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Kosten nach Kreditkündigung

 
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m34
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 341

BeitragVerfasst am: 18.10.06, 00:25    Titel: Kosten nach Kreditkündigung Antworten mit Zitat

hallo,

mal angenommen eine kreditrestschuldsumme beträgt 20.000 eur. man kann die raten nicht mehr zahlen, weil man sich überschuldet hat. der kredti wird gekündigt.

was für kosten könnten seitens der bank kommen? zum einem der gerichtliche mahnbescheid. kann die bank sich die nebenkosten wie anwaltskosten usw. aussuchen oder sind diese gesetzlich festgelegt? ich vermute mal, sie richtet sich zum einen auf die schuldsumme. um wieviel würden die 20.000 eur ca. anwachsen?

vieöen dank im voraus
m34
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 18.10.06, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Kosten hängen davon ab, welche Maßnahmen die Bank zum Eintreiben ihrer Forderungen vornimmt. Der Schuldner kann diese Kosten auch durch Kooperation mit der Bank gering halten.

Die Bank wird zunächst einmal die Forderung titulieren. Dies kann man billig über einen Mahnbescheid machen, dem der Schuldner nicht widerspricht. Oder man kann versuchen Zeit zu schinden und ein Gericht bemühen (mit entsprechenden Kosten).

Dann wird die Bank sich wünschen, ihr Geld auch zu bekommen. Hierzu kann die Bank selbst oder über ein Inkassobüro oder einen Anwalt Zwangsmaßnahmen einleiten oder Vereinbarungen zu Ratenzahlungen treffen.

Wenn Externe eingeschaltet werden, dürfen diese nicht mehr verlangen als in der Rechtsanwaltsvergütungsordung (RVO) geregelt ist.

Aber auch hier gilt: Je kooperativer der Schuldner, um so weniger kostentreibende Maßnahmen muss die Bank betreiben.
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m34
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 341

BeitragVerfasst am: 18.10.06, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank für die ausführliche antwort.

mal angenommen die restschuldsumme beträgt 20.000 EUR. beim mahnbescheid kommen ja anwaltskosten usw. hinzu. können diese nebenkosten über 1500 EUR ausfallen?
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m34
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 341

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

eine andere frage: hat man nach der kündigung sofort gelegenheit mit der inkassogesellschaft zu verhandeln oder muss zuerst der gerichtliche mahnbeschied erstellt werden?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 21.10.06, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zur Frage der Höhe der Kosten. Kann ich nicht beantworten. Vieleicht einmal im Unterforum Inkassorecht nachfragen.

Zur Frage der Verhandlung. Verhandlungen (anbieten) kann man immer. Grundsätzlich ist der Gläubiger auch froh darüber, möglichst früh Rückführungsvereinbarungen treffen zu können.
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