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Der Verwalter einer WEG wurde in der Eigentümerversammlung entlastet.
Nachträglich stellt sich heraus, dass er einer Handwerkerfirma, die bei Erdarbeiten ein Stromkabel gekappt hatte, zugesagt hatte, den Schaden selbst zu beheben, er scheiterete allerdings bei dem Versuch.
Das Kabel hatte die Sromversorgung eines Anrainers sicher gestellt. Nachdem eine Reparatur unterblieb, ließ der Anrainer ein neues Kabel legen und stellt nun die Kosten der WEG in Rechnung.
Kann die WEG den (inzwischen ehemaligen) Verwalter in Regress nehmen?
Die WEG haftet für Ihre Bauarbeiten und nimmt die Firma in Regress die die Schäden verursacht hat. Wenn der Verwalter im Namen der WEG auf die Schadenswiedergutmachung grundlos verzichtet ist er gegenüber der WEG Schadenersatzpflichtig.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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