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Verfasst am: 05.11.06, 20:02 Titel: Fristlose Kündigung des Sportvereins
Hallo,
bin neu hier und hätte mal gern eine Frage beantwortet:
mal angenommen ein Sportverein kündigt seinem Abteilungsleiter Karate einschl. dessen Trainern fristlos und es ist abzusehen, dass eine Weiterführung der Abteilung fraglich bzw. nicht zu den alten Konditionen (Prüfungsgebühren, Teilnahme an Meisterschaften) stattfindet und Training trotz Ankündigung auch nach 2-3 Wochen nicht stattfindet, könnte man dann fristlos kündigen wenn in der Satzung die Mitgliedschaft das Recht umfasst, jeder gewünschten Abteilung als aktives oder passives Mitglied anzuhören?
Wenn man wegen einer bestimmten Sportart/Abteilung in einen Verein eintritt und der Verein kann/will aus Gründen, die ausschließlich bei ihm zu suchen sind, diese Sportart nicht mehr anbieten (z.B. weil es Querelen gegeben hat) dann kommt dies dem Wegfall der Geschäftsgrundlage gleich, so dass m.E. ein Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt. Alles angdere wäre eine unangemessene Benachteiligung des Mitglieds. Zur Not sollte man sich beim VS erkundigen, ob und wie man gedenkt, diese Abt. umgehend weiterzuführen. gibt es keine befriedigende antwort, dann darf man auch kündigen. Für 0 Gegenleistung braucht keiner seinen Beitrag zu entrichten, wenn man zur Ausübung einer bestimmten Sportart dem Verein beigetreten ist. _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
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