Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gesamtschuldnerische Haftung ETW
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gesamtschuldnerische Haftung ETW

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
CS3000
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.10.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 13.10.06, 16:57    Titel: Gesamtschuldnerische Haftung ETW Antworten mit Zitat

Ich bin Besitzer einer ETW, die ich selber bewohne. Gestern habe ich nun von unserem Verwalter folgendes erfahren:

Ein anderer Eigentümer der seine Wohnung vermietet hat, ist mit seinem eigenen Geschäft pleite gegangen. Die Mieter überweisen ihm weiterhin die Miete und die Nebenkosten. Nur überweist dieser Eigentümer seit letztem Monat nicht mehr seinen Abschlag an den Verwalter und hat dies auch nicht mehr vor, da der Insolvenzverwalter angeblich alle eingehenden Beträge "abfängt".

Ich habe zwar was von Gesamtschuldnerischer Haftung gelesen aber wir (die anderen Eigentümer) fragen uns ob es nicht eine Möglichkeit gibt, damit wir nicht die Kosten der fehlenden Abschlagszahlung übernehmen müssen. Vielleicht könnte der Mieter diesen Betrag nicht an den Vermieter sondern direkt an den Verwalter überweisen.

Für Antworten wäre ich dankbar.

Gruß,

Martin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 13.10.06, 19:11    Titel: Re: Gesamtschuldnerische Haftung ETW Antworten mit Zitat

CS3000 hat folgendes geschrieben::
..... Vielleicht könnte der Mieter diesen Betrag nicht an den Vermieter sondern direkt an den Verwalter überweisen.

Die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch den WEG-Verwalter, könnte die Zwangsverwaltung beantragen. Dann muß der Mieter die Miete samt NK an den Zwangsverwalter bezahlen und dieser zahlt dann das laufende Hausgeld an die WEG.
Der Verwalter könnte auch mit dem säumigen Eigentümer eine Abtretung der Mieteinnahme in Höhe des Hausgeldes vereinbaren.
Der WEG-Verwalter kann auch eine Zwangssicherungshypothek ins Grtundbuch eintragen lassen - bevor es andere tun.
MfG
Lucky
_________________
Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Schnatti
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.02.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 23.10.06, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

man kann noch nicht die zwangsverwltung beantragen wenn der eigentümer insolzen ist beantragen, denn die insolvenz steht über die zwangsverwaltung..

die offenen gelder müssen in der insovenztabelle eingetragen werden.. es ist die frage od die wohnung mit in der insolvenzmasse ist, wenn ja dann muss der insolvenzverwlter die laufenden wohngelder zahlen, von den mieten die er bekommt.. denn die die wohngelder sind masseverbindlich..

liebe grüße schnatti
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.