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Strafbefehl, Ratenzahlung, bitte mal lesen

 
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acidi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 14.10.06, 22:17    Titel: Strafbefehl, Ratenzahlung, bitte mal lesen Antworten mit Zitat

Hallo,
mal angenommen, Person A hat 2001 Mist gebaut und es ist Anfang 2006 rausgekommen. Person A ist dann auch bestraft worden und der Strafbefehl kam im Frühsommer. Die Person hat dann im Hochsommer Person B geheiratet.
Endlich im Sept. kam die Rechnung der StA (3 Monate nach Urteil) und da Person A den Betrag nicht in einem Betrag zahlen kann, will sie Ratenzahlung.
Jetzt kommt von StA ein Schreiben, wo auch die Einkommensverhältnisse des Partners dargelegt werden müssen.
Muss Person B (also der an der Strafsache unbeteilige Ehepartner) mit seinem Einkommen für die Strafe aufkommen, die Person A schon vor der Eheschließung aufgebrummt bekommen hat ?
Person A möchte ihre Schuld auf jeden Fall alleine abzahlen und will auf gar keinen Fall daß Person B dafür mit aufkommen muss.

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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 15.10.06, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verschiebe die Frage mal ins Strafrecht.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 15.10.06, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Bei soetwas helfen sich Ehepartner in meinen Augen ja wohl selbstverständlich gegenseitig? Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass Ehepartner B mit einem gut gefüllten Konto oder einem regelmässigen Einkommen untätig dabei zuschaut, wie Ehepartner A seine Tagessätze im Gefängnis absitzen muss, weil er aus eigener Kraft seine Geldstrafe nicht bezahlen kann ... Mit den Augen rollen
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acidi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 16.10.06, 07:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wer hat denn gesagt das A kein Einkommen hat ?

Meine Frage ist einfach nur ob der Partner für eine Strafsache geradestehen muss, die 1. vor der Ehe entstanden ist und 2. ob der Partner sein Einkommen einsetzen kann, wenn der bestrafte Partner eigenes Einkommen hat mit dem die Strafe abbezahlt werden kann.
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.10.06, 07:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube hier ist nicht klar, was die Frage des rewhctspflgers soll:
'
Die Ratenzahlung ist eine Zugeständnis, und zur Bemessung der Raten u.a. und zur Frage, OB denn die Ratenzahlung überhaupt vbewilligt werden soll, erbittet der Rechtspfleger Informationen über dsa Familieneinkommen, insb. auch, ob der Verurteilte für andere Personen unterhaltspflichtig ist. Dass der Verurtelte allein für die Strafe einzustehen hat ist dabei unstreitig, der Partner wird da nicht mit reingezogen...
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Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 16.10.06, 07:26    Titel: Antworten mit Zitat

acidi hat folgendes geschrieben::
Wer hat denn gesagt das A kein Einkommen hat ?

Meine Frage ist einfach nur ob der Partner für eine Strafsache geradestehen muss, die 1. vor der Ehe entstanden ist und 2. ob der Partner sein Einkommen einsetzen kann, wenn der bestrafte Partner eigenes Einkommen hat mit dem die Strafe abbezahlt werden kann.


Nein, der Partner muss As Strafe nicht bezahlen, genauso wenig wie er ins Gefaegnis muesst, falls A nicht einrueckt.

Aber: fuer die Berechnung der Tagessaetze spielt das Einkommen des A eine Rolle. Vom Nettoeinkommen werden etwaige Unterhaltspflichten abgezogen, schlieslich sollen die Kinder und Ehepartner moeglichst nicht darunter leiden, dass der A Mist gebaut hat. Und umgekehrt wird Unterhalt, den A erhaelt, als Einkommen bei ihm angerechnet. Daher muss die Behoerde wissen, wieviel der Partner verdient, damit sie die Tagessaetze korrekt festsetzen koennen.
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acidi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 16.10.06, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Aha, okay, danke erst mal.
A sorgt sich halt nur, daß B mit seinem Einkommen für die Strafe einstehen muss.
Wie ist es denn, wird die Höhe der Raten nach dem bemessen was A verdient oder was beide zusammen verdienen. Weil dann hätte man ja wieder das Problem dass indirekt Bs Einkommen zur Tilgung der Strafe genommen wird.
Mal angenommen A verdient ca 1200 Euro und hat Verpflichtungen in Höhe von ca 600 Euro (ist schon durch 2 geteilt) und könnte eine Rate in Höhe von 100 Euro mtl. in jedem Fall aufbringen (manche Monate auch mal 150, aber aufgrund von Dispozinsen halt nicht jeden Monat) wie sind denn da die Erfahrungswerte, wie die Rechtspfleger bei einer Gesamtstrafe von ca 1500 Euro über die Ratengewährung entscheiden ?
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acidi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 17.10.06, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

A hat der StA einen Zahlungsvorschlag schriftlich gemacht, eben diese 100 Euro mtl.
Daraufhin kam das Schreiben des Rechtspflegers, daß das Einkommen dargelegt werden müsse.
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