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Verwalter entlastet

 
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willa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 24.10.06, 12:54    Titel: Verwalter entlastet Antworten mit Zitat

Der Verwalter einer WEG wurde in der Eigentümerversammlung entlastet.

Nachträglich stellt sich heraus, dass er einer Handwerkerfirma, die bei Erdarbeiten ein Stromkabel gekappt hatte, zugesagt hatte, den Schaden selbst zu beheben, er scheiterete allerdings bei dem Versuch.
Das Kabel hatte die Sromversorgung eines Anrainers sicher gestellt. Nachdem eine Reparatur unterblieb, ließ der Anrainer ein neues Kabel legen und stellt nun die Kosten der WEG in Rechnung.

Kann die WEG den (inzwischen ehemaligen) Verwalter in Regress nehmen?
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 24.10.06, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Die WEG haftet für Ihre Bauarbeiten und nimmt die Firma in Regress die die Schäden verursacht hat. Wenn der Verwalter im Namen der WEG auf die Schadenswiedergutmachung grundlos verzichtet ist er gegenüber der WEG Schadenersatzpflichtig.

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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