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Substanzwertermittlung - (Grundstückswert plus Gebäudewert unter Berücksichtigung des Alters und der Modernisierungen) - macht der Gutachter
Renditewertermittlung - Jahresnettomieteinnahme mal ortsüblichem Multiplikator
Vergleichswertermittlung - kann auch der Laie machen, indem er feststellt, zu welchen Preisen vergleichbare Wohnungen in der Nachbarschaft verkauft wurden.
MfG
Dieter
kommt immer darauf an, wer den Wert ermittelt: Der Verkäufer oder der Käufer.
Der Verkäufer wird einschätzen, was der Markt hergibt (z.B. durch Vergleiche mit ähnlichen Wohnungen) und so viel verlangen, wie er seiner Meinung nach bekommen kann.
Da er von niemandem gezwungen werden kann, zu verkaufen, ist es, wenn er nicht gerade unter finanziellem Druck steht, ziemlich wurscht, was möglicherweise eine andere Wertermittlung ergibt. Ein Interessent muss dann entscheiden, ob ihm die Wohnung den verlangten Preis wert ist oder nicht.
Sollte sich für diesen Preis kein Käufer finden, wird der Verkäufer die Wohnung eben behalten oder mit dem Preis heruntergehen.
Die Überlegungen, die ein Käufer zur Wertermittlung anstellt, wurden in den anderen Postings schon beschrieben.
Genau so ist es. Jedes Wirtschaftsgut ist soviel wert, wie ein Käufer bereit ist, dafür zu bezahlen. Angebot und Nachfrage regeln den Preis.
Es gibt zwar Gesetze und Verordnungen über die Verkehrswertermittlung, aber das heißt ja noch lange nicht, daß man zu diesem Preis auch einen Käufer findet. Der Verkehrswert bietet aber zumindest einen Anhaltspunkt.
MfG
Dieter
Ich danke vielmals für die interessanten Antworten.
Es hat sich gezeigt, daß mein VM nach Instandhaltung und Modernisierung die Wohnungen verkauft und später soll dann die gesamte Anlage an einen bereits vorhandenen Interessenten verkauft werden. Es soll sich um ein Riesenunternehmen aus Amerika handeln, es hat irgendwas im Eon zu tun.
Morgengruß von Anja
Was ist der Unterschied zwischen Eigentumswohnung und Wohnungseigentum?
Meine Tochter möchte die Wohnung kaufen, ich zahle dann an die Tochter Miete.
Der VM wird demnächst die Miete erhöhen und später dann 11 % der Modernisierungskosten auf die Jahresmieten umlegen.
Abendgruß von Anja
Wohneigentum kann ein Haus sein oder eine Wohnung. Sie wohnen nicht in Miete sondern in Ihrem Eigentum.
Eigentumswohnung heisst, daß die Wohnung keine Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus oder Wohnblock ist, sondern daß das Gebäude gemäß § 8 WEG (mitunter auch gem. § 3 WEG) in rechtlich selbstständige Eigentumswohnungen (ETW) aufgeteilt ist. Grundlage ich die Teilungserklärung. In der Eigentumswohnung kann man selbst wohnen, man kann seine Eigentumswohnung auch vermieten.
Dies wird also vermutlich Ihre Tochter in Kürze tun. Sie kauft sich die Eigentumswohnung und vermietet an Sie. Dadurch bekommt Ihre Tochter Steuervorteile aus der Abschreibung. Die Steuervorteile sind umso höher, je niedriger die Miete ist (Sprechen Sie mit Ihremn Steuerberater über die sog. 50 %-regelung (seit dem jüngsten Steuervergünstigungsabbaugesetz könnten es vermutlich 53 % sein). D.h. wenn Sie mind. 53 % der ortsüblichen Miete an die Tochter zahlen, so hat Ihre Tochter die volle Afa, aber reduzierte Mieteinnahmen und dadurch erhöhte Steuerrückflüsse.
Die "gesparte" Miete können Sie ja Ihrer Tochter (steuerfrei) zu Weihnachten oder zum Geburtstag schenken. Es darf aber keine verdeckte Mietzahlung sein, denn das wäre Steuerhinterziehung.
Ihre Tochter hat aber auch eine andere Möglichkeit: Sie kann die Wohnung auch kostenlos an Sie überlassen. Dann bekommt sie keine Steiuervorteile, sondern die Eigenheimzulage plus ggf Baukindergeld. (Obwohl Ihre Tochter gar nicht selbst drin wohnt, sondern kostenfrei einem Familienangehörigen überlässt). Sie sollte mit einem Steuerberater sprechen, welche Möglichkeit für sie die interessantere ist.
MfG
Dieter
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