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Ich bin Besitzer einer ETW, die ich selber bewohne. Gestern habe ich nun von unserem Verwalter folgendes erfahren:
Ein anderer Eigentümer der seine Wohnung vermietet hat, ist mit seinem eigenen Geschäft pleite gegangen. Die Mieter überweisen ihm weiterhin die Miete und die Nebenkosten. Nur überweist dieser Eigentümer seit letztem Monat nicht mehr seinen Abschlag an den Verwalter und hat dies auch nicht mehr vor, da der Insolvenzverwalter angeblich alle eingehenden Beträge "abfängt".
Ich habe zwar was von Gesamtschuldnerischer Haftung gelesen aber wir (die anderen Eigentümer) fragen uns ob es nicht eine Möglichkeit gibt, damit wir nicht die Kosten der fehlenden Abschlagszahlung übernehmen müssen. Vielleicht könnte der Mieter diesen Betrag nicht an den Vermieter sondern direkt an den Verwalter überweisen.
..... Vielleicht könnte der Mieter diesen Betrag nicht an den Vermieter sondern direkt an den Verwalter überweisen.
Die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch den WEG-Verwalter, könnte die Zwangsverwaltung beantragen. Dann muß der Mieter die Miete samt NK an den Zwangsverwalter bezahlen und dieser zahlt dann das laufende Hausgeld an die WEG.
Der Verwalter könnte auch mit dem säumigen Eigentümer eine Abtretung der Mieteinnahme in Höhe des Hausgeldes vereinbaren.
Der WEG-Verwalter kann auch eine Zwangssicherungshypothek ins Grtundbuch eintragen lassen - bevor es andere tun.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
man kann noch nicht die zwangsverwltung beantragen wenn der eigentümer insolzen ist beantragen, denn die insolvenz steht über die zwangsverwaltung..
die offenen gelder müssen in der insovenztabelle eingetragen werden.. es ist die frage od die wohnung mit in der insolvenzmasse ist, wenn ja dann muss der insolvenzverwlter die laufenden wohngelder zahlen, von den mieten die er bekommt.. denn die die wohngelder sind masseverbindlich..
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