Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 16.10.06, 20:37 Titel: Schmerzensgeld(geltendmachung) nach Abbremsung auf Autobahn
Hallo!
Ich hätte jetzt auch mal einen Fall zur Beurteilung. Danke schonmal für die Hilfe Tut mir leid, dass es sehr lang geworden ist, ich will nur kein Detail übersehen, das für die Lösung wichtig sein könnte
Fahrer A ist mit seiner Freundin B als Beifahrerin auf der Autobahn unterwegs. Da es relativ voll ist, wechselt er auf die linke Fahrseite. Diese war zu diesem Zeitpunkt hinter ihm frei. Einige Meter später fährt Fahrer C extrem dicht an das Auto des A auf. (2-3 Meter). Da keine Möglichkeit besteht nach Rechts auszuweichen - und auch vor A ein Auto fährt, fährt dieser weiter.
Nach knapp 1000 Metern wechselt A auf die rechte Fahrbahnseite, als es dort wieder freier wird. Fahrer C überholt A hupend und fingerzeigend bevor er sich ca. 5 Meter vor ihm (blinkend) einschert. C bremst kurz ab - und legt dann eine Vollbremsung ein. Die Autos werden von ca. 90 auf ca. 10-15 km/h runtergebremst. C fährt noch einige Zeit so weiter, bevor er wieder beschleunigt, sich auf die Standspur stellt und scheinbar diskutieren will. ES ENTSTAND KEIN WIRKLICHER UNFALL! A reagiert nicht darauf, fährt weiter und bleibt kurz darauf an einer Ampel stehen. C steht hinter ihm. Der Fahrer steigt aus um mit A zu diskutieren- das geht jedoch ohne Schaden aus.
Die Beifahrerin B hat von der Vollbremsung ein HWS-Schleudertrauma davongetragen und befindet sich seit mehreren Wochen in ärztlicher Behandlung. Insgesamt war sie 5 Tage arbeitsunfähig krank - allerdings bestand diese Arbeitsunfähigkeit nicht direkt in der Woche nach dem Unfall - sondern in der Woche darauf, da die Schmerzen sich im Laufe der Woche verschlimmerten.
Hat B anspruch auf Schmerzensgeld obwohl eigentlich kein wirklicher Unfall vorlag? (Kein Auffahren, lediglich Abbremsen) - und obwohl die Arbeitsunfähigkeit erst eine Woche nach dem Vorfall eintrat?
Wäre es sinnvoller für B eine Anzeige auf Körperverletzung zu stellen oder sollte B abwarten, bis eine evtl. Verhandlung wg. Nötigung und Gefährdung im Straßenverkehr abgeschlossen - und somit die Streitfrage geklärt ist - und sich anschließend direkt mit dem Haftpflichtversicherer in Verbindung setzen?
Ist etwas kompliziert, gerade bei der letzten Frage weiß ich so gar keine Antwort... :-/ Vielen Dank schonmal für die Hilfe
nur durchs bremsen ein HWS-trauma? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Ähm... naja, wie das halt so ist. Kopf wird nach vorne und hinten gestoßen, Muskeln im Nackenraum überdehnen sich...
Bei der Sache liegen auch Diagnosen von Arzt, Physiotherapeutin und Orthopäden bei. Neben dem Trauma liegt auch noch eine Verstauchung der Wirbelsäule vor.
Die Bremsung war scheinbar sehr hart - laut Aussagen des Fahrers haben Gurte und ABS gegriffen, die Reifen quitschten, etc.
laut Aussagen des Fahrers (...) ABS gegriffen, die Reifen quitschten, etc.
irgendwas stimmt da nicht....
wenn das ABS ordentlich funktioniert, dann verhindert es das Blockieren der Räder. Dann quietschen auch keine Reifen.
Aber egal, wie auch immer das gewesen sein mag: wenn die Beifahrerin B tatsächlich (beweisbar) durch den Vorgang eine Verletzung erlitten hat, dann steht ihr dafür Schadenersatz und Schmerzensgeld zu. Sie kann sich deswagen auch an die Haftpflichtversicherung des Fahrers A wenden. (Haftung aus Betriebsgefahr des Fahrzeuges). Das dürfte einfacher sein, als sich mit der gegnerischen Versicherung rumzuärgern. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Ähm... naja, wie das halt so ist. Kopf wird nach vorne und hinten gestoßen, Muskeln im Nackenraum überdehnen sich...
Bei einer Vollbremsung bewegt sich der Oberkörper bzw. der Kopf aber nur in eine Richtung: nach vorne.
Für ein Schleudertrauma müsste er anschliessend mit Schmackes wieder nach hinten fliegen. Das geht eigentlich nur durch einen Aufprall vorne, Airbag löst aus und schlägt den Kopf zurück, oder durch einen Aufprall von hinten, dann fliegt der Kopf auch zurück.
Vollbremsung ohne jeden Aufprall + Schleudertrauma führt wahrscheinlich zu einer Anzeige wegen versuchtem Versicherungsbetrug.
Aua, mein Nacken ...
naja, so halbwegs kann ich mir das schon vorstellen.....
der Beifahrer hängt irgendwie in seinem Sitz und träumt vor sich hin... Der Fahrer bremst das Auto plötzlich sehr heftig ab, der Beifahrer fliegt nach vorne, wird vom Gurt abgebremst, der Kopf bewegst sich zunächst weiter nach vorne und wird dann auch abgebremst. Wenn dann noch die Erwartungshaltung dazukommt: Wenn ich davon jetzt eine Verletzung davongetragen hab, dann hab ich Anspruch auf Schadenersatz: dann können reale Schmerzen entstehen, die subjektiv tatsächlich vorhanden sind (nciht "eingebildet", aber auch nicht messbar - ist ja auch nicht einfach zu messen....). Allerdings: eine Verstauchung der Wirbelsäule ist durch diesen Hergang schwer zu erklären. Da müsste schon was anderes passiert sein. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.