werden Fälle geschildert so ähnlich wie Deine, z.B. unter dem Titel Amtsmissbrauch. Kannst auch Deinen Fall so richtig öffentlich machen. Überrascht
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.12.04, 00:06    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen dank für euere Anregungen. Das ist wirklich ein tröpfchen balsam für die Seele und auch ein tröstlicher Lichtblick am Ende des Tunnels.
Zum Rat einen Anwalt aufzusuchen:
Die Idee hatte ich auch schon. Über die Jahre hat sich ein dicker Ordner angesammelt, voll mit Absagen. Mit den Augen rollen Wie das beim Forum Deutsches Recht weitergeht kann ich jetzt noch nicht überschauen. Ich habe aber zum ersten mal seit vielen Jahren ein wirklich gutes Gefühl. Sehr glücklich
Zur HP:
Vielen dank für den Tipp. Das werde ich selbstverständlich nutzen. Idee
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.12.04, 00:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Rechtsmißbrauch:
Der Hinweis, es erübrige sich an das Vormundschaftsgericht eine Beschwerde zu richten, kann ich uneingeschränkt bestätigen.Da sollte man als betroffener besser mit einer Betonwand reden, denn da wüßte man vorher was einen erwartet - vgl. § 12 FGG Amtsermittlungsgrundsatz. Ich sage, wer sich als betroffener auf § 12 FGG verläß, der hat verloren. Dem füge ich hinzu, es gibt auch von der Landes- bis zur Bundesebene niemanden der zuständig ist. Denn eine solche Institution hätte ich finden müssen. Also arbeiten die Vormundschaftsgerichte mutmaßlich in einem rechtsfreien Raum, der vornehmlich dazu dient die staatsbürgerlichen Rechte des betroffenen exzessiv zu beschneiden. Das ist meines Erachtens ungesetzlich, kann aber nicht behoben werden, weil niemand zuständig ist - vgl. Artikle 19 bzw. 34 Grundgesetz. Ich finde das sind schon sehr erstaunliche Zustände. Dazu zum Vergleich verweise ich auf die Wertvorstellungen, die im Grundgesetz verankert wurde und die eigentlich für die Richter verbindlich sein sollten. Nur ist dem wie es scheint nicht so. Warum das so ist weiß ich nicht, ich kann nur beklagen daß es so ist.
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Che Guevara
Gast





BeitragVerfasst am: 02.12.04, 00:57    Titel: Mibrauch von Amts wegen Antworten mit Zitat

Eine regelrechte Mafia aus Betreuern, Behörden und Beamten haben ihre schmutzigen Finger im Betreuungs-Geschäft. Da wird abgesahnt auf Teufel komm raus — natürlich nur bei Opfern, bei denen es was zu holen gibt (sprich: vermögend sind).

Ich kann hier eine Erfahrung wiedergeben, die sich selbst in meinem Familienkreis abgespielt hat: Hochbetagte Großmutter (geistig fit und rüstig) liegt wegen Oberschenkelfraktur im Krankenhaus. Familienmitglieder kümmern sich um sie täglich in allen Belangen. Eines Tages taucht aus heiterem Himmel ein Überfallkommando aus Beamten (Rechtspflegern oder Ähnliches) am Bett meiner Großmutter auf und führen eine Vernehmung durch, wieviel Geld sie denn hätte und ob sie Immobilien besitzt.
Das Gespräch wird von diesen Mafiosi des Staates schön säuberlich auf Band aufgezeichnet, das Gerät wird ihr dabei ins Gesicht gesteckt.
Da sie brav angab, wie vermögend sie war, wurde ihr prompt vom Amtsgericht ein Betreuer gleich einer Laus ins Pelz gesetzt. Nun mußte meine Familie extra zu besagten Behörde fahren und diesen schmarotzenden Mafiosis klar machen, daß wir selber die Betreuung übernehmen.

Ich kenne noch eine ähnliche Geschichte bei einem anderen Familienmitglied, bei dem ein Mitarbeiter eines Arbeitsamts (!) einem Angehörigen eine Betreuung aufzuschwatzen versuchte, nachdem diesem AA-Mitarbeiter dessen Vermögensverhältnisse bekannt wurden.

Ach übrigens, das ganze spielte sich wirklich nicht in Sizilien oder Moskau ab, sondern im scheinbar idyllischen und unschuldigen Städtele namens Landshut in der lieblichen Landschaft Niederbayerns in der BRD. . .

Gegen diese Betreuungsmafia muß die Gesellschaft endlich vorgehen, denn hierbei handelt es sich um nichts anderes als um schwerwiegende und per Definition Organisierte Kriminalität Ausrufezeichen
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.12.04, 01:22    Titel: Antworten mit Zitat

Peter Winkler hat folgendes geschrieben::
Zum Rechtsmißbrauch:
Dem füge ich hinzu, es gibt auch von der Landes- bis zur Bundesebene niemanden der zuständig ist. Denn eine solche Institution hätte ich finden müssen. Also arbeiten die Vormundschaftsgerichte mutmaßlich in einem rechtsfreien Raum, der vornehmlich dazu dient die staatsbürgerlichen Rechte des betroffenen exzessiv zu beschneiden. Das ist meines Erachtens ungesetzlich, kann aber nicht behoben werden, weil niemand zuständig ist - vgl. Artikle 19 bzw. 34 Grundgesetz.


Mir ist unklar, was Sie aus Art. 19 und 34 abzuleiten glauben.

Art. 34 GG ist eine Schadenersatzregelung bei Amtspflichtverletzungen.

Art. 19 Abs. 4 GG - ich vermute mal, es geht um die Rechtweggarantie - betrifft nur Ihren Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz vor Verwaltungshandlen, nicht vor dem der Gerichte.

Ganz zu schweigen davon, dass Sie einen kompletten Beschwerdeweg vom Amtsgericht zum Landgericht bis hin zum Oberlandesgericht haben. Dann bleibt Ihnen, wenn Sie ernsthaft einen Extremverstoß annehmen, noch das Bundesverfassungsgericht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.12.04, 02:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zu Artikel 19 und 34 Grundgesetz.
Gut ich bin kein Jurist und mein Bildungsniveau läßt sicherlich auch sehr zu wünschen übrig. Von daher sind für mich die Formulierungen im den vorgenannten Rechtsnormen eindeutig. Wenn diese nur speziell anwendbar sind, dann kann ich das nicht nachvollziehen. Verlegen
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.12.04, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Thema Che Guevara

Diese Worte sind nur zu bestätigen. Aber zu weit aus dem Fenster lehnen, als Betroffener kann gefährlich sein. Auch Che kam um. Die Allgemeinheit interessiert das wenig, da nicht viele davon betroffen sind.

Wie steht es mit dem Europäischen Gerichtshof ?

MFG Gast
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.12.04, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zum letzten Gast:
Es ist nicht mein Ding nach den Sternen zu greifen, ich bleibe lieber auf dem Boden da ist es stabieler. Auch den finanzielen Aspekt sollte man nicht aus den Augen verlieren. Mir wäre schon geholfen, wenn ich konkret wüßte warum so (man kann schon sagen heimtückisch) gegen mich vorgegangen wird. Böse
Übrigens die Beratungshilfe von RECHT.DE wurde gerade vom Rechtsanwalt abgelehnt.

Jetzt steh ich da ich armer Tor und bin genau so schlau als wie zuvor. Traurig


Zuletzt bearbeitet von Gast am 05.01.05, 23:24, insgesamt 4-mal bearbeitet
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.12.04, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Peter Winkler hat folgendes geschrieben::

Übrigens die Beratungshilfe von RECHT.DE wurde gerade vom Rechtsanwalt abgelehnt.



Was wurde abgelehnt?
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Pöbelmariechen
Gast





BeitragVerfasst am: 02.12.04, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Peter Winkler hat folgendes geschrieben::

Übrigens die Beratungshilfe von RECHT.DE wurde gerade vom Rechtsanwalt abgelehnt.



Was wurde abgelehnt?



Die Beratungshilfe von RECHT.DE wurde abgelehnt.

.
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.12.04, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Peter Winkler hat folgendes geschrieben::
Zu Artikel 19 und 34 Grundgesetz.
Gut ich bin kein Jurist und mein Bildungsniveau läßt sicherlich auch sehr zu wünschen übrig. Von daher sind für mich die Formulierungen im den vorgenannten Rechtsnormen eindeutig. Wenn diese nur speziell anwendbar sind, dann kann ich das nicht nachvollziehen. Verlegen


Einfach gesagt: Lieber Herr Winkler, der Rechtsweg, den Sie thoretisch haben ist schon in Ordnung - man kann sicher über Details streiten, aber darum geht es Ihnen nicht.

Ihr Problem besteht wohl eher darin, dass Sie die Entscheidungsfindung der Richter für falsch ansehen. Das kann durchaus sein.

Nur weis das hier im Forum niemand - allein anhand Ihrer Antworten kann man das nicht beurteilen.

Selbstverständlich fühlen sich fast alle unter Betreuung gestellten unfair behandelt und erachten die Würdigung der Situation durch das Gericht für unzutreffend.
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