Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 22.09.04, 23:39 Titel: Telefonate vom Rechtsanwalt mit der Gegenseite
Hallo,
ich habe eine Frage: Ich komme mit meinem Rechtsanwalt sehr gut aus, aber eins stört mich an ihm, und das wäre folgendes:
Bevor ich die Frage stelle, möchte ich kurz anmerken, dass ich erst meinen Rechtsanwalt darum bitte, wenn ich die Gewißheit dazu habe, da ich in der BRAGO oder das neue Gebührenverodnungsgesetz, dessen Abkürzung mir jetzt nicht spontan einfällt, dass ich ein Recht daraufhabe und er die Pflicht hat, nichts gefunden habe.
Also,
mein Rechtsanwalt telefoniert am Anfang in der Regel immer mit der Gegenseite telefonisch, um einen schnellen Vergleich oder kurze Klärung des Sachverhalts zu geben. Natürlich schreibt er dann einfachshalber der Gegenseite einen Brief, dessen Abschrift ich per Post bekomme.
Ist ein Rechtsanwalt verpflichtet mir gebührenfrei Notizen,o.Ä., auszuhändigen, was in fernmündlichen Gesprächen mit der Gegenseite besprochen wurde?
Danke! Sofern das hier ein Einzelfall sein sollte, der hier nicht diskutiert werden darf, so formuliere ich die Frage vorsichtshalber noch einmal anders und bitte den Moderator dann den Rest außer die untenstehende Frage zu löschen:
Musst ein Rechtsanwalt rechtlich gesehen, den Mandanten gegenüber schriftlich Auskunft geben, wenn er in dessen Interesse Gespräche mit z.B. der Gegenseite führt?
ich bedanke mich, und wünsche eine angenehme Nacht,
Matthias
Verfasst am: 23.09.04, 00:06 Titel: Re: Telefonate vom Rechtsanwalt mit der Gegenseite
Zitat:
§ 11 BORA
(1) Der Mandant ist über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten. Ihm ist insbesonder von allen wesentlichen erhaltenen oder versandten Schriftstücken Kenntnis zu geben.
(2) Anfragen des Mandanten sind unverzüglich zu beantworten.
So steht es in der Berufsordnung. Wenn das Ergebnis eines Telefongesprächs wesentlich ist, muss er Sie natürlich davon unterrichten. Nur habe ich das so verstanden, dass er dies tut, indem er Ihnen dann das folgende Schreiben an die Gegenseite übersendet, woraus sich der Inhalt des Gesprächs ergibt.
Wenn Sie das stört, müssen Sie mit dem Rechtsanwalt drüber sprechen. Allerdings ist die Frage, ob der Anwalt dann noch grosse Lust hat, im Voraus derartige Gespräche zu führen, wenn er weiss, dass er Ihnen dann erstmal eine lange Zusammenfassung des Gesprächs übermitteln darf...
EIne gewisse Freiheit sollte man dem Anwalt lassen - und solange das Ergebnis stimmt...
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.