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Verfasst am: 23.10.06, 16:29 Titel: Offenbarungspflicht des Wohnungsverkäufers bei Lärm?
Muss ein Wohnungsverkäufer, bzw. dessen Makler eigentlich den Wohnungskäufer auf einen lärmenden Nachbarn / Baustellen in der direkten Umgebung, hinweisen, wenn der Käufer in den Verkaufsgesprächen ausdrücklich betont, wie wichtig ihm eine "ruhige Wohnung" ist?
Verfasst am: 23.10.06, 17:20 Titel: Re: Offenbarungspflicht des Wohnungsverkäufers bei Lärm?
Dunja hat folgendes geschrieben::
Muss ein Wohnungsverkäufer, bzw. dessen Makler eigentlich den Wohnungskäufer auf einen lärmenden Nachbarn / Baustellen in der direkten Umgebung, hinweisen, wenn der Käufer in den Verkaufsgesprächen ausdrücklich betont, wie wichtig ihm eine "ruhige Wohnung" ist?
Hallo,
meiner (kein Jurist) Meinung nach nicht, denn jeder wird den Begriff "ruhige Wohnung" anders definieren.
Wann ist eine Wohnung eine "ruhige Wohnung"?
Ab wann ist ein Nachbar ein "lärmender Nachbar"?
Baustellen haben die Eigenschaft, daß sie temporär und auch sichtbar sind.
Ist natürlich alles relativ. Jedoch gibt es meines Wissens bei Lärm schon objektivierbare Werte, die nicht mehr zumutbar sind. Dies dürfte insbesondere dann der Fall sein, wenn es in Richtung Gesundheitsschädigungen geht...
Hab gerade ein Urteil des OLG Düsseldorf vom 4.12.96 gefunden. Darin steht z.B., dass der Wohnungsverkäufer auf eine Zerstrittenheit der Wohnungseigentümergemeinschaft hinweisen muss, wenn diese "bereits bedenkliche Ausmaße" angenommen hat.
Wann bedenkliche Ausmaße vorliegen ist natürlich auch wieder wertungssache.
Muss sich der Wohnungsverkäufer eigentlich das Wissen seines beauftragten Maklers zurechnen lassen?
Beispiel: Makler weiss, dass Käufer "ruhige Wohnung" will, Verkäufer weiss dies nicht. Kann dann gegebenenfalls gegen Verkäufer trotzdem vorgegangen werden?
Hab gerade ein Urteil des OLG Düsseldorf vom 4.12.96 gefunden. Darin steht z.B., dass der Wohnungsverkäufer auf eine Zerstrittenheit der Wohnungseigentümergemeinschaft hinweisen muss, wenn diese "bereits bedenkliche Ausmaße" angenommen hat.
Hallo,
ein Urteil bezieht sich immer auf einen konkreten Fall, den man genau kennen müsste, um Parallelen ziehen zu können.
Eine "zerstrittene Eigentümergemeinschaft" ist meiner Ansicht nach etwas anderes als Lärm und Baustellen oder als lärmend empfundene Nachbarn. Es wird wohl darauf ankommen, über was die streiten oder ob der Streit z.B.jegliche Beschlussfassung blockiert (alles nur Mutmaßungen von mir).
Ich persönlich glaube nicht, daß ein Verkäufer oder ein Makler von sich auf alle möglichen Äußerungen und daraus hergeleitete Vermutungen zu irgendwelchen Befindlichkeiten des möglichen Käufers durch Warnhinweise eingehen muss. Lediglich auf versteckte Mängel, sofern sie ihm bekannt sind, muss der Verkäufer von sich aus hinweisen.
Der Käufer hat Augen, der Käufer hat Ohren. Bevor ich eine Wohnung kaufe, klingele ich mal bei dem einen oder anderen Nachbarn und halte ein Schwätzchen. Da erfahre ich viel. Oder hat der Makler bzw. Verkäufer das Objekt ausdrücklich als "ruhige" Wohnung angepriesen und sieht der Verkäufer objektive Gründe, daß die Wohnung nicht "ruhig" ist?
Die Idee, ein Fehlverhalten des Maklers zu konstruieren und aus diesem Fehlverhalten den Verkäufer in Anspruch nehmen zu wollen finde ich abenteuerlich.
Sorry, aber bei Ihren Fragen habe ich den Eindruck, daß hier jemand nachträglich Kohle herausschlagen will oder Kaufreue hat.
Mein Rat:
Erstens: Gegen den (in gesundheitsschädigender Lautstärke?) lärmenden Nachbarn vorgehen. Wie, ist hier zigfach im Mietrechts- oder auch Immobilienforum zu finden.
Zweitens: Abwarten, bis die Baustellen beendet sind. Dann ist Ruhe. (Wobei Sie immer damit rechnen müssen, daß zukünftig irgendwo in Ihrer Umgebung eine Baustelle errichtet wird. Soll der Makler auch dafür haften?).
Schlussendlich möchte ich noch mein Unverständnis darüber ausdrücken, daß Käufe über fünf- oder sechsstellige Kaufpreise getätigt werden, alle Zeit der Welt für genaueste Prüfung aller Rahmenbedingungen vorhanden ist und im Nachhinein plötzlich auffällt, daß in der Nachbarschaft Baustellen vorhanden sind und daß ein Nachbar im Hause lärmt. Hätte man alles vorher herausfinden können.
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