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Verfasst am: 20.10.06, 07:35 Titel: Deckung durch Rechtsschutzversicherung
Frage :
Das Kind von A hat hat einen schweren Unfall erlitten, mit Dauerfolgen (z.Zt. 10% MDE)
weitere schwere Dauerfolgen wie Diabetes werden wahrscheinlich eintreten. Das Kind lag 24 Stunden im künstlichen Koma, 5 Tage Intensivstation, 2. OP und vieles mehr.
Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden, aufgrund der Höhe des Schadens erwartet sie aber eine Klage.
A hat Anwalt B abauftragt, dieser fordert z.B. ein Schmerzensgeld von € 30000
Die Rechtsschutzversicherung von A ist aber der Meinung, nach gängiger Rechtssprechung sind nur € 12500 angemessen.
Anwalt B ist speziallisiert auf Schmerzensgeldrecht und sagt, die Rechtsschutzversicherung kann nicht ein Urteil des Gerichtes vorwegnehmen.
Kann Die Rechtsschutzversicherung die Höhe festlegen ? Bei den körperlihen Schäden handelt es sich um innere Verletzungen, die so bei Jugndlichen höchst selten auftreten und so gibt es im Schmerzensgeldkatalog nicht ohne weiteres ein Referenzurteil.
selbstverständlich kann die rsv nicht die höhe des schmerzensgeldes bestimmen, das geschieht letztendlich vor gericht. aber die mitarbeiter der rsv haben sicher eine menge daten und damit einen überblick über entscheidungen ähnlicher fälle; wobei natürlich jeder fall tatsächlich im einzelfall zu entscheiden ist. _________________ MfG,
Duisburger
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